Mitarbeiterbeteiligungen Wette auf eine goldene Zukunft

Viel Arbeit, wenig Platz: Die Arbeitsbedingungen bei Start-Ups, wie hier im Berliner Gründerhaus, sind oft nicht besonders komfortabel. Viele Gründer würden das gerne durch Erfolgsbeteiligungen ausgleichen. Foto: dpa Quelle: dpa

Viele Gründer wollen ihre Angestellten am Erfolg beteiligen – und fühlen sich von der Bürokratie ausgebremst. Jetzt bewegt sich der Bund. Aber nur ein bisschen.

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Einfach macht Mathis Büchi es seinen Mitarbeitern nicht. Jeder, der bei seinem Unternehmen Taxfix einsteigt, muss sich neben dem Arbeitsvertrag durch einen 15-seitigen Anhang kämpfen. Kein leichtes Unterfangen, auch wenn Büchi selbst als Hilfe parat steht. „Am Anfang haben wir die wichtigsten Punkte in Form von anschaulichen Diagrammen an Wandtafeln gezeigt, um es einfacher zu erklären“, erzählt der Gründer des 2016 gegründete Steuersoftware-Unternehmen, das inzwischen 240 Menschen beschäftigt. Doch die Mühe lohnt sich. Denn in dem komplizierten Anhang geht es um die Bedingungen des firmeneigenen Beteiligungsprogramms – ein Instrument, von dem gerade bei Start-ups viele der oft niedrig bezahlten Angestellten nur träumen. Ende Juni, kurz nach einer 59- Millionen-Euro-Finanzierungsrunde, startete Taxfix eine erste Auszahlung. Die Angestellten verkauften virtuelle Anteile im Wert von 3,8 Millionen Euro an die Investoren, einige Mitarbeiter erhielten so mittlere fünfstellige Beträge.

Solche Beteiligungsprogramme, so zeigt es eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesverbands Deutsche Start-ups, sind ein wichtiger Hebel für die Dynamik in der Gründerwelt: 81 Prozent der Mitarbeiter, 88 Prozent der Gründer und gar 94 Prozent der Investoren glauben, dass solche Möglichkeiten essenziell für den Erfolg eines Start-ups sind.

Starke Wirkung, geringe Verbreitung

Denn gerade in den ersten Jahren gibt es oft mehr Enthusiasmus als Kapital in den jungen Firmen. Gleichzeitig müssen die Gründer Mitarbeiter gewinnen, die häufig anderswo gut verdienen könnten. „Wir brauchten gute Leute, Entwickler und Steuerberater zum Beispiel – aber wir konnten ihnen zu dem Zeitpunkt einfach nicht die Gehälter zahlen, die sie vorher hatten“, berichtet Büchi aus der Gründungszeit. Unbezahlte Überstunden in den Anfangsjahren werden so im Erfolgsfall üppig verzinst.

von Marie-Charlotte Maas

Zudem steigt die Motivation vieler Mitarbeiter, wenn sie so eng mit dem Unternehmen verbunden sind. „Bei jeder internen Besprechung diskutieren wir gewissermaßen mit Shareholdern“, beschreibt es Büchi. Aus der Notfall-Maßnahme zu Beginn ist so ein Standardinstrument bei Taxfix geworden: „Ob mehr oder weniger Beteiligung, das lassen wir den Mitarbeitern offen“, sagt Büchi, „aber gar keine Anteile, das geht nicht – es ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur.“

Doch so sehr weite Teile der Start-up-Szene das Instrument in den Himmel loben, in Deutschland ist es noch die Ausnahme. In gerade einmal jedem vierten Tech-Unternehmen halten Mitarbeiter außerhalb des Gründerkreises Anteile, zeigte eine Umfrage im vergangenen Jahr. Und häufig sind es dann nur besonders wichtige oder frühe Angestellte, etwa ein Mitgründer oder die Chef-Programmiererin.

Die Politik ist schuld an dieser miesen Quote, ist der Start-up-Verband überzeugt. „Die momentanen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland benachteiligen Start-ups in erheblichem Maße“, so Cheflobbyist Christian Miele. Wer viel Beteiligung will, muss viel dafür tun, so die Kurzfassung. Vor diesem Aufwand und der Belastung schrecken viele Start-ups zurück. Der Risikokapitalgeber Index Ventures, in Deutschland unter anderem an dem Zinsportal Raisin beteiligt, hat vor knapp zwei Jahren die Bedingungen weltweit verglichen. Die Liste von gut 20 Ländern führen Estland, Israel und Kanada an. Den letzten Platz teilen sich Deutschland und Belgien. Jetzt hat der Bund einige Verbesserungen angekündigt. Doch der erste Blick zeigt: Für einen Sprung an die Spitze werden die Maßnahmen kaum reichen.

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