Jobsuche Was im Arbeitsvertrag stehen muss

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4. Befristeter Vertrag

Befristete Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Wird ein befristeter Vertrag mündlich abgeschlossen, ist der Arbeitsvertrag aber trotzdem wirksam – nur die Befristung als solche ist unwirksam, es gilt dann also ein unbefristeter Vertrag.

Im Klartext: Passt der Arbeitgeber nicht auf, schließt er versehentlich – mündlich und wirksam – einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab.

Ohne Sachgrund dürfen Arbeitsverträge maximal bis zu zwei Jahren befristet werden. Mit Sachgrund – beispielsweise Elternzeitvertretung – ist auch eine längere Befristung zulässig.

5. Welche Kündigungsfristen gelten?

Es gelten nicht immer die Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag stehen. Kündigungsfristen sind nämlich an drei Stellen geregelt: im Arbeitsvertrag, im Gesetz und – wenn ein Tarifvertrag anwendbar ist – auch im Tarifvertrag.

Will der Arbeitgeber kündigen, gilt – vereinfacht gesagt – immer die Regel, die jeweils für den Arbeitnehmer die günstigste Kündigungsfrist beinhaltet.

Steht im Arbeitsvertrag etwa, dass das Arbeitsverhältnis mit einem Monat zum Monatsende gekündigt werden darf, muss der Arbeitgeber trotzdem eine Drei-Monats-Frist einhalten, wenn der Arbeitnehmer schon acht Jahre bei ihm arbeitet – denn so steht es im Gesetz.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich auf sieben Monate, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre bestanden hat.

Arbeitnehmer in Kleinbetrieben, in denen maximal zehn Personen beschäftigt werden, haben keinen Kündigungsschutz, so dass für sie eine etwas längere Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag besonders wichtig ist.

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