Im vergangenen Jahr waren in Deutschland 2,95 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet, 969.598 Menschen bezogen die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I. Wer seinen Job verliert, muss sich umgehend arbeitslos melden. Das heißt aber nicht, dass er dann auch Geld vom Staat bekommt.
234.692 Menschen bekamen keine finanzielle Unterstützung, sie gehören zu den sogenannten Nichtleistungsbeziehern. Die Arbeitslosenversicherung schütze nur noch ein Drittel der Arbeitslosen, heißt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Die anderen zwei Drittel der Arbeitslosen sind auf Hartz IV angewiesen."
Aus diesen Gründen bekommt nicht jeder Arbeitslose auch Geld
Nicht jeder, der seinen Job verliert, hat auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das entscheidende Schlagwort ist hier die Anwartschaftszeit, also wie lange jemand gearbeitet hat, bevor er Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchte/muss. Die Regelanwartschaftszeit hat erfüllt, wer in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Wer zwar gearbeitet hat, aber nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat ebenfalls keinen Anspruch. Wer sich also schwarz etwas nebenher verdient hat, kann das nicht als reguläre Beschäftigung geltend machen.
Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs beträgt sechs bis 24 Monate. Sie ist abhängig vom Lebensalter und der Dauer der vorherigen Versicherungspflichtverhältnisse (§ 147 Abs. 2 SGB III). Danach gilt der Anspruch auf Arbeitslosengeld als aufgebraucht, bis die vorangegangenen Bedingungen wieder erfüllt sind. Wer also zum Beispiel nach einem Jahr keinen neuen Job hat, kann das Arbeitslosengeld I nicht neu beantragen, sondern bekommt Arbeitslosengeld II.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist einkommensabhängig (§ 9 Abs. 1 SGB II). Menschen, deren Partner beziehungsweise Partnerin ausreichend verdienen, um die Existenz beider zu sichern, haben keinen Anspruch darauf.
Wer sind die Menschen, denen kein Geld zusteht?
Von den gut 235.000 Arbeitslosen, die kein Geld bekommen, sind 119.057 Männer und 115.635 Frauen. Gemessen am Anteil an allen arbeitslosen Männern in der Arbeitslosenversicherung ist etwas mehr als jeder fünfte Mann und jede vierte arbeitslose Frau ein Nichtleistungsempfänger. In Ostdeutschland geht sogar fast jede dritte arbeitslose Frau leer aus.
Was ist mit Frauen nach der Babypause?
Das klassische Bild der arbeitslos gemeldeten Frau, die keine Bezüge bekommt, ist das der Mutter, die nach der Babypause wieder einen Job findet. So lange finanziert sie der Partner mit. Doch in der Realität ist das gar nicht so häufig: 2013 waren nur rund 20.000 arbeitslose Frauen solche Berufsrückkehrerinnen.
Was ist mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?
Rund jeder Vierte rutscht bei Eintritt in Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV, wie der DGB in seinem jüngsten Arbeitsmarktbericht schreibt. 2013 betraf dies 665.990 Menschen: 616.052 hatten Arbeit, verloren diese und bekamen nur Hartz IV, weil sie beispielsweise nicht lange genug in einem Betrieb beschäftigt waren. 49.938 erwischte es nach einer Ausbildung. Hinzu kommen noch 181.610 Aufstocker, deren Arbeitslosengeld nicht existenzsichernd ist und die ergänzend Hartz-IV-Leistungen beziehen.
Die Hartz IV-Vorschläge der Arbeitsagentur
Der Bewilligungszeitraum ist derzeit auf sechs Monate festgelegt. Danach muss Hartz IV neu beantragt werden. Der Vorschlag sieht vor, den Zeitraum gesetzlich auf grundsätzlich zwölf Monate festzulegen. Nur in Ausnahmefällen sollte eine Abweichung nach unten zugelassen werden.
Bisher wird bei den Sanktionen unterschieden, ob ein Bezieher einen Termin im Jobcenter verpasst oder eine vom Jobcenter vorgeschlagene Maßnahme ablehnt – die Kürzungen sind unterschiedlich. Die Arbeitsagentur will das angleichen. Dann würden beide Fälle gleich bestraft, nämlich mit bis zu 30 Prozent weniger Geld.
Selbstständige sollen nach Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) nur noch für eine Übergangsfrist Hartz IV beziehen dürfen. Auch sollen sie künftig nur noch in eng begrenztem Rahmen ihren Gewinn mit Betriebsausgaben schmälern können. Derzeit beziehen nach Angaben des BA-Vorstandsmitglieds Heinrich Alt bundesweit rund 125.000 Selbstständige Hartz IV, weil ihre Einkünfte zum Leben nicht ausreichten.
Kommt es zu einer Mieterhöhung, muss die Übernahme der Kosten vorher beantragt werden. Ansonsten übernimmt die Arbeitsagentur die höhere Miete nicht.
Kleinbeträge will das Jobcenter in Zukunft nicht mehr zurückfordern. Die sogenannte Bagatellgrenze soll bei 50 Euro liegen – bei allen darunter liegenden Beträgen sollen die Jobcenter künftig auf das Eintreiben von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II verzichten.
Was ist mit sonstigen Fördermaßnahmen für Arbeitslose?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wartet mit rund 40 verschiedenen Fördermaßnahmen für Arbeitslose auf. Allerdings müsse man auch hier unterscheiden zwischen Leistungen, die an den Bezug von Arbeitslosengeld I gebunden sind und denen, die es nicht sind, wie eine Sprecherin der BA gegenüber WirtschaftsWoche Online sagte. So gibt es beispielsweise den Gründungszuschuss nur für Menschen, die auch Leistungen beziehen..
Die Pflichtmaßnahmen
Die berühmten Computerkurse oder Bewerbungstrainings, zu denen Arbeitslose oftmals gehen müssen, sind im Übrigen auch an den Bezug von Leistungen geknüpft. So unterzeichnet jeder, der sich arbeitslos meldet und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung. Damit verspricht derjenige, alles zu tun, um aus seiner Arbeitslosigkeit wieder heraus zu kommen. Ein erster Schritt sind oft solche Weiterbildungsmaßnahmen. Wer sich dem verweigert, muss eine Kürzung seiner Bezüge hinnehmen.
Weiterbildungsangebote
Anders sieht es bei Weiterbildungsangeboten wie Umschulungen aus. Hier kann die BA die Kosten übernehmen, muss es aber nicht. Die Entscheidung liegt letztlich beim Sachbearbeiter. Häufig werden solche Weiterbildungsmaßnahmen bezahlt, wenn der Betroffene beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im gelernten Beruf arbeiten kann.
Aber auch hier gilt: Wer grundsätzlich keine Leistungen bezieht, wird auch nur schwerlich eine Umschulung bezahlt bekommen. Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit in manchen Fällen auch die Weiterbildungskosten von Menschen, die Arbeit haben. So gab es schon mehrere Programme zur Förderung älterer oder geringqualifizierter Arbeitnehmer.
Bei diesen Programmen übernahm die BA nicht nur die Weiterbildungskosten sondern erstattete auch einen Teil des Lohnes an den Arbeitgeber. In diesem Fall handelt es sich allerdings um eine Präventivmaßnahme: Lieber die Weiterbildung zahlen, anstatt später das Arbeitslosengeld für jemanden, der auf dem regulären Arbeitsmarkt auf Grund von Qualifikation und Alter nur schwer vermittelbar ist.
Deshalb ist es auch so schwer, als Nichtleistungsbezieher Kurse bezahlt zu bekommen: Schließlich kosten diese Personen die BA kein Geld. Es besteht also auch kein Ansporn, sie schnellstmöglich wieder zu vermitteln.