Gründungszuschuss Es hat sich ausgegründet

Der Gründungszuschuss sollte Arbeitslose wieder in die Jobwelt integrieren. Um zu sparen vergeben die Arbeitsagenturen die Förderung jetzt nur noch an jene, die sonst keine Chancen auf eine Stelle haben. Dabei ist der Gründungszuschuss ein Erfolgsmodell.

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Berühmte deutsche Gründer
Andreas von Bechtolsheim Quelle: Presse
Ibrahim Evsan Quelle: dpa
Stephan Uhrenbacher Quelle: Arne Weychardt für WirtschaftsWoche
Lukasz Gadowski Quelle: Presse
Lars Hinrichs Quelle: Presse
Gerrit Schumann Quelle: Frank Beer für WirtschaftsWoche
Oliver, Marc und Alexander SamwerDie drei Brüder (im Bild: Oliver Samwer) gelten als Bad Boys der Gründerszene. Dabei halten sie sich nur an eine simple Erfolgsregel, die viele Serienunternehmer zu ihrem Motto erklärt haben: Lieber gut kopiert als schlecht selbst gemacht. Der Erfolg gibt ihnen Recht. So gründeten sie die deutsche Kopie des US-Auktionshauses Ebay, riefen danach den Klingeltonriesen Jamba ins Leben und hatten auch beim Facebook-Klon StudiVZ ihre Finger mit im Spiel. Quelle: Armin Brosch für WirtschaftsWoche

Es war so eine gute Idee: Wer arbeitslos wurde, hatte einen Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss, den Nachfolger des Überbrückungsgeldes und dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). 1,87 Milliarden Euro hielt der Staat pro Jahr für die Neugründer bereit. Bis im letzten Oktober Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit dem Rotstift kam: Jetzt gibt es nur noch 450 Millionen Euro – der Staat muss sparen. Damit wurde die Pflichtleistung, die jedem Empfänger von Arbeitslosengeld I zustand, zur Ermessensleistung.

Was sich am Zuschuss geändert hat

Bis zur Änderung des Zuschusses mussten Gründungswillige einen stichhaltigen Businessplan vorlegen sowie ein Gutachten, dass sie sich in der angestrebten Branche gut genug auskennen und entsprechend qualifiziert sind. Der Maurer konnte also auch 2011 keinen Medizintechnikbetrieb eröffnen – Pleiten wegen mangelndem Know How waren so weitgehend ausgeschlossen. Bescheinigungen von fachkundiger Stelle und den Businessplan brauchen die Gründer immer noch. Ob sie den Zuschuss auch bekommen, liegt nun aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters beim Arbeitsamt. Und die sind mit der Situation zuweilen überfordert.
Seit Januar seien die Beamten "nur noch auf Ablehnung gepolt", sagte Gründerberater Andreas Lutz in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. "Die Berater wissen ja nur, dass sie sparen sollen - nicht aber, wie." Nur wer als unvermittelbar gilt, darf sich noch selbstständig machen. So steht es in einer der wenigen klaren Anweisungen, die die Sachbearbeiter haben: "Sind zum Zeitpunkt der Beantragung keine Stellenangebote möglich, sind die Voraussetzungen zu prüfen und das Ermessen auszuüben", heißt es in einer Anleitung zur Vergabe des Zuschusses. Dass solche Gründer erfolgreicher sind als andere, darf bezweifelt werden.

Vermeintliche Mitnahmeeffekte

Die Kürzung des Zuschusses dient der Einsparung, das ist klar. Rund eine Milliarde Euro bleiben so im Etat der Arbeitsagenturen beziehungsweise im Bundeshaushalt. Laut dem Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) kosteten die Gründer den Staat pro Jahr zwischen 11.000 und 13.000 Euro. „Die aktuellen Änderungen beim Gründungszuschuss dürften mit großer Wahrscheinlichkeit eine Absenkung der durchschnittlichen Kosten pro Fall zur Folge haben“, sind sich die Experten vom IAB sicher.
Diskussion um Mitnahmeeffekte
Ganz so direkt hat von der Leyen die Reform nicht begründet. Sie sagte nicht: „Wir müssen sparen.“ Ihre Argumentation rückte dagegen die sogenannten Mitnahmeeffekte in den Fokus. Viele Arbeitslose würden sich auch ohne Förderung selbständig machen. Da es eine Förderung gibt, hätten diese Ohnehin-Gründer sie dankend eingestrichen, obwohl sie sie gar nicht brauchen. Das IAB sieht das ein bisschen anders: "Die vieldiskutierten Mitnahmeeffekte spielen offenbar eine geringere Rolle als bisher angenommen." Zu diesem Ergebnis kamen die Arbeitsmarktforscher, nachdem sie die Gründer zu ihrem Entschluss und ihrem Erfolg befragt haben.


Mitnahmeeffekte geringer als gedacht

Demnach gaben 47 Prozent an, dass sie sich auch ohne die Förderung selbstständig gemacht hätten. 21,5 Prozent sagen sogar, sie hätten sich nur arbeitslos gemeldet, um die Förderung zu bekommen. Hätte es diese nicht gegeben, wären sie direkt in die Selbstständigkeit gegangen. So weit scheint das die Theorie der Arbeitsministerin zu untermauern. Aber: Diese Zahl reduziert sich spürbar, wenn man miteinbezieht, dass viele der Jungunternehmer sagen, die Förderung sei in den ersten sechs Monaten ihrer Selbstständigkeit essenziell gewesen. 32 Prozent aus Gruppe 1 sagten, ohne die Förderung hätten sie es nicht geschafft, bei Gruppe zwei waren es 14,4 Prozent. Unterstellt man den Befragten einen Mitnahmeeffekt, passt das nicht zusammen. Deshalb geht das IAB davon aus, dass man höchstens 19 Prozent aus Gruppe eins und 7,1 Prozent aus Gruppe zwei unterstellen könnte, dass sie sich ungerechtfertigt an der Förderung bedient haben.

Start-up-Vorbereitung in Gefahr

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Außerdem betonen die Experten, dass es sich bei dem Umfrageergebnis um Selbstauskünfte 19 Monate nach der Gründung handelt. „Sehr wahrscheinlich hängt diese subjektiv-retrospektive Einschätzung wesentlich davon ab, wie die kritische Startphase der Gründung überstanden wurde“, heißt es in der Studie. Je besser der Start des neuen Betriebs geglückt ist, desto eher neigen die Gründer zu der Einschätzung: „Das hätte ich auch ganz alleine geschafft.“ Nur werte die Politik eine solche Einstellung beziehungsweise Selbstüberschätzung fälschlicherweise als Mitnahmeeffekt, bemängeln die Forscher. Um wirklich feststellen zu können, ob sich Arbeitslose ungerechtfertigt Gelder einstreichen, die sie gar nicht nötig hätten, bräuchte es Vergleiche mit einer geeigneten Kontrollgruppe ungeförderter Gründungen.

Reform zwingt zu Hauruck-Gründungen

Auch der Vorwurf, die Neugründer würden so lange Arbeitslosengeld beziehen, wie es nur geht und dann noch die Förderungen in Anspruch nehmen, sei haltlos. Bisher haben Gründer ihren zwölfmonatigen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe qua Zuschuss um sechs Monate verlängern können: Neun Monate lang gab es das Arbeitslosengeld plus die Pauschale, danach den Zuschuss für weitere neun Monate. Jetzt muss der Gründer 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I abtreten – die Leistung vom Staat gibt es insgesamt also höchstens 13 Monate lang. Hier stellen sich die Forscher die Frage,“inwieweit eine „erzwungene“ Vorverlegung des Gründungszeitpunktes möglicherweise die Vorbereitung eines Start-ups beeinträchtigt.“

Auch Berater sehen die Gefahr, dass Neugründer sich zu schnell ins Unternehmertum stürzen und dabei wichtige Faktoren nicht bedenken oder die Planung allgemein zu kurz kommt. Eine solche Hauruck-Aktion kann schnell schief gehen. Allgemein bemängeln die Experten, dass es keine langfristigen Erkenntnisse über den Gründungszuschuss gibt, aber trotzdem schon daran herumreformiert werde. „Obwohl zu den bisherigen Wirkungen des GZ noch keinerlei systematische Befunde vorliegen, wurde Ende 2011 eine Novellierung des Programms vorgenommen“, heißt es. „Erst mal abwarten“, wäre die Devise gewesen. Deshalb warnen die Forscher davor, die Kürzungen zu strikt umzusetzen. "Eine restriktive Fördervergabe könnte die bislang positive Zwischenbilanz deutlich verändern."

Keine Spur von Kümmer-Existenz

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Quelle: dapd

Bisher lässt sich zusammenfassen: Mit dem reformierten Zuschuss bekommen diejenigen, die unter normalen Umständen keinen Job mehr finden, eine Unterstützung, um sich in die Selbstständigkeit zu stürzen. Dabei war der „alte“ Gründungszuschuss, wie er 2006 eingefuhrt wurde, erfolgreich: Rund 180.000 Menschen beantragten pro Jahr die Förderung. 19 Monate nach der Gründung sind immer noch 75 bis 84 Prozent der vormaligen GZ-Geförderten selbstständig, errechneten die Experten. Und die Selbstständigen können von ihrer Arbeit leben. Nur zwei Prozent müssen mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Von der Leyen hatte dagegen behauptet, die Förderung begünstige Existenzen, die den Lebensunterhalt nicht garantieren.
Falsch, sagt das IAB: „In ihrer Selbstständigkeit erreichen die Gründer sogar noch höhere Überlebensraten als die früheren ÜG- und ExGZ-Gründer. Auch erzielt der Großteil von ihnen mittlerweile ein existenzsicherndes Einkommen.“ In Zahlen ausgedrückt: 79,6 Prozent der männlichen und 74,8 Prozent der weiblichen Jungunternehmer können von ihrer Selbstständigkeit leben, im Osten sind es sogar mehr: Dort leben 84,1 Prozent der Männer und 84 Prozent der Frauen erfolgreich von ihrer eigner Hände Arbeit.

Wer die Förderung beantragt

Die monatlichen Einkommen der Gründer liegen durchschnittlich zwischen 1.613 Euro (ostdeutsche Frauen) und 2.612 Euro (westdeutsche Männer). Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Angestellter im Dienstleistungssektor verdient brutto zwischen 2.486 Euro (Frauen) und 2.817 Euro (Männer). Zieht man davon 29 Prozent Steuern ab, kommt der Angestellte auf 1.760 beziehungsweise 1.994 Euro. Die Gründer verdienen im Schnitt also sogar mehr. Bei der allgemeinen Armutsgrenze von 925 Euro Verdienst pro Monat kann von einer kümmerlichen Existenz nicht die Rede sein.

Gründer sind Arbeitgeber

Arturo Hernandez sweeps up his father-in-law's flower shop Quelle: dapd

Auch bei denjenige, die die Selbstständigkeit wieder aufgaben, sieht es nicht nur schlecht aus: Um die 12 Prozent der Neugründer in Westdeutschland haben durch ihre Selbstständigkeit den Weg zurück in eine Festanstellung gefunden. Auch sie sind so raus aus der Arbeitslosenstatistik und zurück im Pool der Beitragszahler. die alte Förderung hat sich darüber hinaus auch längerfristig rentiert: Fünf Jahre nach der Gründung sind immer noch bis zu 70 Prozent selbständig, 20 Prozent sind wieder in einem Betrieb angestellt.

Des Weiteren waren über 70 Prozent derjenigen, die den Gründungszuschuss bekamen, nach spätestens drei Monaten wieder berufstätig, sei es nun als eigener Chef oder in einem Angestelltenverhältnis. Verglichen mit den Förderprogrammen Überbrückungsgeld und Ich-AG ist das beeindruckend. Denn in dieser kurzen Zeit schafften es mit den alten Modellen nur rund 36 Prozent aus der Arbeitslosigkeit. Kein Wunder, dass die Arbeitsmarktexperten sagen, der Zuschuss sei „ein bedeutsames Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, das auch im allgemeinen Gründungsgeschehen in Deutschland eine wichtige Rolle spielt.“

Auf Wiedersehen, Vielfalt

Eigentlich schade, dass sich das nun ändern wird. So schätzen beispielsweise die Fachleute vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dass jährlich nur noch 50.000 Arbeitslose mit Hilfe der Förderung ein eigenes Unternehmen gründen werden. Im Jahr 2010 waren es noch knapp 100.00 mehr. Diese neuen Betriebe schaffen außer der Existenzsicherung des Chefs auch noch weitere Arbeitsplätze: 19 Monate nach der Gründung beschäftigt mehr als jeder Dritte der Männer mindestens einen Mitarbeiter, bei den Frauen ist gut jede Vierte Arbeitgeberin.

Nach fünf Jahren wird also ein Förderprogramm zusammengestrichen, dass Arbeitslose äußerst erfolgreich zurück in den Job bringt und dabei weitere Arbeitsplätze schafft. Das Ganze für eine Einsparung von einer Milliarde Euro. Kein Wunder, dass Gründerverbände die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. So fürchtet beispielsweise der Verband deutscher Gründungsinitiativen (VDG) nicht nur um die Gründer an sich. Er sieht die Gefahr, dass "Kleinstanbieter aus dem Markt gedrängt werden". Damit gehe auch die Angebotsvielfalt verloren.

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