Kündigung Wie Sie nach der Entlassung schnell an Geld und Unterstützung kommen

Wer seine Ansprüche bei der Arbeitsagentur geltend macht, muss einiges beachten. Zudem verlangt der Staat für sein Geld allerdings immer mehr Eigeninitiative.

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Nach der Kündigung hilft die Quelle: dpa

Wer seinen Job verliert, sollte so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur seine Ansprüche anmelden – sonst drohen mehrwöchige Sperren beim Arbeitslosengeld. Idealerweise meldet man sich mindestens drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages als arbeitssuchend. Wer kurzfristiger von seiner Kündigung erfährt, muss das sogar innerhalb der nächsten drei Tage tun. Immerhin: Das geht auch telefonisch.

Welche Ansprüche habe ich?

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen grundsätzlich alle Gekündigten, wenn sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Wie lange die Unterstützung bezahlt wird, hängt vom Alter ab und davon, wie lange einbezahlt wurde. Zwischen sechs und zwölf Monate kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld variieren. Wer älter als 50 ist, kann sogar bis zu zwei Jahre ALG I erhalten. In dieser Zeit übernimmt der Staat auch alle Beiträge zur Sozialversicherung.

Wie viel Geld bekomme ich?

Die Höhe der Unterstützung ist vor allem vom Bruttolohn des vergangenen Jahres und der Lohnsteuerklasse abhängig. Von dem so errechneten Nettoentgelt werden monatlich entweder 60 Prozent (ohne Kinder) oder 67 Prozent (mit Kindern) ausgezahlt.

Der Staat verlangt für sein Geld allerdings immer mehr Eigeninitiative: Dazu gehört, jeden Tag für die Arbeitsagentur erreichbar zu sein. Ansonsten muss man sich abmelden. Um den Anspruch zu erhalten, müssen Arbeitslose zudem dokumentieren, dass sie sich intensiv um einen neuen Job bemühen, etwa Bewerbungen nachweisen und Fortbildungen besuchen. Hier hilft die Arbeitsagentur mit eigenen Jobportalen und Weiterbildungsangeboten. Gerade gering Qualifizierte sollten das nutzen.

Zusatzverdienste aus Nebentätigkeiten sind nur begrenzt erlaubt: Wer mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Und nur wer damit weniger als 165 Euro im Monat verdient, muss das mit dem ALG I nicht verrechnen.

Was kommt auf mich zu?

Die Zumutbarkeitsregeln haben sich deutlich verschärft. Arbeitslose müssen mittlerweile auch Jobs annehmen, die nicht ihrem bisherigen Arbeitsfeld entsprechen und auch zum Umzug bereit sein. Sonst droht der Staat mit ALG-Kürzungen, im schlimmsten Fall mit Zahlungssperren von bis zu zwölf Wochen.

Was kann ich noch tun? Neu ist, dass Arbeitssuchende nach zwei Monaten erfolgloser Jobsuche private Vermittler beauftragen können. Dafür erhalten sie von der Arbeitsagentur Vermittlungsgutscheine in Höhe von bis zu 2000 Euro. Mit denen kann später die Berater-Provision bezahlt werden – wenn der Wiedereinstieg in den Job geglückt ist.

Ebenfalls neu ist der Gründungszuschuss. Er hat die Ich-AG abgelöst und soll Arbeitslosen den Weg in die Selbstständigkeit ebnen. Der Zuschuss wird bis zu 15 Monate gezahlt, in den ersten neun Monaten wird der volle ALG-I-Satz gewährt – wenn die Arbeitslosigkeit damit tatsächlich beendet wird.

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