Start-up-Finanzierung Mit Fremdkapital auf die Überholspur

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Geldgeber lieben Cloud-Software

In Frage kommt die Finanzierungs-Methode indes nur für Unternehmen, deren Geschäftsmodell sich bereits bewiesen hat. Round2 nennt knapp 100.000 Euro, Uplift1 50.000 Euro als monatlichen Mindestumsatz. Die bisherige Wachstumsrate sollte mindestens zweistellig sein.

Und: Die Margen müssen hoch sein. Schließlich wollen die Investoren sichergehen, dass die Start-ups die Rückzahlungen durch Einnahmen aus dem Tagesgeschäft auch decken können. Als idealtypisch gelten Anbieter von Cloud-Software. Der Grund: Neue Nutzer steigern mit ihren Abo-Gebühren den monatlichen Umsatz, verursachen aber kaum neue Kosten. Bestenfalls müssen nur die Serverkapazitäten erhöht werden.

Während sich Round2 Capital weitgehend auf „Scale-ups“, also reifere und stark wachsende Start-ups, im Cloud-Bereich beschränkt, ist Uplift1 auch für andere Geschäftsmodelle offen. Unter den bisherigen Kunden ist mit Buckle & Seam etwa eine auf den Direktvertrieb fokussierte Bekleidungsmarke, mit Jeffrey ein Vermittler von Haushaltshilfen und mit Vetevo ein Start-up, das sich als „digitaler Full-Service Anbieter“ für Tiergesundheit versteht. „Wir schauen weniger auf die Branche als vielmehr auf die finanziellen Kriterien“, sagt Uplift1-Chef Seyed Nassir.

Ob ein Unternehmen für eine Finanzierung überhaupt in Frage kommt, ist schnell geklärt: Die Anbieter stellen für diesen Zweck Online-Rechner bereit. In einem zweiten Schritt verlangen sie einen umfassenden Einblick in die Geschäftszahlen, teils über Software-Schnittstellen. In der Regel folgen zudem Telefonate, in denen den Gründern auf den Zahn gefühlt wird. Verglichen mit monatelangen Verhandlungen bei VC-Firmen, bei denen oft lange um die Unternehmensbewertung gerungen wird, stellen die RBF-Anbieter aber schnelle Abschlüsse in Aussicht: Bei Uplift etwa heißt es, im Optimalfall sei der Investmentprozess innerhalb einer Woche abgeschlossen – auch weil die Verträge stark standardisiert seien.

Unter Zeitdruck sollten Gründer aber nicht nach dem Geld greifen. Die Vertragsbedingungen sollten genau geprüft werden, rät Jan-Phillip Kunz von der Kanzlei Lutz Abel. „Entscheidend ist vor allem, was passiert, wenn sich die Geschäfte schlechter als geplant entwickeln“, sagt der auf Venture Capital und Unternehmenstransaktionen spezialisierte Rechtsanwalt. Ein zentraler Knackpunkt aus seiner Sicht: Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Investor sollten nachrangig sein. Bedeutet: Gerät das Start-up in finanzielle Schieflage, kann es zunächst die Ansprüche von Lieferanten und Kunden erfüllen – der Investor muss warten. „Fehlt eine solche Rangrücktrittsvereinbarung können die Forderungen im schlimmsten Fall zu einer Zahlungsunfähigkeit führen“, warnt Kunz.

von Steffen Ermisch, Manuel Heckel

Finanzielle Schieflagen ihrer Portfolio-Unternehmen wollen die Investoren schon aus eigenem Interesse vermeiden. Sie dienen sich Gründern einerseits als Berater an, die auch mit unternehmerischem Knowhow helfen. Andererseits setzen sie auf Kontrolle: Zumindest verlangen sie monatliche Finanzberichte und Einblicke ins Geschäftskonto. Round2 Capital fordert ein, auch über strategische Entscheidungen informiert zu werden – und behält sich eine Art Veto-Recht bei grundlegenden Unternehmensentscheidungen vor, ähnlich wie es VC-Firmen tun.

Uplift1 beteuert, die Portfolio-Unternehmen an der langen Leine zu lassen. Ein Mitsprache-Recht habe man nicht. Eine weitere Besonderheit: „Nach der vereinbarten Laufzeit enden so oder so unsere finanziellen Forderungen“, sagt Seyed Nassir. „Das gilt auch, wenn die Start-ups es wegen einer schlechten Umsatzentwicklung nicht geschafft haben, den Finanzierungsbetrag komplett zurückzuzahlen.“

Deftige Risikoaufschläge

Das Risiko, das eine Beteiligung in die Insolvenz schlittert, lassen sich RBF-Anbieter mit üppigen Aufschlägen auf die Finanzierungssumme entlohnen. In den USA ist es nicht unüblich, dass der dreifache Betrag zurückgezahlt werden muss. Round2 Capital schlägt in Beispielrechnungen um die 80 Prozent auf, Uplift1 nennt 40 Prozent als Maximum. Immer gilt: Je schneller das Start-up den investierten Betrag zurückzahlt, desto niedriger fallen die Aufschläge aus. „Im Hinblick auf die zu zahlenden Zinsen sind die Kapitalkosten nicht günstig“, sagt Rechtsanwalt Kunz, „gemessen am Risiko erscheint der höhere Zinssatz aber gerechtfertigt.“

Die Investoren argumentieren zudem, dass Eigenkapital Gründer sehr viel teurer zu stehen kommen kann. Denn jeder Anteil, den sie abtreten, ist unwiderruflich verloren – und bringt ihnen bei einem späteren Firmenverkauf kein Geld mehr ein. „Manchem Gründer gehören am Ende nur noch acht Prozent ihrer Firma“, sagt Seyed Nassir. „Reich wird man dann nur, wenn man ein Einhorn aufgebaut hat.“ So werden jene Firmen bezeichnet, die aus Investorensicht über eine Milliarden Dollar wert sind.


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Doch auch für Gründer, die eigentlich eine Beteiligung von Eigenkapitalinvestoren anstreben, kann RBF in Frage kommen. Etwa, wenn sich Verhandlungen über eine neue Finanzierungsrunde länger als gedacht hinziehen. Oder wenn wegen externer Faktoren die Firmenbewertung temporär in den Keller rauscht. In dieser Situation fanden sich Start-ups reihenweise zu Beginn der Coronakrise im Frühjahr wieder, als viele VC-Firmen geplante Investments erst einmal auf Eis gelegt haben. „Uns haben in der Zeit deutlich mehr Anfragen aus ganz Europa erreicht“, sagt Round2-Gründer Czernich. Start-ups, denen wegen der Einschränkungen in der Coronapandemie das Geschäft wegbrach, musste aber auch er eine Absage erteilen: „Ohne laufende Umsätze funktioniert unsere Finanzierung nicht.“

Die Myra-Gründer haben die Finanzspritze nicht bereut. Das Geld hat ihre IT-Sicherheitsfirma genutzt, die bis dato Neukunden vor allem über Empfehlungen gewonnen hat, um Vertrieb und Marketing zu professionalisieren: Neue Mitarbeiter wurden eingestellt, die Webseite aufpoliert, Experten des Unternehmens trifft man nun häufiger auf Fachveranstaltungen. Der Lohn: Innerhalb eines Jahres verdoppelte sich der Umsatz. „Der Turbo hat gezündet“, sagt Kaffsack. Was dem Unternehmer besonders wichtig ist: Die beiden Gründer können weiterhin den Kurs bestimmen – denn das Duo hält unverändert 85 Prozent der Firmenanteile.

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