Gründungszuschuss Es hat sich ausgegründet

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Keine Spur von Kümmer-Existenz

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Quelle: dapd

Bisher lässt sich zusammenfassen: Mit dem reformierten Zuschuss bekommen diejenigen, die unter normalen Umständen keinen Job mehr finden, eine Unterstützung, um sich in die Selbstständigkeit zu stürzen. Dabei war der „alte“ Gründungszuschuss, wie er 2006 eingefuhrt wurde, erfolgreich: Rund 180.000 Menschen beantragten pro Jahr die Förderung. 19 Monate nach der Gründung sind immer noch 75 bis 84 Prozent der vormaligen GZ-Geförderten selbstständig, errechneten die Experten. Und die Selbstständigen können von ihrer Arbeit leben. Nur zwei Prozent müssen mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Von der Leyen hatte dagegen behauptet, die Förderung begünstige Existenzen, die den Lebensunterhalt nicht garantieren.
Falsch, sagt das IAB: „In ihrer Selbstständigkeit erreichen die Gründer sogar noch höhere Überlebensraten als die früheren ÜG- und ExGZ-Gründer. Auch erzielt der Großteil von ihnen mittlerweile ein existenzsicherndes Einkommen.“ In Zahlen ausgedrückt: 79,6 Prozent der männlichen und 74,8 Prozent der weiblichen Jungunternehmer können von ihrer Selbstständigkeit leben, im Osten sind es sogar mehr: Dort leben 84,1 Prozent der Männer und 84 Prozent der Frauen erfolgreich von ihrer eigner Hände Arbeit.

Wer die Förderung beantragt

Die monatlichen Einkommen der Gründer liegen durchschnittlich zwischen 1.613 Euro (ostdeutsche Frauen) und 2.612 Euro (westdeutsche Männer). Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Angestellter im Dienstleistungssektor verdient brutto zwischen 2.486 Euro (Frauen) und 2.817 Euro (Männer). Zieht man davon 29 Prozent Steuern ab, kommt der Angestellte auf 1.760 beziehungsweise 1.994 Euro. Die Gründer verdienen im Schnitt also sogar mehr. Bei der allgemeinen Armutsgrenze von 925 Euro Verdienst pro Monat kann von einer kümmerlichen Existenz nicht die Rede sein.

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