




In Deutschland gründen immer weniger Menschen Unternehmen. "Nach der Fachkräftelücke kommt nun die Unternehmerlücke", warnte deshalb DIHK-Präsident Eric Schweitzer. Die Industrie- und Handelskammern verzeichneten 2013 einen Rückgang der Existenzgründungen von sieben Prozent. Einer der Gründe dafür: Unter der früheren Arbeitsministerin Ursula von der Leyen wurde die Gründungsförderung in Deutschland systematisch abgebaut. An bundesweiten Zuschussprogrammen sind heute lediglich drei übrig geblieben:

- der Gründungszuschuss
- das Einstiegsgeld
- das Gründercoaching Deutschland der KfW-Bank, welches ein Beratungskostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent (entspricht 3000 Euro) für die Beauftragung eines Unternehmensberaters darstellt.
Der Gründungszuschuss ist die Fördervariante für Bezieher von Arbeitslosengeld I. Die 2012 erfolgte Reform führte in der Folge zu einem Einbruch bei der Vergabe des Gründungszuschusses. Es dauerte fast ein Jahr, bis die Vergabepraxis durch zahlreiche Klagen wieder auf einem höheren Niveau stattfand. Das Niveau von 2012 liegt jedoch nach wie vor in weiter Ferne. Geblieben sind von ehemals maximal zwei Jahren Förderung (neun Monate Arbeitslosengeld I plus zwölf Monate Gründungzuschuss plus eventuell drei Monate Gründungszuschussverlängerung) gerade mal 15 Monate Förderung (sechs Monate Arbeitslosengeld I plus sechs Monate Gründungzuschuss plus drei Monate Gründungszuschussverlängerung).
Was sich am Zuschuss geändert hat
Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen, können den Gründungszuschuss beantragen, daran hat sich nichts geändert. Neu ist, dass sie jetzt keinen Anspruch mehr auf die Förderung haben. Ob sie Geld bekommen, entscheidet ihr Sachbearbeiter.
Ursprünglich musste der zukünftige Gründer noch 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wenn er sein neues Unternehmen aus der Taufe hebt. Dieser Gründungszeitpunkt wurde 2012 erhöht: Der vorhandene Restanspruch auf ALG I muss nun 150 Tage betragen.
Ursprünglich galt: Wer sich selbständig machte, bekam neun Monate lang das Arbeitslosengeld plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale. Bei Bedarf wurden die 300 Euro nach Ablauf dieser Zeit noch sechs Monate weiter bezahlt. An den insgesamt 15 Monaten Förderung ändert sich erst einmal nichts, allerdings ändert sich die Dauer der einzelnen Förderphasen: Phase eins wird auf sechs Monate verkürzt, Phase zwei auf neun Monate verlängert.
Hinzu kommt, dass sich die meisten Gründer in Deutschland in einer unbewussten Inkompetenz befinden: Sie wissen nicht, dass sie vieles nicht wissen, was sie wissen müssten, um erfolgreich zu sein. Dies ist der Hauptgrund dafür, warum so viele Gründungen scheitern. Würde man gezielt ein Programm entwickeln, das die Kompetenz der Deutschen im Gründungsbereich fördert, so wäre dies ein guter erster Schritt in Richtung nachhaltigerer Gründungen. Derzeit wird häufig das gefördert, was für den Experten schon von Anfang an keine Chance hat.