Mitarbeiterbeteiligungen Wette auf eine goldene Zukunft

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Steuer schmälert die Extra-Zahlung

Am populärsten sind in Deutschland aktuell sogenannte virtuelle Beteiligungspläne, wie auch bei Taxfix. Dabei sichert das Start-up den Mitarbeitern zu, ihre Anteile zu einer festgelegten Bewertung abzukaufen. Investoren diskutieren daher in Finanzierungsrunden auch über eine sogenannte virtuelle Verwässerung ihrer Anteile. Das Problem für die Angestellten: Die Extra-Summe wird aus Steuersicht wie eine – in manchen Fällen besonders üppige – Bonuszahlung betrachtet. Und somit in der Regel mit dem gewöhnlichen Einkommenssteuersatz belastet. Auch bei Taxifx musste das Start-up von den virtuellen Summen diese Abgaben abführen. „Alles wird genauso versteuert wie das Gehalt“, berichtet Mitgründer Büchi. Wer dagegen von echten Anteilen an einem Start-up profitiert, zahlt auf mögliche Gewinne nur die Abgeltungssteuer.

Andere Wege sind noch komplizierter. Eine tatsächliche gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der GmbH ist möglich, aber aufwändig. So würde theoretisch jeder Mitarbeiter mit einem Mini-Anteil ein Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten – und könnte auch wichtige Entscheidungen des Start-ups blockieren. Eine andere Möglichkeit sind sogenannte Employee Stock Option Plans, kurz ESOPs. Sie sind international weit verbreitet. In Deutschland aber lohnen sie sich oft nicht. Mitarbeiter erwerben in diesen Programmen früh Optionsrechte auf günstige Anteile – und können sie dann ausüben, wenn etwa ein lukrativer Verkauf des Start-ups ansteht. Bekannt wurde dieses Vehikel zuletzt durch die Verbindung des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor mit dem US-Start-up Augustus Intelligence. Doch in Deutschland schlägt die Steuer zu: Die Preisdifferenz, die ja den Reiz des Geschäfts ausmacht, betrachten die Finanzämter als geldwerten Vorteil.

Maßnahmen in homöopathischen Dosen

Lange schon bemängeln Start-up-Vertreter diese Regeln. Vor mehr als zwei Jahren schlossen sich über 700 Gründer der europäischen Initiative „Not Optional“ an, die für einfachere und einheitliche Beteiligungsmodelle wirbt. Mitten in der Corona-Krise überraschte die deutsche Bundesregierung dann plötzlich mit Bewegung. Man wolle gerade für Start-ups eine „attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung“ schaffen, hieß es in einem Papier des Koalitionsausschusses Anfang Juni.

Ein Mini-Schritt ist bereits in der Mache: Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen soll von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr steigen. Doch Experten sind skeptisch: Wenn dieser Freibetrag nicht über mehrere Jahre angespart werden kann, dürften Start-up-Mitarbeiter kaum davon profitieren. Schließlich fließt der Bonus nicht regelmäßig, sondern wird auf einen Schlag bei der Umwandelung fällig. Und dann geht es oft um deutlich höhere Summen.

Weitere Maßnahmen, so heißt es vom Finanzministerium, befänden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Immerhin hat sich der Bund ein wenig Start-up-Geschwindigkeit verordnet: In diesem Jahr wolle die Regierung noch gesetzliche Änderungen auf den Weg bringen, so ein Sprecher. Vorschläge der Verbände würden dabei „regelmäßig bewertet geprüft, bewertet und abgewogen“, heiß es auf Nachfrage der WirtschaftsWoche aus dem Ministerium.

Der große Wurf dürfte dabei nicht herauskommen: Die mögliche Finanzwirkung der Initiative bezifferte der Koalitionsausschuss auf bescheidene 100 Millionen Euro. „Weitgehende Maßnahmen oder auch die Anwendung reduzierter Steuersätze“, urteilten Juristen der Kanzlei Noerr, seien daher „nicht sehr wahrscheinlich“.

Gewinne als Gründungszuschuss

Der Start-up-Verband hatte eine lange Liste mit Vorschlägen vorgelegt: Unter anderem steht eine neue GmbH-Anteilsklasse auf der Wunschliste, die Mitarbeiter am Erfolg, aber nicht an Entscheidungen beteiligt. Und steuerfreie Erträge, wenn Angestellte mit ihren Gewinnen losziehen und ein eigenes Unternehmen gründen oder in junge Firmen investieren. Die Vision: So könnte das viel beschworene Ökosystem noch schneller an Fahrt aufnehmen, weil Start-up-erfahrene Angestellte den Spürsinn für das nächste große Ding mitbringen. Als Erfolgsbeispiel führt die Studie des Verbands eine Runde von 20 frühen Paypal-Beteiligten an, darunter Tesla-Gründer Elon Musk, Investor Peter Thiel oder LinkedIn-Mitgründer Reid Hoffmann: 30 Neugründungen und 460 Investitionen seien allein aus diesem Kreis entstanden.

So groß denken die meisten Beteiligten in Deutschland gar nicht. „Ich wusste am Anfang gar nicht, was das ist. Aber es war ein gutes Gefühl, am Unternehmen beteiligt zu sein“, berichtet etwa Phil Birkner. Er stieß als einer der ersten Mitarbeiter zum Team von Lehrermarktplatz.de, einer Plattform für selbst erstellte Unterrichtsmaterialien. Heute kümmert er sich in einem Team von etwa 40 Leuten mit um das Marketing. In das Berliner Start-up haben unter anderem Check24 oder Trivago-Gründer Rolf Schrömgens investiert.

In seiner Rolle fühlt sich Birkner wohl. Doch die Aussicht auf eine mögliche Auszahlung bei einem Verkauf hilft zumindest bei den Gedankenspielen. „Ich könnte mir durchaus vorstellen, mal was Eigenes zu gründen“, so Birkner. „Man plant ja immer mal wieder mit Freunden verrückte Ideen.“

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