
Hamburg liegt einer Umfrage zufolge als Standort für Start-ups im Trend. Die Hansestadt wird nach Einschätzung von Gründern junger Technologieunternehmen an Bedeutung gewinnen, wie aus einer Studie des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PricewaterhouseCoopers (PwC) hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Ranking von neun Städten schneidet Hamburg mit 74 Prozent am besten ab. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Berlin und Frankfurt.
Am unteren Ende der Skala rangieren den Angaben zufolge Stuttgart, Dresden und Karlsruhe. Hier glauben nur etwa die Hälfte oder weniger der 450 befragten Start-up-Gründer an einen Bedeutungszuwachs. München, Köln und Düsseldorf liegen im Mittelfeld. Zugrunde gelegt wurde bei der Standort-Auswahl der European Digital City Index, in dem die neun deutschen Städte aufgeführt sind.
Gründe für die Einschätzung wurden nicht genannt. Hamburg ist unter anderem ein Standort von Medien und Handelsunternehmen. Mehr als die Hälfte der Befragten ist in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik tätig, gefolgt vom E-Commerce (25 Prozent).
Start-up-Ökosystem 2017: So sieht der Markt in Deutschland aus Sicht von Start-ups, Gründern und Investoren aus
EXIST-Gründerstipendium, KfW-Förderung, Industrie 4.0 Plattform, Digital Hub Initiative
366 „early stage“-Investments
Investmentvolumen 2016: USD 967 Mio.
5 Unicorns
Quelle: Deutsche Börse und EY (Ernst & Young)
Mietkosten: Berlin Ø 16,80 Dollar pro Quadratmeter
Frankfurt Ø 21,10 Dollar pro Quadratmeter
Leerstandsquote: Berlin 4 Prozent, Frankfurt 11 Prozent
5,2 Universitäten auf 1 Million Einwohner - 0,565 Professoren auf 1000 Einwohner
12,7 Prozent der Bevölkerung mit höherem Bildungsabschluss
465 Patente von Universitäten genehmigt (2015)
EU Blaue Karte erleichtert Arbeitserlaubnis nach Universitätsabschluss
2015 wurden 763.000 Unternehmen gegründet, 0,0093 Unternehmen pro Kopf
Scheitern nicht akzeptiert
Gründung meist als GmbH oder UG (keine Genehmigung notwendig)
Gesetzlich vorgeschriebene Buchführungspflicht
Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Für kleine Unternehmen gelten Entlastungsregelungen bei oben genannten Punkten
Hoher administrativer Aufwand (Melde- und Abgabepflichten auch für Start-ups)
Körperschaftsteuer: 15 Prozent + 5,5 Prozent Soli = 15,825 Prozent
Gewerbesteuer: ≈ 15 Prozent (lokale Unterschiede)
Keine spezielle Regelung. In der Regel sofort abziehbar in Höhe der angefallenen Aufwendungen, soweit nicht zu aktivieren (keine Aktivierung selbstgeschaffener Wirtschaftsgüter)
Bis zu einer Million Euro komplett, der eine Million Euro übersteigende Betrag wird zu 60 Prozent des Verlustvortrags verrechnet werden; (zeitlich unbeschränkt)
Begrenzter körperschaftsteuerlicher Rücktrag des Verlustes ins Vorjahr möglich
Verlusterhalt u.a. bei stillen Reserven grds. möglich
Steuerneutrale Umwandlungen ohne Aufdeckung der stillen Reserven grds. möglich
25 Prozent Kapitalertragsteuer + Soli. 5,5 Prozent = 26,375 Prozent zu versteuern. (Im Inlandsfall lediglich Timing/Cash-Effekt, im Auslandsfall (Teil-)Freistellung/Erstattung auf Antrag möglich)
Natürliche Personen: Beteiligungsanteil < 1 Prozent Kapitalertragsteuer besitzt abgeltende Wirkung.
Beteiligungsanteil mindestens 1 Prozent (Veräußerungsgewinne)
Juristische Personen: Veräußerungsgewinne & Dividenden steuerfrei, 5 Prozent = nicht abzugsfähige Betriebsausgabe
Teileinkünfteverfahren auf den Carried Interest bei Investitionen von VC / Private Equity Fonds (wenn immaterielle Werte eingebracht werden)
Förderprogramm INVEST: Nicht rückzahlbarer steuerfreier Erwerbszuschuss i.H.v. 20 Prozent der Kapitalbeteiligung (wenn Bedingungen erfüllt)
Beratungsdienst durch IHK eingerichtet
GmbH: Gründungskapital 25.000€ + zusätzliche Kosten
AG: Gründungskapital 50.000€ + zusätzliche Kosten
Betriebsrat ab 5 Arbeitnehmern & 3 wählbaren Arbeitnehmern möglich
Kündigungsschutz mit > 5 Arbeitnehmern und Zugehörigkeit länger als 6 Monate
Ungleichbehandlung von Menschen nicht erlaubt, Quoten greifen für Startups nicht
sehr komplex und streng
Unternehmen mit > 9 Beschäftigten sind zur Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten verpflichtet
Hohe Strafen bei Verletzung der Datenschutzrechte
Grundsätzlich siedelten sich Start-ups in der Regel in größeren Städten mit einer guten Infrastruktur an, erläuterte PwC-Experte Philipp Medrow. „Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es dagegen noch viel Nachholbedarf - allem voran beim Breitbandausbau.“
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Das größte volkswirtschaftliche Risiko für ihr eigenes Geschäftsmodell sehen die meisten Start-up-Gründer - wie bei der Umfrage im Vorjahr - im Fachkräftemangel (29 Prozent). Auf Platz zwei folgt die Schuldenkrise in Europa (26 Prozent) und auf Rang drei das Thema „Strengere Vorgaben beim Datenschutz“.
Fast die Hälfte der Befragten schätzt das Risiko, selbst Opfer eines Cyber-Angriffes zu werden, als hoch ein. Rund jedes siebte Unternehmen war in den vergangenen drei Jahren demnach schon mindestens einmal Ziel einer Attacke. Als Maßnahmen zur Verbesserung der eigene IT-Sicherheit stehen Schulungen zur Informationssicherheit und entsprechende Investitionen in den kommenden zwölf Monaten ganz oben auf der Agenda.