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Wissenschaftlicher Schluss mit Kurzzeitverträgen an Unis

Wissenschaftler, die sich noch mit Anfang 40 von einem Kurzfristvertrag zum nächsten hangeln - so etwas soll es bald nicht mehr geben. Doch Kritiker warnen: Die neue Gesetzesreform lasse immer noch zu viele Schlupflöcher.

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markierte Passage in einem Arbeitsvertrag Quelle: dpa-tmn

Extrem kurze Befristungen bei Arbeitsverträgen an deutschen Hochschulen könnten bald der Vergangenheit angehören. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Zehntausenden jüngeren Dozenten und Forschern verlässlichere Karrierewege ermöglichen soll. Die Hochschulexperten der schwarz-roten Koalition hatten sich im Juni auf eine Reform des umstrittenen Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geeinigt, das nach Einschätzung vieler Experten zum Missbrauch an den Unis einlädt.

Es gebe „keinen sachlichen Grund dafür, dass mehr als die Hälfte der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei ihrem ersten Vertrag kürzer als ein Jahr angestellt werden“, sagte Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU). „Solchen Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis treten wir mit der Reform entgegen, ohne jedoch die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen.“

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

So soll sich die Laufzeit von Verträgen an Unis und Hochschulen im wesentlichen daran orientieren, wie lang eine Promotion oder ein Forschungsprojekt dauert. Mit dem Gesetz werde auch unterbunden, dass Uni-Daueraufgaben durch befristet eingestelltes Personal erledigt werden, das gar keine wissenschaftliche Qualifizierung anstrebt.

Zusätzliche Änderungen betreffen familien- und behindertenpolitische Aspekte - die Befristungsdauer verlängert sich etwa bei der Betreuung von minderjährigen Kindern um zwei Jahre pro Kind.

Die Reform sei „Teil des Gesamtkonzeptes für den wissenschaftlichen Nachwuchs“, betonte Wanka am Mittwoch. Über eine Initiative zur Förderung dauerhafter Karriereperspektiven in der Wissenschaft verhandele ihr Ministerium derzeit mit den Ländern.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach sich umgehend dafür aus, den Gesetzentwurf nochmals zu überarbeiten. Der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller äußerte neben Zustimmung auch Kritik: Der Gesetzentwurf lasse weiterhin „zu viele Schlupflöcher für eine Fortsetzung des Hire-and-Fire-Prinzips an Hochschulen und Forschungseinrichtungen“. Die Trippelschritte der Koalition führten nicht zu der Reform, auf die die Wissenschaftler warteten. Nach GEW-Zahlen haben derzeit bis zu 90 Prozent der Forscher und Dozenten oft nur kurzfristige Zeitverträge.

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