Mitarbeiterbeteiligungen Wette auf eine goldene Zukunft

Viel Arbeit, wenig Platz: Die Arbeitsbedingungen bei Start-Ups, wie hier im Berliner Gründerhaus, sind oft nicht besonders komfortabel. Viele Gründer würden das gerne durch Erfolgsbeteiligungen ausgleichen. Foto: dpa Quelle: dpa

Viele Gründer wollen ihre Angestellten am Erfolg beteiligen – und fühlen sich von der Bürokratie ausgebremst. Jetzt bewegt sich der Bund. Aber nur ein bisschen.

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Einfach macht Mathis Büchi es seinen Mitarbeitern nicht. Jeder, der bei seinem Unternehmen Taxfix einsteigt, muss sich neben dem Arbeitsvertrag durch einen 15-seitigen Anhang kämpfen. Kein leichtes Unterfangen, auch wenn Büchi selbst als Hilfe parat steht. „Am Anfang haben wir die wichtigsten Punkte in Form von anschaulichen Diagrammen an Wandtafeln gezeigt, um es einfacher zu erklären“, erzählt der Gründer des 2016 gegründete Steuersoftware-Unternehmen, das inzwischen 240 Menschen beschäftigt. Doch die Mühe lohnt sich. Denn in dem komplizierten Anhang geht es um die Bedingungen des firmeneigenen Beteiligungsprogramms – ein Instrument, von dem gerade bei Start-ups viele der oft niedrig bezahlten Angestellten nur träumen. Ende Juni, kurz nach einer 59- Millionen-Euro-Finanzierungsrunde, startete Taxfix eine erste Auszahlung. Die Angestellten verkauften virtuelle Anteile im Wert von 3,8 Millionen Euro an die Investoren, einige Mitarbeiter erhielten so mittlere fünfstellige Beträge.

Solche Beteiligungsprogramme, so zeigt es eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesverbands Deutsche Start-ups, sind ein wichtiger Hebel für die Dynamik in der Gründerwelt: 81 Prozent der Mitarbeiter, 88 Prozent der Gründer und gar 94 Prozent der Investoren glauben, dass solche Möglichkeiten essenziell für den Erfolg eines Start-ups sind.

Starke Wirkung, geringe Verbreitung

Denn gerade in den ersten Jahren gibt es oft mehr Enthusiasmus als Kapital in den jungen Firmen. Gleichzeitig müssen die Gründer Mitarbeiter gewinnen, die häufig anderswo gut verdienen könnten. „Wir brauchten gute Leute, Entwickler und Steuerberater zum Beispiel – aber wir konnten ihnen zu dem Zeitpunkt einfach nicht die Gehälter zahlen, die sie vorher hatten“, berichtet Büchi aus der Gründungszeit. Unbezahlte Überstunden in den Anfangsjahren werden so im Erfolgsfall üppig verzinst.

von Marie-Charlotte Maas

Zudem steigt die Motivation vieler Mitarbeiter, wenn sie so eng mit dem Unternehmen verbunden sind. „Bei jeder internen Besprechung diskutieren wir gewissermaßen mit Shareholdern“, beschreibt es Büchi. Aus der Notfall-Maßnahme zu Beginn ist so ein Standardinstrument bei Taxfix geworden: „Ob mehr oder weniger Beteiligung, das lassen wir den Mitarbeitern offen“, sagt Büchi, „aber gar keine Anteile, das geht nicht – es ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur.“

Doch so sehr weite Teile der Start-up-Szene das Instrument in den Himmel loben, in Deutschland ist es noch die Ausnahme. In gerade einmal jedem vierten Tech-Unternehmen halten Mitarbeiter außerhalb des Gründerkreises Anteile, zeigte eine Umfrage im vergangenen Jahr. Und häufig sind es dann nur besonders wichtige oder frühe Angestellte, etwa ein Mitgründer oder die Chef-Programmiererin.

Die Politik ist schuld an dieser miesen Quote, ist der Start-up-Verband überzeugt. „Die momentanen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland benachteiligen Start-ups in erheblichem Maße“, so Cheflobbyist Christian Miele. Wer viel Beteiligung will, muss viel dafür tun, so die Kurzfassung. Vor diesem Aufwand und der Belastung schrecken viele Start-ups zurück. Der Risikokapitalgeber Index Ventures, in Deutschland unter anderem an dem Zinsportal Raisin beteiligt, hat vor knapp zwei Jahren die Bedingungen weltweit verglichen. Die Liste von gut 20 Ländern führen Estland, Israel und Kanada an. Den letzten Platz teilen sich Deutschland und Belgien. Jetzt hat der Bund einige Verbesserungen angekündigt. Doch der erste Blick zeigt: Für einen Sprung an die Spitze werden die Maßnahmen kaum reichen.

Steuer schmälert die Extra-Zahlung

Am populärsten sind in Deutschland aktuell sogenannte virtuelle Beteiligungspläne, wie auch bei Taxfix. Dabei sichert das Start-up den Mitarbeitern zu, ihre Anteile zu einer festgelegten Bewertung abzukaufen. Investoren diskutieren daher in Finanzierungsrunden auch über eine sogenannte virtuelle Verwässerung ihrer Anteile. Das Problem für die Angestellten: Die Extra-Summe wird aus Steuersicht wie eine – in manchen Fällen besonders üppige – Bonuszahlung betrachtet. Und somit in der Regel mit dem gewöhnlichen Einkommenssteuersatz belastet. Auch bei Taxifx musste das Start-up von den virtuellen Summen diese Abgaben abführen. „Alles wird genauso versteuert wie das Gehalt“, berichtet Mitgründer Büchi. Wer dagegen von echten Anteilen an einem Start-up profitiert, zahlt auf mögliche Gewinne nur die Abgeltungssteuer.

Andere Wege sind noch komplizierter. Eine tatsächliche gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der GmbH ist möglich, aber aufwändig. So würde theoretisch jeder Mitarbeiter mit einem Mini-Anteil ein Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten – und könnte auch wichtige Entscheidungen des Start-ups blockieren. Eine andere Möglichkeit sind sogenannte Employee Stock Option Plans, kurz ESOPs. Sie sind international weit verbreitet. In Deutschland aber lohnen sie sich oft nicht. Mitarbeiter erwerben in diesen Programmen früh Optionsrechte auf günstige Anteile – und können sie dann ausüben, wenn etwa ein lukrativer Verkauf des Start-ups ansteht. Bekannt wurde dieses Vehikel zuletzt durch die Verbindung des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor mit dem US-Start-up Augustus Intelligence. Doch in Deutschland schlägt die Steuer zu: Die Preisdifferenz, die ja den Reiz des Geschäfts ausmacht, betrachten die Finanzämter als geldwerten Vorteil.

Maßnahmen in homöopathischen Dosen

Lange schon bemängeln Start-up-Vertreter diese Regeln. Vor mehr als zwei Jahren schlossen sich über 700 Gründer der europäischen Initiative „Not Optional“ an, die für einfachere und einheitliche Beteiligungsmodelle wirbt. Mitten in der Corona-Krise überraschte die deutsche Bundesregierung dann plötzlich mit Bewegung. Man wolle gerade für Start-ups eine „attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung“ schaffen, hieß es in einem Papier des Koalitionsausschusses Anfang Juni.

Ein Mini-Schritt ist bereits in der Mache: Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen soll von 360 Euro auf 720 Euro pro Jahr steigen. Doch Experten sind skeptisch: Wenn dieser Freibetrag nicht über mehrere Jahre angespart werden kann, dürften Start-up-Mitarbeiter kaum davon profitieren. Schließlich fließt der Bonus nicht regelmäßig, sondern wird auf einen Schlag bei der Umwandelung fällig. Und dann geht es oft um deutlich höhere Summen.

Weitere Maßnahmen, so heißt es vom Finanzministerium, befänden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Immerhin hat sich der Bund ein wenig Start-up-Geschwindigkeit verordnet: In diesem Jahr wolle die Regierung noch gesetzliche Änderungen auf den Weg bringen, so ein Sprecher. Vorschläge der Verbände würden dabei „regelmäßig bewertet geprüft, bewertet und abgewogen“, heiß es auf Nachfrage der WirtschaftsWoche aus dem Ministerium.

Der große Wurf dürfte dabei nicht herauskommen: Die mögliche Finanzwirkung der Initiative bezifferte der Koalitionsausschuss auf bescheidene 100 Millionen Euro. „Weitgehende Maßnahmen oder auch die Anwendung reduzierter Steuersätze“, urteilten Juristen der Kanzlei Noerr, seien daher „nicht sehr wahrscheinlich“.

Gewinne als Gründungszuschuss

Der Start-up-Verband hatte eine lange Liste mit Vorschlägen vorgelegt: Unter anderem steht eine neue GmbH-Anteilsklasse auf der Wunschliste, die Mitarbeiter am Erfolg, aber nicht an Entscheidungen beteiligt. Und steuerfreie Erträge, wenn Angestellte mit ihren Gewinnen losziehen und ein eigenes Unternehmen gründen oder in junge Firmen investieren. Die Vision: So könnte das viel beschworene Ökosystem noch schneller an Fahrt aufnehmen, weil Start-up-erfahrene Angestellte den Spürsinn für das nächste große Ding mitbringen. Als Erfolgsbeispiel führt die Studie des Verbands eine Runde von 20 frühen Paypal-Beteiligten an, darunter Tesla-Gründer Elon Musk, Investor Peter Thiel oder LinkedIn-Mitgründer Reid Hoffmann: 30 Neugründungen und 460 Investitionen seien allein aus diesem Kreis entstanden.

So groß denken die meisten Beteiligten in Deutschland gar nicht. „Ich wusste am Anfang gar nicht, was das ist. Aber es war ein gutes Gefühl, am Unternehmen beteiligt zu sein“, berichtet etwa Phil Birkner. Er stieß als einer der ersten Mitarbeiter zum Team von Lehrermarktplatz.de, einer Plattform für selbst erstellte Unterrichtsmaterialien. Heute kümmert er sich in einem Team von etwa 40 Leuten mit um das Marketing. In das Berliner Start-up haben unter anderem Check24 oder Trivago-Gründer Rolf Schrömgens investiert.

In seiner Rolle fühlt sich Birkner wohl. Doch die Aussicht auf eine mögliche Auszahlung bei einem Verkauf hilft zumindest bei den Gedankenspielen. „Ich könnte mir durchaus vorstellen, mal was Eigenes zu gründen“, so Birkner. „Man plant ja immer mal wieder mit Freunden verrückte Ideen.“

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