„Viele Telefonate, viele WhatsApp-Nachrichten – aber auch abendliche Videocalls mit dem einen oder anderen Gläschen Wein“ hätte es in den vergangenen Tagen mit dem Start-up-Beauftragten des Bundeswirtschaftsministeriums, Thomas Jarzombek, gegeben, berichtet Christian Miele, Präsident des Bundesverbands Deutsche Startups. Es gab schließlich einiges zu bereden: Ein Großteil der deutschen Start-up-Szene fürchtet in der Coronakrise das Aus. Eine Umfrage unter gut 1000 Digitalunternehmen, die der Verband nun vorstellte, belegt das. Gut drei Viertel der Start-ups sehen sich demnach in ihrer Existenz bedroht, einem Großteil droht nach eigener Einschätzung bereits in den kommenden sechs Monaten eine akute Gefährdung. „Wir haben festgestellt, dass das Bild dramatischer ist, als wir es für möglich gehalten haben“, kommentiert Miele die Ergebnisse.
Es droht der Crash eines mühsam aufgebauten Ökosystems. Die vergangenen Jahre waren golden: Jedes Jahr stieg die Summe des eingesammelten Kapitals – für 2019 vermeldete etwa die Beratungsgesellschaft EY 6,2 Milliarden Euro Risikokapital, ein Plus von etwa 36 Prozent. „Es ist sehr viel und ausreichend Liquidität im Markt – mit weiterhin stark ansteigender Tendenz“, sagte EY-Partner Peter Lennartz noch im Januar. Gründer kokettierten mit Millionen-Investments und Milliarden-Bewertungen, einige der besonders schnell wachsenden Digitalunternehmen fingen an, sich Pläne für einen Börsengang zurecht zu legen.
Start-ups stehen am Scheideweg
Jetzt ist alles anders. Geschäftskunden stornieren Verträge und stoppen Innovationsprojekte. Wer für dieses Frühjahr eine neue Finanzierungsrunde eingeplant hatte, der muss bangen. „Wir wollten die eigentlich im April abschließen“, sagt Amelie Vermeer, Mitgründerin von Spoontainable, „aber das wird sich herauszögern – oder sogar abgesagt.“ Umsätze macht das junge Unternehmen aktuell keine: Die essbaren Löffel aus Nahrungsfasern trafen in der Gastronomie den Nachhaltigkeitstrend – jetzt sind die Läden geschlossen und die Gastwirte kämpfen selbst um ihre Existenz. Immer mehr Geld floss in den vergangenen Jahren auch von ausländischen Investoren, vor allem aus den USA. Die werden ihr Investment nun massiv zurückfahren. Das wird vor allem größere Start-ups, die zweistellige Millionenbeträge brauchen, in diesem Jahr vor enorme Probleme stellen, zeigt eine aktuelle Erhebung des Dateninformationsdienstes Dealroom.
Die Branche, die sich gerne als Disruptor von etablierten Geschäftsmodellen positioniert, reiht sich daher ein in die Reihe der hilfesuchenden Unternehmen. Zwei Drittel der vom Startup-Verband befragten Unternehmen planen, Hilfsmaßnahmen zu beantragen. „Mit jedem neuen Angebot steigt dieser Wert sicher noch mal an“, heißt es dazu vom Verband. Denn die erste große Hilfswelle des Staates lief für viele Start-ups ins Leere: An Kredite über die Förderbank KfW kommen sie kaum heran. Zum einen wiesen die meisten Digitalunternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 planmäßig Verluste auf – schließlich steht das Wachstum im Fokus. Zum anderen fehlt vielen der jungen Firmen schlicht ein enger Draht zu einer Hausbank.
Die Start-up-Szene steht daher jetzt vor einem Drahtseilakt: Passende staatliche Hilfen sind nötig, um viele der hochinnovativen jungen Unternehmen durch die Liquiditätskrise zu retten. Ein Gießkannenprinzip aber würde auch vielen Start-ups helfen, die es wegen eines schlechten Produkts oder einer wackeligen Strategie allein schlicht nicht bis zur nächsten Finanzierungsrunde geschafft hätten. „Die Start-up-Szene ist am Scheideweg“, sagt Verbandspräsident Miele, „wir müssen zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit den Geldern umgehen.“ Noch drastischer formuliert es Jarzombek, der als Beauftragter des Wirtschaftsministeriums für die Digitale Wirtschaft und Start-ups der erste Ansprechpartner auf Regierungsseite ist: „Wir können nicht das Steuergeld von Busfahrern und Krankenschwestern in Firmen geben, die dann nur drei Monate länger künstlich beatmet werden.“ Die intensiven Verhandlungen haben dabei bereits einiges in Bewegung gebracht – der Verband lobt ausdrücklich die unbürokratische Hilfe der Politik.
Ohne schnelle Hilfe droht das Start-up-Sterben
Bislang fühlten sich viele Start-ups durch den Staat eher ausgebremst. Bevor die Pandemie Deutschland erreichte, trieb der Verband energisch das Thema Mitarbeiterbeteiligungen voran - das Ziel waren steuerliche Erleichterungen. "Das deutsche Steuerrecht macht solche Formen der Beteiligung für alle Parteien maximal unattraktiv", schrieb etwa Gründerin Freya Oehle Anfang dieses Jahres zum Status Quo. Auf Bundes- und Landesebene gibt es zudem eine Vielzahl an Förderinstrumenten. Durch die komplexen, vielleicht auch manchmal zu komplizierten Anträge wollten sich aber viele Start-ups gar nicht erst wühlen. Rund zwei Drittel der Digitalunternehmen verzichteten auf solche Mittel. Solange Kapitalflut statt Krise herrschte, war die Suche nach einer privaten Beteiligungsgesellschaft mit tiefen Taschen häufig der bequemere Weg.
Start-ups mit einer Bewertung von mehr als 50 Millionen Euro könnten unter den Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung schlüpfen. 150 bis 200 Unternehmen aus der Digitalbranche könnten darunterfallen, schätzt Miele. Dazu könnten auch einige kleinere Start-ups kommen, die „einzigartige Technologie“ entwickelten, deutete Jarzombek heute an. Für sehr junge Unternehmen in der Gründungsphase werden in diesen Tagen die ersten Nothilfe-Zuschüsse bewilligt, verteilt durch die Bundesländer.
Matching-Fonds für den Mittelbau?
Klar ist jedoch, dass viele Start-ups in keine dieser beiden Programme passen: „Der Mittelbau ist sicher für uns der relevanteste Teil“, sagt Miele, „da fällt noch der Großteil durchs Raster.“ Große Hoffnungen legt die Branche daher jetzt auf sogenannte Matching-Fonds. Dabei stellen Bestandsinvestoren frische Finanzmittel zur Verfügung – aus staatlichen Töpfen wird das Investment dann proportional vervielfacht. Das sei „der beste und regelbasierte Ansatz“, sagt Miele. Auf diesem Wege könne man die Risikokapitalgeber „möglichst schnell mit in die Verantwortung nehmen“, so der Verbandsvertreter. Der Überlebens-Check würde somit ausgelagert. Wo bei normalen Kreditentscheidungen die Hausbank das Ausfallrisiko prüfen muss, würden hier die privaten Kapitalgeber ihre Beteiligungen gründlich überprüfen müssen: „Ein bestehender Investor wird in seinem Portfolio ganz genau schauen, was gut und was schlecht ist“.
Tempo macht der Bund in jedem Fall. Schon hat das Finanzministerium einen zusätzlichen Topf von zwei Milliarden Euro angekündigt. Das Geld soll dabei an die Gesellschafter fließen - das sind häufig Risikokapitalgeber, könnten aber auch die Gründer selbst sein. So sollen Finanzierungsrunden, die wegen der Krise ausfallen, doch noch ermöglicht werden. Man wolle, dass "diese jungen innovativen Unternehmen für unser Land erhalten bleiben", sagte Finanzminister Olaf Scholz. Der KfW könnte hier wiederum die Rolle als Vermittler und Verteiler zufallen. Im April soll es bereits losgehen. Lange Prüfprozesse soll es dabei nicht geben, ein wenig "Due Dilligence" müsse aber drin sein, sagte Jarzombek gestern dem Portal Gruenderszene.de: „Für uns ist zentral, dass das Geld am Ende auch bei den Gründern ankommt und bei Firmen, wo das wirklich Sinn macht". Der erste Kommentar des Startup-Verbands bei Twitter: "Jetzt kommt es auf die Details an. Und die Geschwindigkeit."
Klar ist: Direkt helfen diese Maßnahmen vor allem den Venture-Capital-Gesellschaften, die ihre Investitionen so mit Staatshilfe hebeln können. Manche könnten auch heute schwächer aufgestellte Start-ups mit den Fördermitteln durch die Krise retten – und etwa auf das Aus von möglichen Konkurrenten hoffen. Der Teufel liegt hier im Detail. Im ersten Vorschlag vor knapp zwei Wochen regte der Verband ein Verhältnis von öffentlichen zu privaten Geldern von vier zu eins an. In heute veröffentlichten Empfehlungen wird angegeben, dass europarechtlich ein Verhältnis von 70:30 möglich sei – der European Investment Funds setze bei seinen Beteiligungsinstrumenten meistens auf ein Verhältnis von 50:50. „Das Verhältnis des Matchings zwischen privatem Kapitalgeber und öffentlicher Hand ist sorgsam abzuwägen“, heißt es in dem Dokument.
Diese Hilfen bieten die Länder den Unternehmen
Baden-Württemberg hat einen Härtefallfonds für Selbstständige sowie kleine und mittelgroße Unternehmen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro aufgelegt.
Neben einer dem Bund entsprechenden Soforthilfe von 9000 oder 15.000 Euro für Betriebe mit bis zu fünf beziehungsweise zehn Mitarbeitern will das Land bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zur Verfügung stellen. Förderfähig sind Liquiditätsengpässe und Umsatzeinbrüche, die seit dem 11. März 2020 entstanden sind, die Obergrenze liegt bei den tatsächlich unmittelbar infolge der Coronapandemie verursachten wirtschaftlichen Einbußen.
Der Antrag sei auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und als pdf-Dokument im Internet bei der zuständigen regionalen Wirtschaftskammer einzureichen, heißt es aus dem Ministerium – so viel zu den digitalen Möglichkeiten der Verwaltung.
Außerdem vergibt die Landesbank L-Bank in Baden-Württemberg Kredite, um Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen zu ermöglichen. Alternativ geht das auch über die Hausbank eines Unternehmens, die dann das Darlehen bei der L-Bank beantragt. Über einen Beteiligungsfonds mit einem Volumen von einer Milliarde Euro soll die Landesbank kleinere Mittelständler mit einer Erhöhung des Eigenkapitals stabilisieren. Das Bürgschaftsprogramm des Instituts wird um eine halbe Milliarde Euro ausgeweitet, zwei Millionen Euro stehen für ein Krisenberatungsprogramm für Selbstständige und kleine Unternehmen zur Verfügung.
Auch Bayern denkt an die Unternehmen, die aus den Bundesprogrammen herausfallen – und stellt insgesamt Programme mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro bereit.
Für Betriebe mit elf bis 250 Beschäftigten gibt es bis zu 30.000 Euro Soforthilfe. Unternehmen können ihren Antrag hier bis zum 31. Oktober inzwischen ausschließlich online stellen – bearbeitet wird er dann von der Bezirksregierung ihres jeweiligen Firmensitzes, das heißt von der Regierung von Mittelfranken, Schwaben oder Oberbayern, in München vom Referat für Arbeit und Wirtschaft.
Seine eigenen Hilfen will Bayern mit denen des Bundes verrechnen. Für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern heißt das, ihnen stehen künftig 9000 Euro zu, die Höchstgrenze, die der Bund setzt – haben sie allerdings schon 5000 Euro aus Landesmitteln erhalten, gibt es zusätzlich nur die Differenz. So ist es auch für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern, für sie werden aus 7500 Euro bis zu 15.000 Euro.
Darüber hinaus übernimmt die bayerische Förderbank LfA Ausfallbürgschaften für Bankkredite von bis zu 500 Millionen Euro. Freiberufler und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro können Kredite beantragen, um den Bedarf an Betriebsmitteln zu decken und kurzzeitig umzuschulden – je nach Vorhaben bis zu zehn Millionen Euro Darlehen. Außerdem übernimmt die LfA Bürgschaften bis zu einer Summe von fünf Millionen Euro.
Handwerksbetriebe sowie Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe können sich für eine Bürgschaft für anderweitige Kredite von bis zu 1,25 Millionen Euro an die Bürgschaftsbank Bayern wenden.
Berlin will wegen der Coronakrise in diesem Jahr drei Milliarden Euro mehr ausgeben als bisher geplant. Der größte Teil dieser Summe, 2,6 Milliarden Euro, soll für Wirtschaftshilfen ausgegeben werden.
Zunächst hatte das Land mit einer eigenen Regelung zu Soforthilfen für Unternehmen überrascht: Die Summen aus Bundes- und Landesprogramm sollten addiert werden, gerade um sehr kleinen Betrieben zu helfen. So konnten Selbständige ohne Mitarbeiter, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten zusätzlich zu den Bundesmitteln 5000 Euro vom Land beantragen und die Landesmittel im Unterschied zum Geld vom Bund auch ansetzen, um Unternehmer- beziehungsweise Unternehmenseinkünfte zu kompensieren – für Alleinselbständige für bis zu sechs Monate, bei Unternehmen für bis zu drei Monate.
Nur: Das Geld reichte nicht so lange wie angekündigt. Die Mittel sind bereits ausgeschöpft. Nun erhalten auch Berliner Unternehmen nur noch die Soforthilfen des Bundes. Und das Land machte seinem Ruf einer chaotischen Verwaltung doch wieder alle Ehre.
Nun will der Berliner Senat dafür den mittelständischen Betrieben helfen: Für sie soll es 60 Millionen Euro Unterstützung geben. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nannte als Beispiel Kinobetreiber. „Das sind keine Kleinstselbstständigen, aber auch nicht die ganz Großen.“
Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet außerdem zinslose Überbrückungskredite von bis zu 500.000 Euro an, die Laufzeit beträgt zwei Jahre. Die IBB hat bereits darum gebeten, Anträge auch früh morgens oder spät abends einzureichen – um das Portal nicht zu überlasten.
Freiberufler können zudem eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro erhalten, wenn ihnen Honorare wegen der Corona-Folgen ausfallen. Das erfolgt im Rahmen der sozialen Zuwendungen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten.
Brandenburg hat Hilfen in Höhe von bis zu zwei Milliarden Euro beschlossen – allerdings fällt darunter auch Unterstützung für Eltern ohne Kinderbetreuung und Krankenhäuser, nicht nur für Unternehmen.
Seit dem 2. April gewährt das Land Soforthilfen, zum Bundesprogramm kommen bis zu 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und bis zu 60.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten – jeweils abhängig vom glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei beziehungsweise fünf aufeinanderfolgende Monate. Die Regelung gilt bis 31. Dezember 2020.
Die Bürgschaftsbank Brandenburg übernimmt für kleine und mittelständische Unternehmen außerdem eine Bürgschaft für Betriebsmitteldarlehen von bis zu 90 Prozent für Banken zur Liquiditätssicherung, bei einer Laufzeit von fünf Jahren und in einer Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro.
Unternehmen mit mehr als zehn und weniger als 50 Beschäftigten sowie bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz, die das Corona-Soforthilfe-Programm des Bundes nicht nutzen können, fördert Bremen je nach Höhe des Liquiditätsbedarfs mit bis zu 20.000 Euro („Sofortprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für kleine Unternehmen“).
Außerdem soll die Förderbank für Bremen und Bremerhaven zusätzlich zehn Millionen Euro bereitstellen. Auch stehen für Betriebsmittel von Freiberuflern sowie kleinen und mittelgroßen Unternehmen Bürgschaften in Höhe von bis zu einer Million Euro zur Verfügung.
Hamburg hat ebenfalls ein eigenes Hilfsprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmer aufgesetzt. Die erwarteten Kosten liegen insgesamt bei einem hohen zweistelligen Millionenbetrag.
Zunächst zahlt auch Hamburg Soforthilfen: Zuschüsse von 2500 Euro für Ein-Personen-Betriebe bis hin zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern. Zuständig ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Für kleine und mittelgroße Unternehmen, die durch die Coronakrise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, vergibt die IFB Hamburg Rettungsdarlehen für Betriebsmittel von bis zu 250.000 Euro. Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg kann Kreditfinanzierungen in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro ermöglichen. Sollten diese nicht in Frage kommen, übernimmt die Stadt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen.
Auch in Hessen gibt es eigene Soforthilfen für Unternehmen, die über denen des Bundes liegen sowie Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bedenken. Für diese und weitere Maßnahmen stellt das Land mindestens 8,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Anträge laufen seit dem 30. März ausschließlich online und über das Regierungspräsidium Kassel. Geld beantragen können Selbstständige ohne Mitarbeiter, Freiberufler, Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern – und zwar 10.000 Euro bei bis zu fünf Mitarbeitern, 20.000 Euro bei bis zu zehn Mitarbeitern sowie 30.000 Euro bei bis zu 50 Mitarbeitern, je nach Liquiditätsengpass.
Mit den hessischen Industrie- und Handelskammern sei abgesprochen, dass sie Betroffenen bei Bedarf helfen – sollte ihnen beispielsweise die Erfahrung mit Online-Antragstellungen fehlen, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne).
Außerdem bietet das Land Kredite über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen an. Unternehmen mit bis zu 25 Beschäftigten können 25.000 Euro bis höchstens 150.000 Euro an Darlehen erhalten. Die Hausbank stockt dieses dann noch einmal mindestens um die Hälfte des Betrags auf, dafür sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
Die Bürgschaftsbanken unterstützen betroffene Unternehmen bei mangelnden Sicherheiten mit 80-prozentigen Ausfallbürgschaften von bis zu 1,25 Millionen Euro Volumen. Dazu zählen auch sogenannte Expressbürgschaften, über die innerhalb von etwa drei Tagen entschieden wird, in Höhe von bis zu 300.000 Euro.
Steuererleichterungen sind ebenso möglich, beispielsweise können Firmen die Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer auf Null setzen lassen. Im Falle eines Guthabens beim Finanzamt werden gezahlte Sondervorauszahlungen zurückerstattet. Bis zum Jahresende verzichten die Behörden zudem auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen und Säumniszuschläge.
Mecklenburg-Vorpommerns Hilfsprogramm umfasst 1,1 Milliarden Euro. „Wir wollen helfen, wo uns das möglich ist“, sagt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Es gehe um 60.000 Unternehmen mit etwa 300.000 Beschäftigten. 125 Millionen Euro an eigenen Mitteln stellt das Land für kleine Unternehmen mit elf bis zu 49 Arbeitsplätzen zur Verfügung: Firmen können eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 25.000 Euro bei bis 24 Mitarbeitern erhalten, wer 25 bis 49 Menschen beschäftigt, bekommt 40.000 Euro.
Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern legt das Land kein eigenes Programm auf, ihnen bleiben die Bundeshilfen. In Mecklenburg-Vorpommern läuft der Antrag noch nicht sonderlich digital: Das Formular ist zwar im Internet zu finden, es muss aber per Post an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern geschickt werden, und zwar an die Adresse: Postfach 16 02 55, 19092 Schwerin.
Die Bürgschaftsbank wird zudem für kleine und mittelgroße Unternehmen in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren über Bürgschaften von bis zu 250.000 Euro entschieden. Auch gibt es zinsfreie Überbrückungskredite für alle Unternehmen in Höhe von 200 Millionen Euro.
Das Land Niedersachen pumpt 4,4 Milliarden Euro Corona-Hilfen in die Wirtschaft. Über die landeseigene NBank stellt es für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit Liquiditätsengpässen Soforthilfen bereit. Die Summe der Bezuschussung ist dabei wie beim Bundesprogramm abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Zusätzlich dazu erhalten Betriebe mit elf bis 30 Angestellten 20.000 Euro, Betriebe zwischen 31 und 49 Mitarbeitern bekommen 25.000 Euro ausgezahlt. Für alle gilt: Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Den Antrag auf Coronahilfe können die Betriebe über das Kundenportal der NBank stellen.
Neben den Soforthilfen übernimmt die Niedersächsische Bürgschaftsbank Bürgschaften in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro. Beträge bis zu 240.000 Euro sollen gar innerhalb weniger Tage im Expressverfahren bei den betroffenen Unternehmen ankommen. Außerdem entlastet das niedersächsische Finanzministerium Corona-gebeutelte Unternehmen von der Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie vom Solidaritätszuschlag: Bis zum 31. Dezember können sie eine Stundung beantragen.
„Das Ziel muss sein, dass kein Unternehmen insolvent geht“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet jüngst – das lässt sich das Land 25 Milliarden Euro kosten. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ergänzt das bevölkerungsreichste Bundesland mit Soforthilfen für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in Höhe von 25.000 Euro. Die Soforthilfen können Unternehmen online beantragen.
Die Bürgschaftsbank NRW bietet Notkredite in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro für kleinere und mittelgroße Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten. Außerdem besteht über das Landesbürgschaftsprogramm die Möglichkeit, Kredite ab 2,5 Millionen Euro zu besichern – auch für Großunternehmen.
Für Volumen bis zu 75.000 Euro besteht auch in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit der Expressbürgschaften innerhalb von 72 Stunden.
Rheinland-Pfalz hat einen Nachtragshaushalt in Höhe von 3,3 Milliarden Euro wegen der Coronakrise vorgelegt. Das Land stellt ebenfalls zusätzliche Soforthilfen bereit, die kleineren Betrieben das Überleben sichern sollen. Neben dem Bundeszuschuss erhalten Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten 10.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten 30.000 Euro Sofortdarlehen und einen Landeszuschuss von 30 Prozent der Summe – das entspräche dann insgesamt 39.000 Euro.
Anders als in den meisten Bundesländern organisiert Rheinland-Pfalz die Wirtschaftsunterstützung über Darlehen: Die Unternehmen müssen die Soforthilfe über eine Laufzeit von sechs Jahren zurückzahlen (bei einem Zinssatz von 1 Prozent). Bis Ende 2021 ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei.
Darüber hinaus vergibt die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz Bürgschaften bis zu 2,5 Millionen Euro. Beantragen können dies Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro. Für Bürgschaften, die die Grenze von 2,5 Millionen Euro übersteigen, sowie die Belange von größeren Unternehmen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.
Die Landesregierung stellt 30 Millionen Euro bereit, um kleine und mittlere Unternehmen zu schützen. Dabei fokussiert sich das Saarland auf Soloselbstständige und Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zu 700.000 Euro oder eine Jahresbilanzsumme, die 350.000 Euro nicht übersteigt. Ihnen stehen zusätzlich zu den Bundesmitteln zwischen 3000 und 10.000 Euro Soforthilfe zu, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Höhe der Soforthilfe ist abhängig vom Jahresumsatz: Erwirtschaftet ein Unternehmen einen Umsatz von bis zu 200.000 Euro, stehen ihm 3000 Euro Soforthilfe zu, mit bis zu 400.000 Euro Umsatz steigt sie auf 6000 Euro und darüber hinaus steht ihnen der Höchstbetrag zu. Der Antrag ist online zu stellen. Alle größeren Unternehmen haben keinen Anspruch auf landeseigene Unterstützung.
Außerdem gibt es ein Kreditprogramm, das mehr als zehn Millionen Euro umfasst, um Unternehmen gezielt zu helfen.
Sachsen plant ein umfangreiches Hilfsprogramm für den Mittelstand. Von sechs Milliarden Euro Nachtragshaushalt sowie etwa 725 Millionen Rücklagen, die im Landtag freigeben werden sollen, soll ein Drittel in ein wirtschaftliches Konjunkturprogramm fließen.
Genau wie Rheinland-Pfalz verzichtet Sachsen auf separate Hilfsgelder und stellt stattdessen Darlehen zur Verfügung – für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei.
Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu einer Millionen Euro. Voraussetzung ist, dass der Umsatzrückgang auf mindestens 20 Prozent prognostiziert wird. Die Darlehenshöhe beläuft sich zwischen 5000 und 50.000 Euro, kann im begründeten Ausnahmefall aber auch auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden.
Das Bundesland verspricht: Innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung auf dem Portal der Sächsischen Aufbaubank soll das Geld zur Verfügung stehen. Auch Sachsen hat die Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro erhöht. Zudem wurde ein Expressverfahren für Bürgschaften bis zu 500.000 Euro eingerichtet. Anträge für Darlehensprogramme, Zuschüsse oder Soforthilfen können nach aktuellem Stand bis zum 31. Mai eingereicht werden.
Das Land Sachsen-Anhalt bezuschusst die Wirtschaft mit 150 Millionen Euro. Das Hilfsprogramm sieht vor, dass Soloselbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern bis zu 9000 Euro erhalten, Mitarbeiter bis zu zehn Mitarbeiter 15.000 Euro.
Beschäftigt der Betrieb bis zu 25 Mitarbeiter, stehen ihm bis zu 20.000 Euro zu, für Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten sind es 25.000 Euro. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nimmt die Anträge seit 30. März elektronisch entgegen.
Zudem sichert die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt über 200 Millionen Euro und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt 400 Millionen Euro an Darlehen ab. Auch hier besteht die Möglichkeit, online Expressbürgschaften zu beantragen.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) plant mit Ausgaben von einer Milliarde Euro. Das Land leitet die Soforthilfen aus dem Bundesprogramm weiter.
Ein Mittelstandssicherungsfonds der Investitionsbank Schleswig-Holstein soll außerdem Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen. Sie können Darlehen von 15.000 Euro bis 750.000 Euro beantragen (allerdings maximal in Höhe von 25 Prozent ihres Umsatzes des Jahres 2019), für die ersten fünf Jahre zinslos und mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die mit anschließender optionaler Anschlussfinanzierung für weitere sieben Jahre verlängert werden kann.
Dafür muss sich die Hausbank mit einem zusätzlichen Darlehen in Höhe von zehn Prozent dieses Förderdarlehens mit mindestens gleicher Laufzeit an der Finanzierung beteiligen. Bei Darlehensbeträgen von bis zu 50.000 Euro kann die Beteiligung auch erfolgen, indem kurzfristige Betriebsmittelkredite bereitgestellt werden.
Thüringen plant vorerst mit etwa 850 Millionen Euro für Coronahilfen. Das Hilfsprogramm des Landes macht deutlich mehr Abstufungen. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 5000 Euro, Betriebe mit bis zu zehn Angestellten 10.000 Euro. Beschäftigt ein Unternehmen bis zu 25 Mitarbeiter, kann es bis zu 20.000 Euro erhalten. Und bis zu 30.000 Euro erhalten Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten. Die Hilfen werden mit denen des Bunds verrechnet.
Die Anträge für die Soforthilfen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Thüringer Aufbaubank. Dort finden sich auch die Anträge. Die Aufbaubank selbst nimmt die Anträge allerdings nur postalisch entgegen. Die Thüringer Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer nehmen die Anträge auch via E-Mail entgegen.
Kleinen und mittelgroßen Unternehmen stehen darüber hinaus Darlehen über im Regelfall höchstens zwei Millionen Euro mit besonderen Konditionen zur Verfügung: Sie bleiben bis zu zwei Jahre tilgungsfrei, bis einschließlich 50.000 Euro fallen auch keine Zinsen an. Sondertilgungen sind jederzeit möglich, und zwar ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen wäre.
Organisationen wie die KfW oder der halbstaatliche High-Tech Gründerfonds könnten so als Treuhänder des Staates mit in den Gesellschafterkreis von Start-ups eintreten. Der Verband drängt auf schnelle Entscheidungen und will die Matching-Fonds sogar rückwirkend für Finanzierungsrunden ab dem 1. März oder 12. März einführen. Die größte Sorge der Start-ups, so zeigt auch die Umfrage, ist die Zeit. Für 94 Prozent der Digitalfirmen sind kurze Bearbeitungszeiten bei Hilfsanträgen das wichtigste Kriterium.
Regierungsvertreter Jarzombek spricht von intensiven Verhandlungen, stellt aber klar: „Eine Situation, wo der Staat alle Risiken übernimmt und die Unternehmen dabei freistellt, die können wir nicht vermitteln.“