Schaut man in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, so findet man dort zum Beispiel für Nordrhein-Westfalen 37 Förderprogramme, größtenteils gefördert vom Bund. Doch welches Programm kann von „normalen“ Gründern wirklich genutzt werden und wie hilft diesen dieses Programm dann weiter? Das Einstiegsgeld wäre hier zu nennen, wenn man eine sogenannte Notgründung aus dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) heraus starten möchte oder muss. Notgründung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alle anderen Maßnahmen der Arbeitsvermittlung gescheitert sind. Hinter dem Einstiegsgeld verbirgt sich, dass Gründer weiter Arbeitslosengeld II erhalten, sie aber im Gegenzug ein Gewerbe anmelden und sich um Selbstständigkeit bemühen. Es besteht überdies die Möglichkeit (kein Rechtsanspruch), ein Darlehen über bis zu 5000 Euro für Investitionen zu erhalten. In der Praxis wird dieses Darlehen kaum gewährt, weil mit dem Geld häufig Missbrauch getrieben wird.
Die aktuelle Vergabepraxis und die Höhe der Förderung wirken sich auch auf andere Förderprogramme aus: Zum einen auf das Gründerkredit-Startgeld, für das Banken häufig den Gründungszuschuss als Eigenkapitalersatz akzeptierten. Zum anderen auf das Gründercoaching Deutschland, bei dem bis Ende letzten Jahres 90 Prozent der Kosten bei der Gründung mit dem Gründungszuschuss von der KfW-Bank übernommen wurden. Jetzt sind es nur noch 50 Prozent.
Wer die Förderung beantragt
Die ehemaligen Förderungen für die Ich-AG nahmen oftmals auch gering qualifizierte Gründer in Anspruch. Den Gründungszuschuss beantragen dagegen mehr Arbeitslose mit höheren Bildungsabschlüssen.
Gründer, die den Zuschuss beantragen, sind im Schnitt 40,5 Jahre alt. Die Förderung wird eher von den über 50jährigen als von den unter 25jährigen beantragt.
Deutschlandweit haben die Männer bei den Gründungen die Nase vorn. Nur 37 Prozent der Neugründer sind Frauen. (Quelle: KfW-Gründungsmonitor) Bei den vergebenen Zuschüssen ist der Anteil ganz ähnlich: 35 Prozent der Empfänger sind weiblich.
Im Osten Deutschlands ist die Zahl der Gründer etwas zurückgegangen. Den Gründerzuschuss beantragten rund 23 Prozent, bei den vorherigen Programmen Ich-AG und Überbrückungsgeld wagten noch 30 Prozent den Sprung in die Selbstständigkeit.
Das Gründerkredit-Startgeld, ein Kreditprogramm bis 100.000 Euro mit 80 Prozent Besicherung, kann im Prinzip jeder beantragen. Der Aufwand der Beantragung ist für die Hausbanken jedoch so groß, dass diese Kredite unter 30.000 Euro häufig ablehnen. Hinzu kommt, dass der Ertrag aus den Krediten für die Bank so klein ist, dass diese in nahezu jedem Fall Versicherungen dazu verkaufen müssen. Trotzdem ist das Gründerkredit-Startgeld eines der wenigen funktionierenden und sinnvollen Förderprogramme.
Das Mikrokreditfonds Deutschland Programm, bei dem Kredite bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gewährt werden können, leidet unter dem Antragsverfahren, bei dem nicht selten mehr als 50 Seiten Papier vom Antragsteller ausgefüllt werden müssen. Zudem ist das Programm in der Durchführung bei der Privatwirtschaft angesiedelt und in vielen Fällen nicht gerade günstig.
Sinnvolle Förderung nur für Technologieunternehmen
Die anderen Programme in der Förderdatenbank sind für den normalen Gründer in der Frühphase uninteressant oder, weil an Technologiegründungen gewandt, unerreichbar. Es entsteht der Eindruck, dass in Deutschland überwiegend Technologiegründungen gefördert werden, der „normale“ Gründer bleibt häufig auf der Strecke.
Das Resultat: Gründer in Deutschland finanzieren Ihre Gründung immer häufiger aus eigenen, meist kleinen Mitteln. Nur wenige schaffen es, auf diese Weise langfristig Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, oder überhaupt selbstständig zu bleiben.
Gastautor Wolfgang Kierdorf ist Buchautor, Dozent und Gutachter in verschiedenen Businessplanwettbewerben.