Corona-Impfung „Hier dürfte ein Unternehmen durchaus sagen: Zutritt nur für Geimpfte“

Quelle: imago images

Das Bundesgesundheitsministerium will Menschen ohne Covid-19-Impfung den Zugang zum sozialen Leben erschweren. Welche Rechte haben Impfskeptiker eigentlich im Büro? Darf der Chef sie ins Homeoffice verbannen?

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Thomas Gennert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei McDermott Will & Emery. Er berät Unternehmen zu all den Fragen, die sich im Umgang mit der Coronapandemie stellen – und hat sogar eine Empfehlung, wie sie die Impfquote in der Belegschaft abschätzen können.

WirtschaftsWoche: Herr Gennert, sind Sie bereits zweimal geimpft?
Thomas Gennert: Ja, bin ich.

Dürfte ich Ihnen, wenn ich Ihr Chef wäre, diese Frage überhaupt stellen?
Nein, dürften Sie nicht. Wobei es den Unternehmen, die unseren Rat suchen, gar nicht so sehr darum geht zu wissen, ob einzelne Mitarbeiter geimpft sind. Sie wollen eher die generelle Gefährdungslage für ihre Belegschaft abschätzen.

Klingt sinnvoll. Warum ist die Frage trotzdem nicht zulässig?
Weil es um Gesundheitsdaten geht. Und für die setzt der Datenschutz hohe Hürden. Zulässig ist die Erhebung solch sensibler Informationen ohne Rechtfertigung nur, wenn der Mitarbeiter einwilligt. Diese Einwilligung muss freiwillig sein. Ein Arbeitsverhältnis gilt als ein Abhängigkeitsverhältnis. Deshalb kann ich Unternehmen nicht einmal empfehlen, an ihre Belegschaft zu appellieren, den Impfstatus freiwillig offenzulegen.

Was könnte denn im schlimmsten Fall passieren?
Ein Mitarbeiter könnte eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen – und im schlimmsten Fall könnte die ein Bußgeld verhängen.

Nehmen wir mal an, mein Chef ist nicht ganz so umsichtig – und fragt mich doch. Dürfte ich dann auch lügen?
Sie müssen nicht die Wahrheit sagen. Genauer gesagt: Man könnte Ihnen zumindest später nicht vorwerfen, dass Sie gelogen haben. Weil eben die Frage selbst schon unzulässig ist, so wie zum Beispiel auch die Frage an eine Kandidatin im Bewerbungsgespräch, ob sie schwanger ist.



Corona hat Arbeitgebern wie Arbeitnehmern viel zugemutet. Viele Menschen sehnen sich nach einer Rückkehr zur Normalität, zu dem die Impfung den Weg ebnet. Gibt es denn gar keine Möglichkeit, den Impfstatus in der Belegschaft abzuschätzen?
Doch. Zum Beispiel mit einem Gewinnspiel können Firmen die Datenschutzanforderungen erfüllen. Sie würden etwa unter allen Geimpften einen Gutschein verlosen. Und dazu dürfen sie die Frage nach dem Impfstatus als Teilnahmebedingung stellen. Für die Teilnahme können die Mitarbeiter dann einwilligen – und die Freiwilligkeit wäre erfüllt, weil die Mitarbeiter dadurch einen Vorteil haben.

Aber speichern dürfte das Unternehmen ihn vermutlich nicht.
Nicht dauerhaft. Nach dem Gewinnspiel müsste es die Daten wieder löschen. Aber zumindest eine Momentaufnahme, wie groß der Anteil der Geimpften in der Belegschaft ist, die gäbe es dann.

Gesundheitsminister Jens Spahn überlegt, Ungeimpften den Zutritt zur Gastronomie zu verweigern. Könnte nicht auch ein Unternehmen einfach sagen: Hier darf nur rein, wer geimpft ist?
Nein. Wenn ich einem Mitarbeiter den Zutritt ins Büro verwehre und der geht nach Hause und arbeitet nicht, hat er sogar weiterhin Anspruch auf seine Vergütung. 

Heißt, Unternehmen könnten Ungeimpfte auch nicht ins Homeoffice verbannen?
Nein. Unternehmen können derzeit und ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich niemanden gegen seinen Willen ins Homeoffice schicken. Aber für bestimmte Bereiche dürfte ein Unternehmen durchaus sagen: Zutritt nur für Geimpfte.

Nämlich?
Die Cafeteria. Da müssen die Mitarbeiter schließlich den Mundschutz ablegen.

Und die Toiletten?
Schwierig.

Meetingräume?
Denkbar. Ich weiß von einem Unternehmen, das es so machen wollte: Geimpfte treffen sich im Meetingraum, die Ungeimpften nutzen Videokonferenz. Das kommt dann auf die Umstände des Einzelfalls an.

Und ein eigenes Stockwerk für Ungeimpfte?
Das geht gar nicht. Der Arbeitgeber muss ja dafür sorgen, die ungeimpften und damit gefährdeteren Kollegen zu schützen.

Könnten Unternehmen denn die 3-G-Regelung zur Bedingung fürs Büro machen – also nur denjenigen den Zutritt gewähren, die geimpft, genesen oder getestet sind?
Das würde in Deutschland nicht funktionieren. Unternehmen dürfen den Impfstatus grundsätzlich nicht abfragen. Und der Arbeitsschutz sieht bisher nicht vor, dass für Geimpfte keinerlei Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Auf dieser Grundlage können Unternehmen den Zugang zum Arbeitsplatz, den sie ohne abweichende Vereinbarung allen Arbeitnehmern schulden, eben nicht verwehren.

Das interessiert WiWo-Leser heute besonders

Geldanlage Das Russland-Risiko: Diese deutschen Aktien leiden besonders unter dem Ukraine-Krieg

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine belastet die Börsen. Welche deutschen Aktien besonders betroffen sind, zeigt unsere Analyse.

Krisenversicherung Warum Anleger spätestens jetzt Gold kaufen sollten

Der Krieg in der Ukraine und die Abkopplung Russlands von der Weltwirtschaft sind extreme Inflationsbeschleuniger. Mit Gold wollen Anleger sich davor schützen – und einer neuerlichen Euro-Krise entgehen.

Flüssigerdgas Diese LNG-Aktien bieten die besten Rendite-Chancen

Mit verflüssigtem Erdgas aus den USA und Katar will die Bundesregierung die Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Russland mindern. Über Nacht wird das nicht klappen. Doch LNG-Aktien bieten nun gute Chancen.

 Was heute noch wichtig ist, lesen Sie hier

In Frankreich müssen sich Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor gegen Corona impfen lassen. Wäre das in Deutschland auch denkbar?
Es gibt auch im deutschen Infektionsschutzgesetz eine Besonderheit: Im Gesundheitssektor dürfen Arbeitgeber den Impfstatus erfassen – und dann Ungeimpften auch den Einsatz in besonders sensiblen Bereichen wie etwa der Intensivstation verwehren. Aber anders als in Frankreich gibt es bei uns keine Covid-19-Impfpflicht. Und ich sehe auch nicht, dass sich daran so schnell etwas ändern wird.

Mehr zum Thema: Statt einer Impfpflicht setzen viele Länder auf Anreize für die Spritze. Ansätze, um mehr Menschen vom Impfen zu überzeugen, gibt es viele. Aussichtsreich aber sind Forschern zufolge nur wenige.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%