Stellensuche Was Sie bei jeder Bewerbung beachten sollten

Bewerbungsexperte Jürgen Hesse erklärt, wie man mit schlechten Arbeitszeugnissen umgehen sollte, was Traumprinzen mit der Jobsuche zu tun haben und warum ein Bewerbungsfoto in Schwarz-Weiß besser ist. 

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Bewerbungsexperte Jürgen Hesse erklärt, was alles zu beachten ist für eine perfekte Bewerbung.

WiWo: Herr Hesse, bevor ich eine Bewerbung schreiben kann,  muss ich erst mal das richtige Stellenangebot finden. Wo sollte ich suchen?

Jürgen Hesse: Online-Stellenbörsen werden immer wichtiger, weil mittlerweile selbst der Bäckermeister seine Verkäuferinnen via Internet sucht. Dennoch sollten gerade Spezialisten auch einen Blick in Fachzeitschriften werfen. Das kann das kostenlos verteilte Anzeigenblättchen sein, wo die Aushilfsverkäuferin gesucht wird, das kann die Verbandszeitschrift des deutschen Sekretärinnenbundes sein oder die wissenschaftliche Publikation Medizin heute.

Ein dritter Weg, den viele vernachlässigen, ist das persönliche Netzwerk. Reden Sie mit ehemaligen Kollegen, Vorgesetzten und Bekannten. Das ist unglaublich ergiebig.

Eine ansprechende Stelle ist gefunden. Aber ich erfülle nicht alle Suchkriterien. Wann sollte ich mich dennoch bewerben?

Es gibt natürlich Jobs für die brauchen Sie eine Art Lizenz. Sie können nicht Medizin studiert haben und auf einmal als Rechtsanwalt arbeiten wollen. Das funktioniert natürlich nicht.

Aber…

Im Beruf ist es wie in der Liebe. Jeder hat ein Bild vom Traumprinzen oder der Traumprinzessin, aber der eigene Partner wird dieses Bild nicht absolut erfüllen. Deshalb rate ich Bewerbern, die 50 oder 60 Prozent der Anforderungen erfüllen, sich trotzdem zu bewerben. Das Meiste lernen Sie sowieso, wenn Sie schon angestellt sind.

Sie haben eben von Lizenzen gesprochen – also letztendlich Urkunden und Zeugnisse. Muss ich mein Universitätsdiplom und mein Abiturzeugnis bei jeder Bewerbung einreichen?

Wenn Sie ein 50-Jähriger Ingenieur sind, der 25 Jahre Berufserfahrung hat, wirkt es eher lächerlich das Abiturzeugnis einzusenden. Als Richtlinie würde ich sagen, dass nach zehn Jahren Berufserfahrung kein Arbeitgeber mehr das Universitätsdiplom oder sogar das Abiturzeugnis sehen möchte. Wenn doch, können Sie es immer noch nachreichen.

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