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  4. Steuererklärung: Studenten können nach dem Studium Geld zurückbekommen

Verlustvortrag durch StudienkostenWarum Studenten ihre Steuern machen sollten

Als Berufseinsteiger im ersten Jahr mehr Netto vom Brutto haben? Für Studenten, die jahrelang Bücher, Semestertickets, Wohnung und Materialien bezahlt haben, kein Problem – wenn sie eine Steuererklärung einreichen.Maximilian Rösgen 13.09.2018 - 16:52 Uhr aktualisiert

Laptop, Studiengebühren und Semesterticket: Studenten können viele ihrer Kosten von der Steuer absetzen.

Foto: dpa

Wenn im Oktober das neue Wintersemester anfängt, beginnt für tausende Studenten ein neuer, aber auch kostspieliger Lebensabschnitt an. Semestergebühren, Umzug, Miete, Lehrbücher, ÖPNV-Ticket – Studenten häufen in einem Jahr nicht selten vierstellige Summen an. Aber nach dem Studium gibt es Geld zurück: Mit etwas Aufwand können sie ihre Studienkosten von der Steuer absetzen.

Möglich ist das durch den sogenannten Verlustvortrag. Er gibt die Summe an, die Steuerpflichtige im jeweiligen Jahr an Ausbildungskosten gezahlt haben. In der „Anlage N“ zur Steuererklärung findet sich der Punkt „Werbungskosten“. Dort können Arbeitnehmer Kosten eintragen, die in den eigenen Berufsweg investiert wurden. Auch Studenten profitieren davon: Wenn die Ausgaben für die Uni also höher sind als Einnahmen aus dem (Neben-)Job, entsteht ein Verlust, den das Finanzamt anerkennt und der sich bis zum ersten richtigen Gehalt aufbauen kann. Wichtig: BaföG und Einkünfte aus Minijobs zählen in dieser Rechnung nicht als Einkommen. Verlustvorträge können Erwerbstätige bis zu sieben Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.

Raymond Kudraß ist Steuerberater und betreut in seiner Münchener Kanzlei seit mehr als 18 Jahren Studenten bei ihren Steuererklärungen. Er schätzt, dass zirka 90 Prozent der Akademiker nicht wissen, dass sie durch eine Steuererklärung im ersten Job bares Geld sparen können. „Das ist eine einmalige Chance, die vielen leider unbekannt ist“, sagt Kudraß. Doch es gebe ein Problem.

Bei Studenten, die nach dem Abitur direkt an die Uni gegangen sind, gilt aktuell noch die Regelung, dass sie ihre Kosten nur als Sonderausgaben deklarieren dürfen  - also als nicht mit der beruflichen Ausbildung verbundene Kosten. Das bringt erhebliche Nachteile mit sich: So kann man Sonderausgaben nur absetzen, wenn man bereits Steuern zahlt und damit 2017 mehr als den Freibetrag von 8820 Euro verdient hat. Für 2018 wurde die Grenze auf 9000 Euro angehoben. Zusätzlich lassen sie sich nicht ins nächste Jahr übertragen und aufaddieren. Bis zu 6000 Euro pro Jahr lassen sich als Sonderausgaben absetzen. Gerade bei einer privaten Hochschule mit hohen Studiengebühren ist diese Summe jedoch schnell erreicht.

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) ist diese Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium verfassungswidrig. In einem Urteil in 2014 sprach sich der BFH für eine Gleichberechtigung aus: Schließlich gingen die meisten Studenten an eine Universität oder Hochschule, um im späteren Beruf erfolgreich zu sein. Auch im Erststudium seien Studienkosten daher eine Investition in die eigene Karriere und würden unter die Werbungskosten fallen. Die Bundesrechtsanwaltskammer stimmt dieser Einschätzung zu. Die endgültige Entscheidung wird jedoch das Bundesverfassungsgericht fällen, an die der BFH die Entscheidung vor vier Jahren weitergab.

Work-Life-Balance

Immer weniger Studenten streben eine Karriere an

von Maximilian Rösgen

Die Chancen stehen gut, dass die Karlsruher Richter die bisherige Rechtsprechung zugunsten der Erststudenten kippt. Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) kämpft bereits seit Jahren gegen den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium. „Die aktuelle Gesetzgebung ist unfair. Im Endeffekt ist ein Erststudium dasselbe wie eine Ausbildung – in beiden Fällen dient es der Berufsvorbereitung. Nur verdient der Auszubildende bereits Geld, mit denen er seine Kosten bezahlen kann“, sagt er.

Daher sollen auch Studenten im Erststudium ihre Ausgaben bereits jetzt als Werbungskosten angeben. Finanzämter würden diese Erklärungen mit Blick auf die unklare Rechtslage in der Regel nur vorläufig ablehnen. „Entscheidet das Verfassungsgericht erwartungsgemäß für eine Gleichbehandlung, werden die Finanzämter die vorläufigen Bescheide selbstständig überarbeiten.“

Wer von einem Urteil profitieren möchte, kann seit diesem Jahr auf Pauschalen zurückgreifen – ganz ohne das Einreichen von Belegen. Wichtig: Durch eine Steuererklärung eines Kindes bleiben Ansprüche der Eltern auf Kinderfreibetrag und Kindergeld unberührt.

Beispielrechnung Verlustvortrag:

Quelle: Eigene Recherche, Steuerberater Raymond Kudraß

So wird zum Beispiel der einfache Weg zur Uni, unabhängig mit welchem Verkehrsmittel, mit 30 Cent pro Kilometer steuermindernd anerkannt. Berufsbedingte Umzüge berücksichtigt das Finanzamt ebenfalls und veranlagt 764 Euro pro Umzug, sollte sich der Weg zur Uni mit der neuen Wohnung um mindestens eine Stunde verkürzen. 16 Euro Kontoführungsgebühren, 20 Euro Telefon- und Internetkosten im Monat, 110 Euro für Arbeitsmittel mit Bezug zum Studium akzeptiert die Steuerbehörde darüber hinaus. Für die ersten drei Monate eines Praktikums innerhalb Deutschlands können Studenten pro Arbeitstag 24 Euro absetzen, im Ausland variiert dieser Betrag zwischen 22 und 74 Euro. Auch Bewerbungen kann man in die Rechnung aufnehmen: 8,50 Euro pro Bewerbung mit der Post, 2,50 Euro wenn sie via E-Mail erfolgte. Dabei ist der Ausgang der Bewerbung egal, es müssen aber Belege vorgezeigt werden. Dafür reicht in der Regel eine Kopie des Antwortschreibens.

Öffentlicher Dienst bevorzugt

Laut einer Studie der Unternehmensberatung EY, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert, wollen 32 Prozent der Studenten nach ihrem Abschluss im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Grund für die Attraktivität der Beamtenlaufbahn sei ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis: Sicherer Job, sichere Altersvorsorge überzeugen hier.

Foto: dpa

Automobilindustrie auf Platz drei

Gemäß der EY-Studie, für die 3500 Studenten in 27 Universitätsstädten befragt wurden, ist der Wunscharbeitgeber Nummer zwei mit 23 Prozent der Nennungen Kultureinrichtungen wie Museen oder Theater. Erst an dritter Stelle folgen die Autohersteller mit 22 Prozent der Nennungen. Schaut man sich die einzelnen Gruppen innerhalb der Studentenschaft näher an, gibt es jedoch Unterschiede: So wollen die Studenten mit Top-Noten lieber in die Wirtschaft, als in den Staatsdienst. Und hier steht die Automobilbranche ganz oben auf der Liste: 30 Prozent der Überflieger wollen zu einem der Autobauer, 27 Prozent wollen in die Forschung. Und auch bei den Männern sind die Autobauer ganz weit vorne: 30 Prozent der männlichen Studierenden wollen nach ihrem Abschluss zu einem Autobauer. Der öffentliche dienst landet bei ihnen auf Platz zwei.

Foto: dpa

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Entsprechend zieht es vor allem die Frauen in den öffentlichen Dienst: 42 Prozent können sich eine Beamtenlaufbahn vorstellen. Und zwar überwiegend wegen der vermeintlich besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für weibliche Hochschulabsolventen ist das nämlich - nach der Jobsicherheit - das zweitwichtigste Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers.

Foto: dpa

Bachelor-Abschluss

Eine andere Studie hat herausgefunden, dass die Studierenden dem Bachelor-Abschluss nicht trauen. Das Unternehmen Studitemps befragt gemeinsam mit dem Department of Labour Economics der Maastricht University alle sechs Monate rund 20.000 deutsche Studenten zu ihrer allgemeinen und wirtschaftlichen Lebenssituation – sowie zu ihrer beruflichen Perspektive. Eines der Ergebnisse: Nur 9,5 Prozent der Befragten wollen den Berufseinstieg direkt nach dem Bachelor angehen.

Foto: dpa

Nebenjob mit Fachbezug

Viel versprechen sich die Studenten dagegen von ihren Nebenjobs. Zumindest von denen mit einem thematischen Bezug zum Studium. Über ein Viertel glaubt an einen positiven Einfluss solcher Nebenjobs auf die spätere Jobsuche. Und wer nicht nur einen Nebenjob, sondern auch noch eine Ausbildung mit Fachbezug vorweisen kann, macht sich so gut wie überhaupt keine Sorgen, nach dem Studium arbeitslos zu sein.

Foto: Fotolia

Lohndifferenzen bei Studentenjobs
Wie gut es sich von diesen Nebenjobs leben lässt, kommt allerdings stark auf die Region an. Bundesweit ist der durchschnittliche Stundenlohn eines Studenten in Thüringen am niedrigsten: 8,67 Euro pro Stunde verdient hier der Durchschnittsstudent. Das sind ganze 10,3 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von 9,66 Euro. Das meiste Geld gibt es in Hamburg: 10,50 Euro pro Stunde sind hier drin. Neben Hamburg überschreiten nur zwei weitere Länder die Zehn-Euro-Marke: Hessen mit 10,16 Euro und Bayern mit 10,09 Euro.

Foto: Fotolia

Erwartetes Einstiegsgehalt
So unterschiedlich wie die Bezahlung der Nebenjobs fallen auch die Erwartungen der jungen Akademiker an ihr Einstiegsgehalt aus: Während die Steuerberater und -prüfer mit 46.859 Euro brutto im ersten Jahr rechnen (Platz eins), gehen zukünftige Messe- Kongress- und Eventmanager nur von 31.462 Euro brutto aus (letzter Platz).  

Foto: WirtschaftsWoche

Pessimistische Künstler, Sprach- und Kulturwissenschaftler
Allgemein unterscheiden sich die Erwartungen in punkto Berufseinstieg je nach Fachbereich deutlich. So sind MINT-Studenten und angehende Mediziner sehr optimistisch, was ihre Zukunft angeht. Besonders große Schwierigkeiten im Hinblick auf den Berufseinstieg erwarten hingegen Studentinnen und Studenten der Fächer Kunst und Musik (46,1 Prozent) sowie der Sprach- und Kulturwissenschaften (45,7 Prozent).

Foto: Fotolia

Wer in seinem Studium die ersten Auslandserfahrungen sammeln möchte, kann diese Kosten ebenfalls geltend machen. „Solange Studenten bei ihrer deutschen Universität eingeschrieben sind, können sie im Auslandsemester zum Beispiel den Flug, die Unterkunft oder den Weg zur neuen Uni absetzen“, sagt BdSt-Mann Liebern. Dafür müssen sie einen doppelten Haushalt führen, wobei der Hauptwohnsitz in Deutschland bleiben muss.

Dieser kann auch das Zimmer im Haus der Eltern sein, doch müssen sich solche Studenten mit mindestens zehn Prozent an den Kosten der Wohnung beteiligen, Lebensmittel für die gesamte Familie kaufen und die Küche mitbenutzen. Meist akzeptieren Finanzämter erst unter diesen Voraussetzungen, dass sich der Lebensmittelpunkt in der elterlichen Wohnung befindet.

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Für Studenten lohnt es sich aber nur dann Belege einzureichen, wenn sie mehr als die jeweiligen Pauschalen gezahlt haben. Studenten im Erststudium rät Steuerberater Kudraß trotzdem, Belege zu sammeln und diese mitzuschicken: „Wer im Erststudium seine Studienausgaben als Werbungskosten absetzen möchte, muss aktuell noch einen vom Gesetz abweichenden Antrag stellen“, sagt er. „Deshalb sollten diese Studenten im Mantelbogen ankreuzen, dass sie Belege einreichen und eine kurze Begründung mit Hinweis auf die anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mitschicken.“

Beispielrechnung erstes Berufsgehalt (Steuern laut 2018):

Quelle: Eigene Recherche, Steuerberater Raymond Kudraß

Ohne Pauschale können Studenten beispielsweise ihren Zweitwohnsitz absetzen. Wohnt jemand in Cottbus bei seinen Eltern, studiert jedoch in Berlin und hat sich dafür in eine WG eingemietet, kann er die Miete bis zu einem Deckelbetrag von 1000 Euro pro Monat absetzen. Auch hier gilt: Der Hauptwohnsitz muss Lebensmittelpunkt sein und der Arbeitsweg muss sich deutlich verkürzen. Zudem werden Studiengebühren, ein für die Uni gekaufter Laptop sowie Fahrten zu Lerngruppen anerkannt. Auch ein ÖPNV-Ticket kann, neben der Kilometerpauschale, getrennt abgesetzt werden.

Wer mit den oft verwirrenden Formularen des Finanzamtes nicht zu Recht kommt, kann sich Hilfe bei Steuerberatern oder im Internet auf Webseiten wie zum Beispiel Wundertax holen. Auch eine gute Steuersoftware hilft beim Ausfüllen der Steuerformulare. „Jedes Jahr lassen Studenten, die keine freiwillige Steuererklärung abgeben, Millionen von Euro liegen“, sagt Wundertax Geschäftsführer Steffen Harting. Sein Unternehmen ist auf Steuererklärungen spezialisiert und wirbt damit, Studenten innerhalb von 15 Minuten zur fertigen Steuererklärung zu helfen - und das ist mit rund 35 Euro pro Erklärung deutlich günstiger als ein Steuerberater, der mehrere Stunden pro Erklärung braucht. Dafür könne nicht immer exakt auf den Einzelfall eingegangen werden, gibt Wundertax auf seiner Webseite zu. Steuerberater erzielen daher meist die höheren Verlustvorträge. In beiden Fällen kann man die kompletten Kosten für die Beratung im Folgejahr von der Steuer absetzen.

Steuerexperte Kudraß erwirkt pro Student und Jahr durchschnittlich 8.000 Euro Verlustvortrag. Auf drei Jahre gesehen kann ein solcher Vortrag einen Unterschied von mehreren tausend Euro Steuerlast ausmachen. Wer nach dem Bachelor noch einen Master macht und damit meist mehr als fünf Jahre Verluste nachweist, zahlt in seinem ersten Job unter Umständen keinen einzigen Cent Steuern.

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