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Mehr Geld ab 2016 Bafög steigt um sieben Prozent

Die Mieten in den Uni-Städten werden immer teurer - daran soll auch endlich das Bafög angepasst werden. Ab Herbst 2016 sollen Förderung und Elternfreibeträge um jeweils sieben Prozent steigen.

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So kommen Studenten durch den Bafög-Dschungel
Keine Zeit verstreichen lassenJe früher der Antrag eingereicht wird, desto besser. Denn die Genehmigung kann sich hinziehen – vor allem, wenn der Antrag zu den Stoßzeiten gestellt wird. Zum Wintersemester stauen sich die Anträge bei den Ämtern im September und Oktober jeden Jahres, zum Sommersemester im März und April. Wer schnell seine durchschnittlich 448 Euro im Monat erhalten will, sollte deshalb  zwei Monate vor Semesterbeginn seinen Antrag einreichen, bei Auslands-Bafög schon sechs Monate vorher. Quelle: dpa
Verspätung kostet GeldAuch wenn noch Unterlagen fehlen – wie zum Beispiel die Studienbescheinigung – sollte man seinen Antrag trotzdem schon einreichen. Was noch fehlt, lässt sich immer noch nachreichen. So läuft die Genehmigung später schneller ab und man verliert kein Geld. Denn die Zahlungen werden nur rückwirkend geleistet – ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Wer seinen Antrag im Wintersemester etwa erst im November einreicht – also einen Monat nach Semesterbeginn – bekommt sein Bafög später auch erst ab diesem Monat gezahlt. Den Oktober haben die Späteinreicher damit verloren. Also sollte man spätestens bis zum 31. Oktober mit den Unterlagen beim Bafög-Amt gewesen sein. Quelle: Fotolia
Ein formloser Antrag hilft zur FristwahrungWer es nicht schafft, den Antrag fristgerecht einzureichen, aber keine Monatszahlung verlieren will, der sollte einfach vorab einen formlosen Antrag stellen. Das kann ein reguläres Schreiben mit den wichtigsten Eckdaten sein – Name, Anschrift, Hochschule, Studienort, ob es sich um einen Erstantrag oder einen Folgeantrag handelt – und mit der Ankündigung, dass die ausgefüllten Formulare und Unterlagen noch nachgereicht werden. Manche Bafög-Ämter bieten auch an, den formlosen Antrag zur Fristwahrung über ein Online-Formular einzureichen. Quelle: dpa
Die richtigen Formulare ausfüllenAntragsteller erwarten auf der Homepage des Bildungsministeriums sechs Formblätter, sowie zwei Anlagen. Jeder Antragsteller muss grundsätzlich das Formblatt 1 mit den Informationen zu sich selbst ausfüllen, sowie die Einkommenserklärungen der Eltern (Formblatt 3). Außerdem ist unabdingbar das Formblatt 2, das von der Hochschule zur Bestätigung ausgefüllt werden muss. Anstatt damit zum Studierendensekretariat zu rennen, kann man auch eine reguläre Studienbescheinigung der Hochschule einreichen. Der Lebenslauf (Anlage 1 zu Formblatt 1) muss nur beim Erstantrag ausgefüllt werden, die Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) nur gegen Studienende – um die weitere Förderung auch mit den bisher erbrachten Studienleistungen zu rechtfertigen. Quelle: dpa
Online-Anträge ersetzen die schriftlichen nichtEinige Bundesländer bieten die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Das mag angenehm sein – wegen einfacher Korrekturen und weniger Zettelwirtschaft – ersetzt jedoch den schriftlichen Antrag nicht. Auch wenn der Antrag online verschickt wird, muss er trotzdem ausgedruckt beim Bafög-Amt eingereicht werden. Ansonsten gelten die Unterschriften und beglaubigten Nachweise nicht. Quelle: dpa
NachfragenWer sich bei manchen Antragspunkten nicht sicher ist, kann bei der Hotline des Bildungsministeriums wochentags von 8 bis 20 Uhr unter der 0800-223 63 41 kostenlos nachfragen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ob auch alles richtig ausgefüllt ist und nichts fehlt, solle man seine Unterlagen persönlich zu den Sprechstunden des jeweiligen Studentenwerks beim Sachbearbeiter vorbeibringen und durchsehen lassen. Das bringt den Antrag schneller voran. Dauert die Genehmigung danach länger als drei Wochen, sollte nochmal beim Sachbearbeiter anrufen. Quelle: dpa
Kontaktdaten nennenDie Angaben von Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind zwar freiwillig – sollten jedoch gemacht werden. So können die Sachbearbeiter schnell nachfragen und müssen nicht erst einen Brief aufsetzen. Das sorgt dafür, dass der Antrag schnell genehmigt wird und auch direkt zu Semesterbeginn das Geld eintrifft. Das Geld wird zwar rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung  nachgezahlt, aber nicht jeder kann es sich leisten auf Geld zu warten. Quelle: dpa

Studierende und Schüler sollen vom Herbst 2016 an sieben Prozent mehr Bafög bekommen. Zugleich werden die zur Berechnung der Ausbildungsförderung wichtigen Elternfreibeträge um sieben Prozent angehoben. Dies gab Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) am Montag in Berlin bekannt. Das Bafög war zuletzt 2010 um fünf Prozent angehoben und dann von der schwarz-gelben Koalition eingefroren worden.

Wanka sprach von „spürbaren Verbesserungen“. Das Bafög werde jetzt an „die Lebens- und Ausbildungswirklichkeit“ der Studierenden angepasst. Grüne und Linke sagten, die Erhöhung komme zu spät und falle zu gering aus.

Wegen der gestiegenen Mieten in den Hochschulstädten soll auch der Wohnzuschlag von 224 auf 250 Euro monatlich steigen. Dadurch steigert sich die Bafög-Höchstsumme für Vollgeförderte von derzeit 670 auf künftig 735 Euro monatlich.

Der Kinderbetreuungszuschlag wird dem Konzept zufolge von 2016 an einheitlich 130 Euro betragen. Bisher gab es 113 Euro für das erste und 80 Euro für jedes weitere Kind. Die Zuverdienstgrenze für Studierende wird von 400 auf 450 Euro monatlich angehoben. Außerdem soll das Antragsverfahren vereinfacht werden.

SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil hob den Anstieg der Elternfreibeträge hervor. Dadurch könnten künftig zusätzlich 110 000 junge Menschen Bafög erhalten. Derzeit werden 630 000 Studierende und Schüler gefördert. „Das ist ein guter Tag für mehr Chancengleichheit“, sagte Heil.

Unions-Fraktionsvize Michael Kretschmer (CDU) verwies darauf, dass mit der Erhöhung die jährlichen Bafög-Ausgaben des Bundes auf rund 4 Milliarden Euro stiegen. Auch er selbst hätte ohne Bafög Ende der 1990er Jahre kein Studium aufnehmen können, sagte er.

Wanka machte wie die beiden Fraktionsvizes deutlich, dass das Gesetz über die Bafög-Erhöhung Bestandteil eines Gesamtpaketes sei. Dazu gehörten neben dem Bafög-Gesetz die sechs Bildungsmilliarden für die Länder mit Übernahme ihres bisherigen 35-prozentigen Anteils an den Bafög-Kosten und zudem die Grundgesetzänderung zur Lockerung des Bund-Länder-Kooperationsverbotes in der Wissenschaft.

Für die Grundgesetzänderung ist im Bundestag wie im Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Die Grünen werfen der Koalition vor, der Bund schaffe mit dem Paket eine „Erpressungssituation“ im Bundesrat. Wanka sagte dazu: „Wir sind mit den Ländern in Verhandlungen. Ich hoffe auf ein gutes Ergebnis.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete die Bafög-Anpassung als „Schritt in die richtige Richtung“. Für die SPD-Länder sagte die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen, die Eckpunkte der Koalition seien „ein gutes Signal für ein starkes Bafög“.

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