Jobwechsel Kündigung im Hinterkopf

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Was sind die schlimmsten Fehler beim Abschied?

„Wenn der neue Job sicher ist, glauben viele Arbeitnehmer, sie könnten dem bisherigen Arbeitgeber mal richtig die Meinung sagen. Wenn man sich im Ton deutlich vergreift, kann dieses Verhalten aber vor dem geplanten Beendigungstermin noch mit fristloser Kündigung sanktioniert werden. So schrieb einmal jemand in seine E-Mail-Abwesenheitsnotiz: „Ich bin froh aus diesem Saftladen raus zu sein. Allen Kunden wünsche ich herzliches Beileid, mit den Narrenkappen der Geschäftsführung weiter arbeiten zu müssen." Fatal. Dies rechtfertigt sogar Schadenersatzansprüche. Auch sind viele Arbeitgeber gut vernetzt, was dafür sorgt, dass ein solch vollmundiger Abgang beim neuen Arbeitgeber übel aufstößt. Klar, dass so jemand sich die Chance verbaut, jemals zum alten Unternehmen in höherer Position zurückzukehren. Erliegen Sie niemals der Versuchung, Ihrem Ex-Chef oder den Ex-Kollegen beim Abschied zu sagen, was Sie wirklich über sie denken! Ebenso sollten Sie nichts beschädigen oder stehlen! Wer rachsüchtig wird, liefert nur Vorlagen für juristische Nachspiele. Randale oder Diebstahl sind keine Kavaliersdelikte. Den Job können Sie zwar nicht mehr verlieren – den Ruf schon. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Zugang zu Geschäftsgeheimnissen haben. Schon im eigenen Interesse sollten Sie sich so schnell wie möglich davon distanzieren. Dann kann Ihnen keiner daraus einen Strick drehen. Zu einem professionellen Jobwechsel gehört daher neben einer ordentlichen Übergabe des Arbeitsplatzes auch eine höfliche Verabschiedung. Schließlich will man vom alten Arbeitgeber auch noch ein gutes Zeugnis."

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