




Es war so eine gute Idee: Wer arbeitslos wurde, hatte einen Anspruch auf den sogenannten Gründungszuschuss, den Nachfolger des Überbrückungsgeldes und dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). 1,87 Milliarden Euro hielt der Staat pro Jahr für die Neugründer bereit. Bis im letzten Oktober Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit dem Rotstift kam: Jetzt gibt es nur noch 450 Millionen Euro – der Staat muss sparen. Damit wurde die Pflichtleistung, die jedem Empfänger von Arbeitslosengeld I zustand, zur Ermessensleistung.
Was sich am Zuschuss geändert hat
Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen, können den Gründungszuschuss beantragen, daran hat sich nichts geändert. Neu ist, dass sie jetzt keinen Anspruch mehr auf die Förderung haben. Ob sie Geld bekommen, entscheidet ihr Sachbearbeiter.
Ursprünglich musste der zukünftige Gründer noch 90 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wenn er sein neues Unternehmen aus der Taufe hebt. Dieser Gründungszeitpunkt wurde 2012 erhöht: Der vorhandene Restanspruch auf ALG I muss nun 150 Tage betragen.
Ursprünglich galt: Wer sich selbständig machte, bekam neun Monate lang das Arbeitslosengeld plus 300 Euro Sozialversicherungspauschale. Bei Bedarf wurden die 300 Euro nach Ablauf dieser Zeit noch sechs Monate weiter bezahlt. An den insgesamt 15 Monaten Förderung ändert sich erst einmal nichts, allerdings ändert sich die Dauer der einzelnen Förderphasen: Phase eins wird auf sechs Monate verkürzt, Phase zwei auf neun Monate verlängert.
Bis zur Änderung des Zuschusses mussten Gründungswillige einen stichhaltigen Businessplan vorlegen sowie ein Gutachten, dass sie sich in der angestrebten Branche gut genug auskennen und entsprechend qualifiziert sind. Der Maurer konnte also auch 2011 keinen Medizintechnikbetrieb eröffnen – Pleiten wegen mangelndem Know How waren so weitgehend ausgeschlossen. Bescheinigungen von fachkundiger Stelle und den Businessplan brauchen die Gründer immer noch. Ob sie den Zuschuss auch bekommen, liegt nun aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters beim Arbeitsamt. Und die sind mit der Situation zuweilen überfordert.
Seit Januar seien die Beamten "nur noch auf Ablehnung gepolt", sagte Gründerberater Andreas Lutz in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. "Die Berater wissen ja nur, dass sie sparen sollen - nicht aber, wie." Nur wer als unvermittelbar gilt, darf sich noch selbstständig machen. So steht es in einer der wenigen klaren Anweisungen, die die Sachbearbeiter haben: "Sind zum Zeitpunkt der Beantragung keine Stellenangebote möglich, sind die Voraussetzungen zu prüfen und das Ermessen auszuüben", heißt es in einer Anleitung zur Vergabe des Zuschusses. Dass solche Gründer erfolgreicher sind als andere, darf bezweifelt werden.