Verbotene Fragen Wann Sie im Vorstellungsgespräch lügen dürfen

Es ist eine Gratwanderung, ob man Fragen beantwortet, lügt oder die Frage umgeht. Quelle: imago images

Im Vorstellungsgespräch darf rechtssicher gelogen werden. Viele persönliche Fragen sind nämlich mit Blick auf mögliche Diskriminierung verboten. Experten klären auf, wie sich Bewerber im Einzelfall verhalten sollten.

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Wo kommen Sie her? Wollen Sie (mehr) Kinder? Haben Sie eigentlich auch ständig Rückenschmerzen? Derart persönliche Fragen machen das ohnehin stressige Vorstellungsgespräch noch unangenehmer. Bewerbern steht aber ein leichter Ausweg offen: Lügen. Fliegt die Lüge später auf, muss dies für den Angestellten folgenlos bleiben. Denn der Arbeitgeber hat mit den Tabu-Fragen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Wurde jemand bei der Bewerbung klar benachteiligt, ist eine Entschädigung drin. Viele Menschen wissen allerdings noch nicht einmal, welche Fragen diskriminierend sind.

Das musste die Antidiskriminierungsstelle des Bundes feststellen. In einer 2018 veröffentlichten Umfrage wurde untersucht, wie viele Menschen schon mit unzulässigen Fragen in Vorstellungsgesprächen konfrontiert wurden und wie sie reagiert haben. Das Ergebnis: Die Arbeitnehmer sind zu wenig über ihre Rechte aufgeklärt.

„Jeweils eine deutliche Mehrheit der Befragten hält zum Beispiel Fragen nach dem Lebensalter (86 Prozent), der Staatsangehörigkeit oder einer (Schwer-) Behinderung (jeweils 72 Prozent) für grundsätzlich zulässig, obwohl danach nur in Ausnahmefällen gefragt werden darf“, stellten die Experten fest. 39 Prozent der interviewten Beschäftigten fanden es demnach sogar in Ordnung, eine Frau nach einer bestehenden Schwangerschaft zu fragen, „obwohl dies eindeutig verboten ist und von der Bewerberin auch nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden muss“.

Verbotene Frage sind laut der Untersuchung keine Ausnahme. Von den knapp 1000 Befragten ab 15 Jahren wurden

  • 52 Prozent nach dem Alter

  • 37 Prozent nach dem Familienstand
  • 28 Prozent nach der Staatsangehörigkeit gefragt.
  • Sechs Prozent der Frauen bekamen schon einmal die „Sind Sie schwanger?“-Frage gestellt.

Vor einem Bewerbungsgespräch muss man sich deshalb nicht nur auf die üblichen Fragen zu Laufbahn, Qualifikation und Karrierezielen vorbereiten. Jobsuchende sollten ein klares Bild davon haben, welche Fragen zu ihrer Person rein gar nichts mit der Eignung für die Stelle zu tun haben und wie sie im Ernstfall reagieren wollen. „Es ist wichtig zu wissen, welche Fragen man wahrheitsgemäß beantworten muss und bei welchen Fragen man gegebenenfalls auch die Unwahrheit sagen darf“, sagt Nathalie Oberthür, Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

Das hat übrigens nichts mit mangelnder Aufrichtigkeit zu tun. „Wenn man glaubt, jede Frage wahrheitsgemäß beantworten zu müssen, gibt man mehr von sich preis, als erforderlich ist und macht sich angreifbar“, unterstreicht Till Bender, Online-Redakteur der DGB Rechtsschutz GmbH, die die Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes rechtlich vertritt. Er stellt klar: „Alle Fragen, die keinen Bezug zur Tätigkeit haben, sind unzulässig.“

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