Bewerbung Der Wert von Arbeitszeugnissen

Arbeitnehmern werden immer bessere Zeugnisse ausgestellt, die Durchschnittsnote liegt mittlerweile bei 1,9. Doch welche Aussagekraft haben solche Zeugnisse überhaupt noch?

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Bewerbungssituation: Auch für Topmanager ist ein Zeugnis wichtig Quelle: monster.de

Bewertungen in Arbeitszeugnissen klingen fast immer positiv: "Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß", "Sie hat alle Aufgaben in ihrem und im Firmeninteresse gelöst" oder "Ihre umfangreiche Bildung machte sie zu einer gesuchten Gesprächspartnerin". Aber wer sich mit solchen Sätzen in seinem Zeugnis auf einen neuen Job bewerben will, könnte Schwierigkeiten bekommen.

So bedeutet pflichtbewusstes und ordnungsgemäßes Arbeiten im Personaler-Latein, dass der Mitarbeiter ein Bürokrat ohne Eigeninitiative ist. Eine Mitarbeiterin, die Aufgaben in ihrem Interesse und dem der Firma löst, hat wahrscheinlich Büromaterial geklaut und wer als ein gesuchter Gesprächspartner bezeichnet wird, dem bescheinigt der Ex-Arbeitgeber, zu viele Privatgespräche während der Arbeitszeit zu führen.

Solche geheime Codes in Arbeitszeugnissen sind nach §109 Absatz 2 der Gewerbeordnung unzulässig. Mitarbeiter haben einen Anspruch auf ein klar und verständlich formuliertes Arbeitszeugnis, das keine versteckten negativen Formulierungen enthält, urteilte der Bundesgerichtshof bereits 1963. Die Bewertungen müssen zudem wohlwollend formuliert sein. Dem Mitarbeiter soll damit die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle nicht zusätzlich erschwert werden, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Dieser Grundsatz gilt bis heute. Trotzdem verwenden Arbeitgeber immer wieder Codes, um negative Bewertungen zu verstecken. Den meisten Arbeitnehmern sind diese Formulierungen unbekannt, entsprechend entdecken sie solche nachteiligen Sätze in den vermeintlich positiven Zeugnissen gar nicht und wundern sich dann, wenn die Bewerbungen erfolglos bleiben.

Übertrieben positiv

Ob der Wortlaut im Arbeitszeugnis korrekt und zulässig ist, prüft Thomas Redekop. Er ist Geschäftsführer der Personalmanagement Service GmbH in Berlin, einem Zeugnisdienstleister, der über das Portal arbeitszeugnis.de pro Jahr mehrere Tausend Arbeitszeugnisse analysiert. Vor allem Arbeitnehmer wenden sich an das Unternehmen, wenn sie unsicher sind. Aber auch Arbeitgeber lassen sich von Redekop und seinen Mitarbeitern beraten.

Ein schlechtes Zeugnis enthält meist Formulierungen, die übertrieben positiv sind oder ganze Elemente, die zwingend in ein Zeugnis gehören, fehlen. Diese Auffälligkeiten bemerken Personaler auch beim bloßen Querlesen der Unterlagen.

Darum sollten die Zeugnisse den Standards entsprechen. "Grundsätzlich sind die Zeugnisse sehr positiv formuliert und haben einen einheitlichen Aufbau", sagt Zeugnisdienstleister Redekop. Dazu zählen neben der Einführung eine kurze Beschreibung der beruflichen Entwicklung im Unternehmen. Danach folgen eine Stellenbeschreibung der zuletzt ausgeführten Tätigkeit sowie eine Leistungsbeurteilung mit Angaben zur Motivation, Arbeitsweise, Erfolgen oder Weiterbildungen und eine Leistungszusammenfassung, die wiederum in eine Note zurück übersetzt werden kann.

Soziales Verhalten

In einem weiteren Punkt bewertet der Arbeitgeber auch das soziale Verhalten seines ehemaligen Mitarbeiters. Zum Schluss findet sich die Begründung, warum das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Außerdem dankt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter für die geleistete Arbeit, bedauert das Ende der Zusammenarbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. "Wenn Angaben beispielsweise zum Fachwissen oder die Bewertung der sozialen Fähigkeiten ganz fehlen, sind das deutliche Anzeichen, dass hier etwas nicht stimmt", sagt Redekop.

Oft steckt aber keine böse Absicht dahinter, sondern Unwissenheit des Zeugnisschreibers. Dazu kommt es meist, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter darum bittet, sein Zeugnis selbst zu schreiben. "Davon ist grundsätzlich abzuraten, weil es die meisten Arbeitnehmer überfordert. Viele neigen dann entweder dazu, übertrieben positiv zu formulieren oder bewerten sich unterdurchschnittlich, weil sie mit der sehr positiv klingenden Zeugnisschreibung nicht vertraut sind", sagt Redekop. Eine übertriebene positive Darstellung ist ebenso hinderlich wie eine negative Bewertung. Denn als negativ gilt mittlerweile jedes Zeugnis, das gerade einmal als gut zu werten ist.

Im Durchschnitt werden die Zeugnisse in Deutschland heute mit der Note 1,9 bewertet, hat der Zeugnisdienstleister in einer repräsentativen Analyse ermittelt. 1994 lag die Durchschnittsnote noch bei 2,4.

Auch Personaler beobachten, dass sich die Zeugnissprache in den vergangenen Jahren verändert hat; die Arbeitgeber formulieren immer positiver. Das führt zum einerseits dazu, dass Bewerber mit einem eher schlechten Zeugnis deutlich schlechtere Beschäftigungschancen haben, aber andererseits auch dazu, dass Zeugnisse insgesamt an Aussagekraft verlieren und das Augenmerk vielmehr auf Qualifikation, Anschreiben oder und den Gesamteindruck der Bewerbungsunterlagen gerichtet wird.

Wichtige Dokumente

"Wir achten mittlerweile nur noch darauf, dass die letzten drei Zeugnisse beiliegen und stimmig sind", sagt beispielsweise Jörg Petersen, Personalleiter bei einem mittelständischen Zulieferbetrieb für die Automobilindustrie in Schleswig-Holstein. Früher habe er die Zeugnisse akribischer geprüft. Weil aber mittlerweile vor allem standardisierte, positive Bewertungen in den Unterlagen liegen, prüft Petersen nur noch, ob die angegebenen Qualifikationen tatsächlich auch im Zeugnis bescheinigt werden. "Wenn Zeugnisse allerdings ganz fehlen oder sie grobe Unstimmigkeiten aufweisen, werden die Bewerber gleich aussortiert", sagt der Personaler.

Zu solchen Unstimmigkeiten gehört auch, wenn das Zeugnis erst deutlich nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen verfasst wurde. "Wenn das Ausstellungsdatum nicht mit dem im Lebenslauf angegebenen Zeitpunkt des Ausscheidens übereinstimmen, sondern deutlich später erstellt wurde, kann das als Hinweis auf Streitigkeiten bei der Zeugnisausstellung gedeutet werden", sagt Zeugnisdienstleister Redekop.

Wenn dann noch ein krummes Datum für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben wurde, sei es sehr wahrscheinlich, dass dem Bewerber fristlos gekündigt wurde. Denn übliches Austrittsdatum ist der 30. oder 31. eines Monats. Auch Formulierungen wie "Wir haben uns einvernehmlich getrennt" oder "Er schied im beiderseitigen Einvernehmen aus" weisen auf eine Kündigung hin. Wurde das Arbeitsverhältnis wirklich einvernehmlich beendet, lautet die richtige Formulierung "im besten beiderseitigen Einvernehmen".

"Bei der Allianz Deutschland AG werden solche Beendigungsformulierungen genau geprüft", sagt Renate Weber, Referatsleiterin Personal. Auch der Wortlaut der Gesamtbewertung ist für sie wichtig. "Sind einzelne Formulierungen auffällig, können dazu im Bewerbungsgespräch Fragen gestellt werden, um den Sachverhalt genauer zu beleuchten", so Weber. Ein großes Augenmerk richtet das Unternehmen außerdem auf die Qualifikationen des Bewerbers. Sie sollten sich auch im Zeugnis widerspiegeln. Generell spiele aber der Gesamteindruck der Bewerbung eine größere Rolle, betont Weber. Auch gerade weil Zeugnisse heute vor allem standardisiert seien.

Wichtige Dokumente

Bei der Deutschen Post werden die Zeugnisse "gewissenhaft gelesen", teilt ein Sprecher mit. Schließlich seien die Dokumente wichtig, um die Authentizität des Bewerbers zu überprüfen. Die Personaler der DHL prüfen die im Zeugnis dargestellten Aufgaben und vergleichen diese mit dem Anschreiben und dem Motivationsschreiben. Allerdings sei am Ende der Gesamteindruck entscheidend, insbesondere der im persönlichen Gespräch. Ähnlich äußert sich auch die Allianz.

Und genau hier liegt die Krux: Wenn das Zeugnis nicht stimmt, ist die Einladung zum Vorstellungsgespräch eher unwahrscheinlich. So erklärt beispielsweise auch der Pharmakonzern Bayer, dass das Arbeitszeugnis und die dort genannten Fähigkeiten entscheidend für die Einladung zum Bewerbungsgespräch oder Assessment-Center seien.

Gänzlich ohne Zeugnis geht es also nicht. "Die Bedeutung von Arbeitszeugnissen steigt mit den Anforderungen der Stelle und Qualifikation. Ein Bankangestellter oder Versicherungskaufmann wird seinen Arbeitsplatz wohl kaum ohne entsprechende Zeugnisse wechseln können", sagt Zeugnisdienstleister Thomas Redekop. Allerdings: "Ab einer gewissen Hierarchiestufe sinkt ihre Bedeutung auch wieder. Im Top-Management sind Zeugnisse auch weniger relevant, weil einem dann schon ein bestimmter Ruf vorauseilt."

Dieser Artikel erschien auf Zeit-Online.

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