Minderjährige Gründer Über den aufwendigen Weg vom Minderjährigen zum Unternehmer

Davide Mercatali ist 15 Jahre alt, besucht die 9. Klasse eines Gymnasiums in Karlsruhe und möchte eine Marketingagentur gründen, die Unternehmen zu ihren Social-Media-Aktivitäten berät. Quelle: Privat

Der 15-jährige Davide Mercatali will eine Agentur gründen. Idee und Businessplan stehen. Was noch fehlt: Die Einwilligung des Familiengerichts. Ausgerechnet diese bürokratische Notwendigkeit wird zur riesigen Hürde.

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Davide Mercatalis Woche ist vollgepackt. Der erste Termin, den der 15-Jährige für ein Videogespräch freischaufeln kann, fällt auf einen Freitagabend. Die vergangenen Tage waren anstrengend, berichtet er. Neben der Schule hat er täglich zwei bis drei Stunden in seine Geschäftsidee investiert und viele Telefonate geführt. Mercatali, der aktuell die 9. Klasse eines Gymnasiums in Karlsruhe besucht, will gründen. Und zwar eine Marketingagentur, die Unternehmen zu ihren Social-Media-Aktivitäten berät. Doch einfach ist das als Minderjähriger nicht.

WirtschaftsWoche: Sie verfolgen Ihre Geschäftsidee bereits seitdem sie 14 Jahre alt sind. Kann es jetzt endlich losgehen?
Davide Mercatali: Nein, das Unternehmen ist noch nicht angemeldet. Inzwischen habe ich zwar die Erlaubnis vom Familiengericht bekommen, dass ich das Unternehmen gründen darf. Aber bis der Beschluss rechtskräftig ist, müssen 14 Tage vergehen. Die Zeit ist inzwischen um. Ich warte nur noch auf das offizielle Dokument – das soll per Post kommen. Damit kann ich dann zum Gewerbeamt gehen. Das ist allerdings etwas schwierig.

Warum?
Weil die Behörde nur bis 12.30 Uhr geöffnet ist. Da bin ich noch in der Schule. Außer donnerstags. Da hat das Amt bis 17 Uhr geöffnet. Aber da habe ich bis 16 Uhr Unterricht. Das wird knapp.

Wenn Minderjährige ein Unternehmen gründen wollen, brauchen sie eine Erlaubnis des Familiengerichts. Warum?
Das liegt daran, dass Personen zwischen 7 und 18 Jahren in Deutschland als beschränkt geschäftsfähig gelten. Ich kann deshalb also eigentlich kein Gewerbe anmelden – das geht nur mit der Zustimmung meiner Eltern und des Gerichts. Nachdem meine Eltern einverstanden waren, musste ich beim Familiengericht einen formlosen Antrag stellen.

Was mussten Sie denn alles ans Familiengericht schicken?
Ich habe einen 21-seitigen Businessplan, einen Zeitaufwandsplan und einen Finanzplan an das Gericht geschickt. Dafür habe ich aufgelistet, wie viel Zeit ich für Schule, Unternehmen, Sport und andere Aktivitäten wöchentlich einplane. Außerdem habe ich ein Empfehlungsschreiben meiner Geografie- und Englischlehrerin eingereicht, was sehr ausführlich war und den Prozess vermutlich beschleunigt hat. Dann noch ein Empfehlungsschreiben eines befreundeten Gründers, die Einverständniserklärung meiner Eltern sowie ein schriftlichen Antrag von mir, dass ich das machen will und mein letztes Schulzeugnis.

Mussten Sie denn auch Fachwissen nachweisen?
Ja, dafür habe ich einige Zertifikate von Kursen hingeschickt, die ich absolviert habe. Ein Kurs zu Online-Marketinggrundlagen von der Google Zukunftswerkstatt, dann ein IHK-Gründungsseminar-Zertifikat sowie mehrere Zertifikate von Blueprint, der E-Learning-Plattform von Facebook. Ich war außerdem für Gespräche sowohl bei der zuständigen Rechtspflegerin als auch beim Jugendamt.

Wie viel Zeit hat das alles in Anspruch genommen?
Insgesamt hat es drei Monate gedauert. Das ist noch relativ schnell. Ich habe von anderen minderjährigen Gründern gehört, die dafür mehr als ein Jahr gebraucht haben.

Wie haben denn Ihre Eltern auf Ihre Pläne reagiert?
Meine Eltern unterstützen mich, sagen aber auch, dass ich meine Jugendzeit genießen und nicht zu viel Zeit für meine Geschäftsidee aufwenden soll. Man ist schließlich nur einmal 15.

Wie stellen sich Ihre Eltern das vor?
Ihr Wunsch wäre, dass ich nicht mehr als ein bis zwei Stunden am Tag arbeite und meine Jugend genieße. Mit unter 18 Jahren ein Unternehmen zu gründen, ist nicht normal. Und sie meinen, ich soll noch „normale“ Sachen machen, wie mich mit Freunden zu treffen und nicht meine ganze Zeit ins Unternehmen zu investieren.

Brauchen Sie denn Ihre Eltern künftig noch, um Verträge abzuschließen?
Nein, ich habe für mein Gewerbe jetzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Das heißt, ich kann Kunden- oder Kaufverträge allein unterschreiben und theoretisch sogar Mitarbeiter einstellen. Um Kredite aufzunehmen, würde ich eine weitere Genehmigung vom Gericht benötigen. Aber ich kann eigentlich alles, was ich brauche, selbst machen.

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