




Kürzlich wurde in den sozialen Netzwerk der Fall von Anne-Luise diskutiert. Die hatte in einem offenen Brief auf Edition F die Diskriminierung, die ihr bei einer Bewerbung widerfahren war, publik gemacht: In der dritten Bewerbungsrunde hatte sie den Job an einen männlichen Bewerber verloren. Der Grund: ihre zwei Kinder. Der männliche Konkurrent habe zwar auch ein Kind, da aber bleibe die Frau zu Hause, teilte man ihr hinter vorgehaltener Hand mit. Dass Anne-Luises Kinder durch Kita und Ehemann betreut werden, zählte nicht. Denn Frauen und Mütter gehören an den Herd - zumindest für diesen Personaler.
Leider nur ein Beispiel, wie stark Vorurteile noch immer wirken - Willkommen im Absurdistan deutscher Personalabteilungen. Dabei betrifft die Diskriminierung längst nicht nur Frauen, sondern zum Beispiel auch Migranten.
Diese Unternehmen bieten die besten Karrierechancen für Frauen
Für den Frauen-Karriere-Index des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bekommen die teilnehmenden Unternehmen eine Wertung auf einer Skala von 0 bis 100. Je höher die Punktzahl, desto besser die Karrierechancen für Frauen in dem Betrieb.
Die Symrise AG kam im Jahr 2015 auf 73 von 100 Punkten - im Ranking reicht das für Platz zehn.
Quelle: Frauen-Karriere-Index
GFT Technologies AG - 75 Punkte
Jeweils 76 Punkte entfallen auf:
Intel GmbH / Intel Mobile Communications
DATEV eG
TÜV Rheinland
ING-DiBa AG
Jeweils 78 Punkte gehen an
Bombardier Transportation GmbH
Uniklinik Köln
Jeweils 79 Punkte für
Hydro Aluminium Rolled Products GmbH, Grevenbroich
SEB AG
KfW
Jeweils 80 Punkte gehen an
Siemens Betriebskrankenkasse SBK
HypoVereinsbank
SMA Solar Technology
Charité Universitätsmedizin Berlin - 81 Punkte
Jeweils 82 Punkte erreichten
Randstad Deutschland
Airbus Group Deutschland
Deutsche Telekom AG - 83 Punkte
Hewlett Packard GmbH - 85 Punkte
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration etwa verschickte für seine Studie "Diskriminierung am Arbeitsmarkt" jeweils zwei Bewerbungen an 1794 Unternehmen - eine von einem türkischen und eine von einem deutschen Bewerber. Die deutschen Bewerber erhielten deutlich öfter Einladungen zum Vorstellungsgespräch.
2010 sorgte ein außergewöhnlicher Streitfall vor dem Landgericht Stuttgart für Aufsehen: Eine Bewerberin war nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden und hatte daraufhin ein Fensterbauunternehmen wegen Diskriminierung verklagt. Der Grund: Die Frau aus Ostdeutschland hatte mit der Absage des Arbeitgebers ihre Bewerbungsmappe mit der Post zurückerhalten. Auf den Unterlagen stand in fetter Schrift das Wort „OSSI“ geschrieben – daneben prangte ein dickes Minus-Zeichen. Der Streit endete damals mit einem Vergleich.
Wäre es nicht so traurig, man möchte darüber lachen. Zwar soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" verhindern. Es führt in der Praxis jedoch dazu, dass Bewerber viel zu selten überhaupt den Grund für eine Ablehnung erfahren. Die Unternehmen haben Angst, verklagt zu werden - auch wenn ein Verfahren den Bewerber Zeit, Geld und Nerven kostet.