Auch für Studenten lohnt sich ein Blick ins aktuelle Steuerrecht. Denn 2015 haben sich einige Änderungen für Steuerzahler ergeben, wovon auch Studierende betroffen sein können. So konnte beispielsweise ein angehender Medizinstudent bislang vor Studienbeginn noch schnell einen Lehrgang zum Rettungssanitäter abschließen und sein Studium dann als Zweitausbildung voll von der Steuer absetzen. Ein beliebter Steuerspartipp unter Studenten, wie die Experten vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) wissen.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung machen?
Alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Das ändert sich, wenn ...
- wenn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro pro Jahr erzielt wurden.
- der Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt ist oder war.
- keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielt wurden, aber der Gesamtbetrag der Einkünfte bei einem Ledigen im Jahr 2016 beispielsweise durch eine Rente über 8.652 Euro liegt.
- Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosen- und Elterngeld über 410 Euro pro Jahr bezogen wurden.
- auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde (– beispielsweise ein Freibetrag für Werbungskosten) und der Arbeitslohn über11.000 Euro liegt (20.900 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten)
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und einer der Ehegatten nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer verheiratet ist und die Ehegatten nach dem sogenannten Faktorverfahren besteuert wurde.
- der Arbeitnehmer nacheinander bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war und ein Arbeitgeber einen sonstigen Bezug (beispielsweise Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Abfindungen) versteuert hat, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht mit einbezogen wurde.
- der Arbeitnehmer geschieden wurde – oder der Ehegatte gestorben ist – und er im gleichen Jahr wieder geheiratet hat.
- zum Ende des Vorjahres ein sogenannter Verlustvortag festgestellt wurde – beispielsweise Verluste aus Vermietung und Verpachtung.
So dauere eine Ausbildung zum Rettungssanitäter beispielsweise nur wenige Monate. Im Gegenzug konnte der Arbeitnehmer während der eigentlichen Ausbildung - etwa nach dem Studium - die gesamten Kosten über mehrere Jahre von der Einkommensteuer absetzen. Das geht auch weiterhin, allerdings bei einer mindestens einjährigen Erstausbildung wie zum Beispiel zum Altenpflegehelfer oder Tontechniker.
Alle anderen haben leider Pech gehabt. Denn eine Erstausbildung, das hat der Gesetzgeber für 2015 festgelegt, muss mindestens zwölf Monate dauern und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. "Berücksichtigt man, dass der Gesetzgeber ursprünglich eine wesentlich längere Ausbildungsdauer vorgesehen hatte, hält sich diese Verschlechterung noch in Grenzen", sagt Christina Georgiadis vom VLH.
Tipps zur Steuererklärung
Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 selbst anfertigt, muss sie bis zum 31. Mai 2015 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2016.
Ab 2017 sollen sich die Abgabefristen sowohl mit als auch ohne Steuerberater um jeweils zwei Monate verlängern. Dann können jedoch höhere und pauschale Verspätungszuschläge fällig werden: Pro Monat Fristüberschreitung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Wer eine die Steuererklärung selbst ausfüllt und eine Steuerrückzahlung erhält, soll davon nicht betroffen sein.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben. Ansonsten setzen die Finanzbehörden zunehmend auf die beleglose Steuererklärung und fordern diese nur bei Bedarf an. Bestimmte Belege wie zum Beispiel Spendenquittungen müssen jedoch nach wie vor im Original eingereicht werden.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. "Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat", heißt es beim Bund der Steuerzahler.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei. Gute Steuersoftware unterstützt sowohl den elektronischen Versand als auch den späteren Abgleich mit dem elektronisch übermittelten Steuerbescheid.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung. In der Steuererklärung sollte das Aktenzeichen des Verfahrens gleich angegeben werden.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Ausgenommen von Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
Andere Urteile hatten deutlich gravierendere Auswirkungen auf die studentische Steuerlast: So hatte die Bundesregierung mittels einer "Gesetzesklarstellung" ein Urteil des Bundesfinanzhofs gekippt. Das kostet Studenten bares Geld. Mittlerweile können Ausgaben für ein Erststudium nämlich nur noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 6000 Euro, was sich jedoch nur bei höherem Einkommen lohnt. In der Regel haben Studenten aber hohe Ausgaben und sehr geringe Einnahmen.
Deshalb hatte der Bundesfinanzhof 2011 entschieden, dass Ausgaben für eine Berufsausbildung oder für ein Erststudium Werbungskosten und keine Sonderausgaben sind (VI R 38/10 und VI R 7/10). Das bedeutete für viele Studierende, dass sie ihre Kosten auf einen Schlag von der Steuer absetzen konnten. Dafür mussten in der „Anlage N“ Einnahmen und Studienkosten aufgelistet werden. Schon standen den Einnahmen aus dem Minijob von 450 Euro gigantische Ausgaben für Unigebühren, Miete, Fahrtkosten zur Uni oder dem Praktikumsplatz, die Zinsen für den Studienkredit sowie die Kosten für Bücher und Kopien gegenüber. Wer dann einen Antrag auf Verlustfeststellung stellte, speicherte dieses Minus beim Finanzamt. Je nach dem, wie hoch der Kostenberg über das Studium hinweg anstieg, mussten Berufseinsteiger im ersten Jahr mit eigenem Gehalt gar keine Steuern mehr zahlen.
Was sich alles von der Steuer absetzen lässt - und was nicht
Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien Betriebsausgaben als nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämliche ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, uns zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.
Mittlerweile können dies nur noch Studenten nutzen, die ein Master- oder ein anderes Zweitstudium absolvieren oder vor Beginn des Studiums eine Ausbildung abgeschlossen haben. Doch egal, ob Erst- oder Zweitstudium: Es lohnt sich, Belege über Ausgaben aufzuheben. Denn noch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, ob die Kosten für ein Erststudium nun Sonderausgaben oder Werbungskosten sind. Das muss demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Welche Ausgaben als Werbungskosten gelten
Fällt das Urteil zu Gunsten der Studenten aus, können folgende Kosten wieder per Verlustfeststellung abgesetzt werden:
- Studiengebühren und Unibeiträge (beispielsweise für das Semesterticket)
- Kosten für Repetitorien oder Prüfungen
- Kosten für Computer, Taschenrechner und sonstige Arbeitsmittel. Aber Achtung: Sind die Kosten höher als 410 Euro netto, muss das jeweilige Gerät abgeschrieben werden
- Kosten für Fachbücher, Lernmittel und Kopien
- Fahrtkosten zur Universität. Hier gilt die reguläre Pendlerpauschale: pro gefahrenen Kilometer gibt es 30 Cent zurück
Wer einen Studienkredit aufgenommen hat, kann außerdem die Zinsen von der Steuer absetzen. Die Kreditraten ohne Zinsen können dagegen nicht abgesetzt werden. Aufpassen sollten Studenten, die zweckgebundene Förderungen bekommen: Wer beispielsweise von einer Stiftung Geld für die nötige Fachliteratur bekommt, kann die Kosten für die Bücher natürlich nicht mehr beim Finanzamt geltend machen.