Für wen sich was lohnt Krankenversicherung im Studium: GKV oder doch lieber PKV?

Das Semester an den deutschen Hochschulen beginnt im Oktober. Studienanfänger müssen viele Entscheidungen treffen. Quelle: dpa

Kurz vor Semesterbeginn stehen Studienanfänger vor der Wahl, wie sie sich krankenversichern wollen. Die BAföG-Reform hat die Preise für die studentische Krankenversicherung erhöht. Lohnt sich für Studenten nun eine private Krankenversicherung (PKV) anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Die wichtigsten Antworten und Tipps von einem Versicherungsexperten.

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Warum ändern sich durch die BAföG-Reform die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung?
Anfang August ist sie in Kraft getreten – die BAföG-Reform. Höhere Förderungen und steigende Freibeträge sind nur zwei der Verbesserungen für Studierende. Unterm Strich werden viele von ihnen ab nächstem Semester mehr BAföG auf ihr Konto überwiesen bekommen. Allerdings steigen dadurch auch die Beiträge für die studentische Krankenversicherung, da diese an den BAföG-Förderbetrag gekoppelt sind: Der Grundbeitrag zur gesetzlichen Versicherung für Studierende beträgt 10,22 Prozent vom aktuellen BAföG-Höchstsatz. Hinzu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge sowie der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Wann müssen Studierende sich selbst krankenversichern?
Studierende sind krankenversicherungspflichtig. Bis zum 25. Lebensjahr sind sie in der Regel über die Eltern familienversichert. Doch es gibt Ausnahmen: Studierende, die vor dem Universitätsbesuch eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und so bereits eigenständig krankenversichert waren, müssen sich auch während des Studiums selbst versichern.

Alle anderen müssen einige Grenzen einhalten: Das monatliche Einkommen darf 445 Euro nicht überschritten, ein 450-Euro-Minijob ist ebenfalls möglich. Werkstudenten und Selbstständige dürfen während des Semesters außerdem nur 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Bis wann müssen Studierende sich für eines der beiden Versicherungssysteme, PKV oder GKV, entscheiden?
Am besten noch vor Beginn ihres Studiums. Nur innerhalb der ersten drei Monate nach Einschreibung an der Hochschule kann eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bei der bisherigen Krankenversicherung gestellt werden. Nur so können sich Studierende, die bisher in der GKV sind, für die Studienzeit privat versichern.

Die Wahl zu Beginn des Studiums ist für die gesamte Ausbildungszeit an der Hochschule verbindlich, egal ob GKV oder PKV. Der unabhängige Versicherungsberater Roland Harstorff rät daher: „Prüfen Sie die angebotenen Konditionen der PKV sehr genau und rechnen Sie diese langfristig durch“.

Wie teuer ist die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende?
Wer über die Eltern in der GKV familienversichert ist, sollte dies unter ökonomischen Gesichtspunkten auch bleiben, da hier keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Wer über 25 Jahre alt ist oder die Einkommensgrenze für eine Familienversicherung überschreitet, für den kostet eine studentische Krankenversicherung durch den neuen BAföG-Satz rund 115 Euro im Monat, inklusive Pflegeversicherung und Zusatzbeiträgen. BAföG-Geförderte erhalten allerdings einen monatlichen Versicherungszuschlag von 109 Euro auf Ihre Fördersumme. Somit müssen sie selbst, je nach Versicherer, nur wenige Euro im Monat für die Krankenversicherung tragen.

Ab dem 30. Lebensjahr, oder aber dem 14. Fachsemester, fallen Studierende in der Regel aus dem vergünstigten Tarif der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung heraus. Dann kostet die freiwillige studentische Krankenversicherung um die 185 Euro. Allerdings profitieren BAföG-Geförderte auch hier von erhöhten Versicherungszuschlägen. Dieser beträgt monatlich 189 Euro. Beide Altersgruppen müssen beim BAföG-Antrag entsprechende Versicherungsnachweise einreichen, um den Zuschuss zu bekommen.

Die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen variieren nur leicht. Einige Sonderleistungen können sich unterscheiden. Hier lohnt sich ein Vergleich zwischen den Versicherungen.

Wie sehen die Studenten-Tarife bei einer privaten Versicherung aus?
Nach der BAföG-Reform titelte der Verband der Privaten Krankenversicherung: „Warum privatversicherte Studierende sich doppelt freuen können.“ Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherern heben die Privaten ihre Beiträge für die studentische Versicherung nämlich nicht zwangsläufig an. Der Grundbeitrag für Studierende beträgt bei der PKV rund 60 Euro, hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung und ein individueller Zusatzbeitrag. So kann in der günstigsten Variante mit einem PKV-Beitrag von circa 80 Euro gerechnet werden.

Anders als in der GKV können Studierende je nach Versicherung auch über das 30. Lebensjahr und das 14. Fachsemester hinaus in dem Studententarif der PKV bleiben. In diesem Fall kann sich die private Krankenversicherung also besonders lohnen. Teilweise sind die Verträge gegenüber der GKV dann nur halb so teuer. Für BAföG-Geförderte doppelt günstig, denn sie erhalten in allen Altersklassen auch bei der PKV den jeweiligen monatlichen Versicherungszuschlag. Wie bei der studentischen GKV muss auch hier ein Versicherungsnachweis dem BAföG-Antrag beigelegt werden.

Doch Vorsicht: Die Studierendentarife bei den privaten Krankenversicherern seien genau zu prüfen, warnt Harstorff, denn: „Entweder ich habe einen deutlich schlechteren Schutz oder die Beiträge sind schnell viel teurer als die einer gesetzlichen Krankenversicherung.“ Auch auf die oft beworbene – vermeintlich –  bessere Versorgungsleistung von Privatversicherten blickt der Experte skeptisch. „In den meisten PKV-Angeboten steht immer groß: Ein- bis Zweibettzimmer. Chefarztbehandlung. Schön und gut, doch die Frage ist: Habe ich dadurch auch eine bessere Behandlungsleistung?“ Studierende sollten abwägen, ob sie wirklich wert auf diese Vorzüge legen. Am Ende sei doch wichtiger, welche Kosten im tatsächlichen Krankheitsfall übernommen werden. „Wie hoch sind zum Beispiel längerfristige Reha-Maßnahmen abgedeckt, falls ich mal am Knie operiert werde?“, fragt Harstorff.

Wann lohnt sich eine PKV für Studenten wirklich?

In welchen Fällen kann sich eine studentische PKV besonders lohnen?
Als erste Faustregel gilt: Je kürzer der Studierende noch von der kostenlosen Familienversicherung der GKV profitieren kann, desto eher lohnt sich ein Vergleich mit PKV-Alternativen. Vor allem Studierende, die nicht mehr den vergünstigten Studententarif der GKV bekommen, können mit einer PKV Geld sparen. Am Ende sei die Wahl eines günstigen PKV-Tarifs bei vielen Angeboten jedoch eine riskante Wette, so der Versicherungsberater Harstorff. „Nur, wenn der Studierende gesund bleibt, kann er von den günstigen Tarifen und möglichen Rückerstattungen profitieren. Doch wer hat schon Einfluss darauf, ob er nicht morgen schon einen Autounfall hat?“

Auf lange Sicht sollten auch all diejenigen Studierenden über eine PKV nachdenken, die bereits wissen, dass sie später privatversichert bleiben möchten. Beispielsweise wenn eine direkte Selbstständigkeit angestrebt wird, oder aber eine Verbeamtung in Aussicht steht. Durch den frühen Eintritt in die PKV startet man so unter Umständen sehr günstig in den Vertrag. Denn bei der Berechnung der Beiträge für die PKV spielen Faktoren wie das Alter und die bisherige Krankheitshistorie eine zentrale Rolle.

Anders als in der GKV steigen die Beiträge nicht proportional zu einem steigenden Einkommen. Je früher man in die PKV eintritt, desto früher kann der Versicherer anfangen, Rücklagen fürs Alter aufzubauen. Daher steigen die Versicherungsbeiträge im Alter nicht so sehr an, denn mit den Rücklagen werden die Gesundheitskosten abgesichert, die im Laufe der Zeit anfallen.

Sonderfall: Beamtenkinder
Von den rund 8,75 Millionen Privatversicherten sind nach Angaben des PKV-Verbands etwa 240 Tausend Studierende. Gerade Kinder von Beamten fallen in diese Gruppe, denn sie profitieren, so lange sie kindergeldberechtigt sind, von der Beitragsbeihilfe. So können die monatlichen Beiträge für die Privatversicherung vergleichsweise günstig sein. Sollten die Studierenden allerdings innerhalb ihres Studiums das 25. Lebensjahr überschreiten, fallen Kindergeld und Beihilfe weg. Ein Wechsel in die GKV ist dann aber über die Dauer des Hochschulbesuchs nicht mehr möglich. Daher sollten Eltern und Kinder sich früh Gedanken machen, ob eine GKV auf lange Sicht nicht doch günstiger ist.

Wenn man sich als Studierender für die PKV entscheidet, ist eine sorgfältige Vorbereitung ratsam.

Die Daten, die bei der PKV vor Vertragsabschluss gefordert werden, sollten akribisch gesammelt werden, sagt Versicherungsberater Harstorff: „Wer kann sich schon so genau erinnern, wann und wie oft er einen Schnupfen oder Ähnliches hatte?“, sagt Harstorff. Die Versicherer forderten eine genaue Krankheitshistorie vor Vertragsabschluss in Form von detaillierten Fragen an den Studenten.

„In jedem Falle beim Hausarzt und gegebenenfalls bei den aufgesuchten Fachärzten alle gesammelten Daten über den abgefragten Zeitraum geben lassen“, rät der Experte. Relevant sind in der Regel die letzten drei Jahre vor Vertragsschluss ambulant und die letzten fünf Jahre stationär. So könne die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass Leistungsansprüche von den Versicherern zurückgefordert werden, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss etwa eine Vorerkrankung nicht angegeben hat.

Zu beachten ist bei einer PKV außerdem, dass Leistungen wie verschreibungspflichtige Medikamente meist erstmal selbst bezahlt werden müssen, bevor sie dann in einem nächsten Schritt von dem Privatversicherer zurückerstattet werden. Dementsprechend muss der Studierende für diese Übergangszeit die notwendige Liquidität haben. Die Kosten für medizinische Maßnahmen wie Krankenhausaufenthalte oder eine Untersuchung beim Hausarzt werden dagegen in der Regel fristgerecht von der Privatversicherung erstattet. Also muss der Versicherte in diesem Fall nicht in Vorkasse treten.

Ist nach dem Studienabschluss ein Wechsel von der PKV in die GKV möglich?
Ein Wechsel von einem Privatversicherer zurück in die gesetzliche Versicherung ist nach dem Uniabschluss möglich, sofern der Hochschulabsolvent eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt. Studierende, die sich nach dem Studium selbstständig machen, sind für die Dauer der Selbstständigkeit auf die PKV festgelegt.

Sollten Absolventen nach ihrem Abschluss keinen Job finden und auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angewiesen sein, haben sie die Möglichkeit, in den Basistarif der PKV zu wechseln, um Beiträge zu sparen. Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Nur wer aufgrund einer früheren Anstellung Arbeitslosengeld I bezieht, kann in die GKV wechseln.

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