Jobwechsel Kündigung im Hinterkopf

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Worauf muss ich bei dem neuen Arbeitsvertrag achten?

„Arbeitsverträge sind regelmäßig Standardverträge aus dem Drucker der Personalabteilung. Verhandlungsspielraum besteht hinsichtlich der einzelnen Klauseln selten, schließlich möchte man den zukünftigen Arbeitgeber nicht verprellen. Nachdem aber Arbeitsverträge von Gerichten inhaltlich überprüft werden können, fallen immer mehr Klauseln einem Urteil zum Opfer. Daher kann man viele Verträge mit unwirksamen Klauseln getrost unterschreiben. Sie werden eh später kassiert und bilden Verhandlungspotenzial in einer Trennungssituation. So wurden jüngst zum Beispiel Klauseln über die Rückzahlung von Fortbildungskosten oder Versetzungsklauseln für unwirksam erachtet. Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Bonuszusage legen: Ist diese wirklich eindeutig? Erst im September 2007 hat das Bundesarbeitsgericht die Bindungsfristen bei Bonuszusagen zu Fall gebracht. Damit hat man auch einen Bonusanspruch für das vergangene Jahr, selbst wenn man dem Unternehmen im Folgejahr den Rücken kehrt. Viele glauben übrigens, dass der ausgehandelte Verzicht auf die Probezeit einen Schutz vor Kündigungen darstellt. Falsch! Erst nach sechs Monaten fällt man unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes. Bis dahin kann jede Kündigung ohne Begründung erfolgen. Der Arbeitgeber muss nur die Kündigungsfrist einhalten."

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