Kündigung Wie Sie einen galanten Abgang hinlegen

Wer kündigt, dem bleiben oft noch Wochen beim alten Arbeitgeber. Diese Phase wird unterschätzt - die Kündigungsfrist ist eine Zeit voller Gefahren, aber auch Chancen.

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Galanter Abgang Quelle: Illustration: Mark Matcho

Im Sommer dieses Jahres ist für Sven Schölzel* (Name geändert) das Maß voll. Seit der Banker vor ein paar Monaten einen neuen Chef bekommen hat, soll er alle Vorgänge bis ins Detail protokollieren. Er muss sich rechtfertigen für Kredite, die er früher problemlos gewähren konnte. Wochen vergehen, bis seine Anträge von seinem Vorgesetzten abgesegnet werden. Lukrative Kunden drohen abzuspringen. Gleichzeitig steigt der Druck: Er soll das Volumen seiner Abschlüsse steigern. Ein unmöglicher Spagat. Als ein früherer Kollege ihn anruft und ihm vorschlägt, als freier Finanzmakler gemeinsam mit ihm ein Büro zu gründen, überreicht Schölzel seinem Chef die Kündigung.

So wie Millionen andere Menschen, die jedes Jahr in Deutschland ihren Job wechseln. Ein großer Teil von ihnen geht freiwillig, wie Umfrageergebnisse des sozio-ökonomischen Panels des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigen: Klammert man auslaufende Verträge und Ruheständler aus, liegt der Anteil derer, die kündigen, bei über einem Drittel. Zählt man diejenigen hinzu, die ihren Vertrag im gegenseitigen Einverständnis auflösen, kommt man auf über 50 Prozent.

Der globale Wettstreit um die besten Fachkräfte erhöht die Wechselbereitschaft noch: Nach einer Umfrage der Düsseldorfer Personalberatung Lachner Aden Beyer & Company denken fast 40 Prozent der Top-Manager konkret über einen Jobwechsel nach. Gründe gibt es einige: Einer Forsa-Studie zufolge würden zwei Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland für ein höheres Gehalt oder ein besseres Arbeitsklima ihrem Arbeitgeber den Rücken kehren. Auch wenn Aufstiegschancen fehlen, ein Gehaltssprung nur wilde Fantasie ist, die Kollegen mobben, der Chef nervt oder die Arbeit einfach zur langweiligen Routine wird, liegt die Kündigung nahe.

Emotionaler Spießrutenlauf

Ist diese einmal abgegeben, beginnt eine wichtige Übergangszeit, in der man den alten Job weitermachen muss und doch schon an den neuen denkt. In der man Zelte abbrechen und gleichzeitig ein neues Leben aufbauen muss: die Kündigungsfrist.

Diese letzten Wochen können zu einem emotionalen Spießrutenlauf werden. Manche Vorgesetzte und Kollegen zeigen Ihnen womöglich die kalte Schulter oder ignorieren Sie sogar. Andere werden Ihnen still und heimlich gratulieren. Sie dafür beneiden, dass Sie den Absprung geschafft haben. Einige werden ehrlich enttäuscht oder sogar traurig sein und Sie vielleicht doch noch umstimmen wollen.

Es sind Wochen, in denen Sie sich mehr und mehr vorkommen wie ein Fremdkörper: Sie werden aus E-Mail-Verteilern ausgetragen, aus Projekten genommen und bekommen vielleicht sogar Hausverbot. Möglicherweise lernen Sie Ihren Nachfolger schon am Tag nach Ihrer Kündigung kennen. Die Lücke, die Sie reißen, wird schneller geschlossen, als Ihnen lieb ist.

Und doch bietet die Zeit ebenso viele Chancen: Sie haben ein letztes Mal Gelegenheit, Kollegen und Vorgesetzte zu beeindrucken und können so für gute Referenzen sorgen. Sie können sich noch mal richtig reinhängen und Dinge ausprobieren – mit dem angenehmen Gefühl, es ohne den üblichen Druck zu tun. Und es gilt, Kontakte in den neuen Job hinüberzuretten. Kurzum: Die Kündigungsfrist ist eine Phase, die man nutzen sollte, weil für Vorgesetzte, Kollegen und Kunden der letzte Eindruck zählt.

Unbequemer Arbeitsalltag

Im Fall von Sven Schölzel dürfte der schlecht ausfallen. Dass die letzten Wochen sein Arbeitszeugnis belasten werden, ahnt er bereits.

Denn mit der Kündigung wurde Schölzels Arbeitsalltag noch unbequemer. Zwar hätten die Kollegen ihm für seine Entscheidung Respekt gezollt, erzählt er. Doch sein Chef habe danach erst recht auf stur geschaltet: Schölzels Bitte nach einem Aufhebungsvertrag lehnte er brüsk ab. Umgekehrt erteilte Schölzel seinem Chef eine Absage, als der ihn bat, seinen Abschied noch einmal zu überdenken. „Seitdem habe ich mit jedem Geschäft Ärger“, sagt der Banker. „Um mir den zu ersparen, biete ich manchen Kunden nur noch solche Kredite an, von denen ich weiß, dass sie die nicht annehmen werden.“

Kündigung: Wenn der Chef verhandeln will, lassen Sie sich dazu nur hinreßen, wenn Sie wirklich überzeugt sind. Quelle: Illustration: Mark Matcho

Der Fall demonstriert, wie leicht in dieser Zeit Streitigkeiten eskalieren können. Allerdings zeigt er auch, wie schlecht das sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. So streitet sich der Banker mit seinem Arbeitgeber derzeit leidlich darum, ob er bis Ende September seinen Resturlaub noch nehmen darf. Und wenn es ihm nicht gut gehe, sagt Schölzel, „dann geht man eben zum Arzt“.

Eine riskante Strategie. „Wer sich krankschreiben lässt, ohne krank zu sein, betrügt“, sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Walther Grundstein aus Frankfurt. „Das kann nicht nur zur Kündigung führen, sondern ist sogar strafbar. Und es kann auch den Arzt in Schwierigkeiten bringen.“

Dabei geht es auch anders. Um aus den letzten Wochen noch Kapital zu schlagen, ist es besser, „sich zusammenzusetzen und möglichst offen zu besprechen, wie man eine Lösung finden kann, mit der beide Seiten leben können“, rät Herbert Mühlenhoff, Coach und Chef der gleichnamigen Managementberatung.

Bleiben Sie engagiert

Ein Mittel, mit dem beide Seiten einer Konfrontation leicht aus dem Weg gehen können, ist der Aufhebungsvertrag. Das gibt dem Mitarbeiter mehr Zeit für den Wechsel – und schützt das Unternehmen davor, dass derjenige in seiner verbleibenden Zeit Fehlentscheidungen trifft oder sensible Daten mitnimmt. „Je strategischer Ihr Job ist“, sagt Mühlenhoff, „umso eher können Sie nach Ihrer Kündigung mit einer solchen Freistellung rechnen.“

Allerdings sind nicht alle Arbeitgeber zu einer Freistellung bereit – manche reagieren gar mit Versetzung oder Degradierung. Mühlenhoff berichtet von einem Fall, in dem ein Mitarbeiter kündigte, um zur Konkurrenz zu wechseln. Daraufhin wurde er für die restlichen drei Monate in eine rund 500 Kilometer weit entfernte Filiale versetzt. Einem anderen wurde ein Bonus gestrichen, den er sich zuvor mühsam verdient hatte. Auf solche drastischen Schritte sollte man gefasst sein, auch wenn es Ausnahmen sind.

Umgekehrt sollte jeder Mitarbeiter auf Racheaktionen tunlichst verzichten. Die können sich schnell herumsprechen, hat die Düsseldorfer Outplacement-Beraterin Cornelia Riechers festgestellt. „Weil sich Personalleute und Betriebsräte oft über Betriebsgrenzen hinaus kennen“, sagt Riechers, „oder weil der zukünftige Arbeitgeber einfach mal beim Vorgänger anruft.“

Keine verbrannte Erde hinterlassen

Der Ex-Chef darf dann eigentlich zwar nur das sagen, was er im Zeugnis bescheinigt hat – aber keiner kann wirklich kontrollieren, ob er sich am Telefon nicht für einen unverschämten Abgang revanchiert. Es gilt die Faustregel: Ein zufriedener Vorgesetzter lobt Sie vielleicht nur dreimal – aber ein unzufriedener schimpft mit Sicherheit elfmal über Sie.

Davon abgesehen ist es schlicht unklug, Brücken zu verbrennen, über die man vielleicht noch einmal gehen möchte. „Man sieht sich immer zweimal im Leben“, lautet ein bekanntes Bonmot, und tatsächlich sind Rückkehrer in alte Jobs heute gar nicht mehr so selten. Für Mitarbeiter, die erst gehen und später wieder zurückkommen, gibt es sogar einen Fachausdruck: „Boomerangs“. Chancen auf eine Rückkehr hat aber nur, wer sich in der Zeit nach der Kündigung korrekt verhalten hat. „In solchen Phasen erkennt man sehr genau, wie jemand gestrickt ist“, hat Experte Mühlenhoff festgestellt. Es kommt eben nicht nur darauf an, ob man geht, sondern auch darauf, wie man verschwindet.

Oft lohnt es sich sogar, noch einen Gang zuzulegen statt das Tempo herauszunehmen. Das schließt mit ein, dass Sie Ihre Arbeit an wichtigen Projekten fortsetzen und darum kämpfen, sie beenden zu dürfen – auch wenn die Zeit knapp wird und es Überstunden kostet. Über solche Ergebnisse können Sie sich später Arbeitgebern empfehlen.

Gerade wer anschließend sein eigenes Unternehmen aufbauen will, sollte einen sauberen Abgang anstreben. Davon ist zum Beispiel Andreas Lutz überzeugt. „Der alte Arbeitgeber ist oft der erste Auftraggeber“, sagt der Münchner, der sich bereits zweimal selbstständig gemacht hat und heute andere Gründer coacht. Wer sich etwa als IT-Experte selbstständig macht, wird vom alten Arbeitgeber oft als Systemberater gebucht; wer früher als Personalentwickler beschäftigt war, ist für sein altes Unternehmen in Zukunft vielleicht als Headhunter auf Provisionsbasis unterwegs. Solche Aufträge sind gerade in der Startphase wertvolle Referenzen.

Holen Sie Rückmeldungen ein

Ebenso ist es clever, sich in den letzten Wochen Rückmeldungen von Kollegen und Vorgesetzten einzuholen. Fragen Sie, wie Sie auf diese gewirkt haben – daraus können Sie nur lernen. Wenn ein Kollege etwa offen ausspricht, dass Sie sich manchmal, ohne es zu merken, im Ton vergriffen oder manche Mitarbeiter übergangen haben, kann das im nächsten Job eine Menge wert sein. Konflikte zu bereinigen erleichtert zudem das Gewissen: „Wer im Streit geht, den kann das noch lange im neuen Job belasten“, sagt Christian von Götz, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Karent.

Ein schwieriges Thema ist die Frage, wie man mit seinen Geschäftspartnern außerhalb des Unternehmens umgeht. Bei Banker Schölzel ist der Fall heikel: Als freier Finanzmakler tritt er ab Oktober in Konkurrenz zu seinem früheren Arbeitgeber. Seine alten Kunden könnten also auch seine neuen sein. „Ich sage denen natürlich, dass ich gekündigt habe“, sagt Schölzel. „Und wenn ein Kunde dann nachfragt, was ich mache, dann sage ich das ganz offen und gebe ihm auf Wunsch auch meine private Handynummer.“

Feiern Sie Ihren Abschied im richtigen Maß

Er bewegt sich damit jedoch in einer tückischen Grauzone. Rechtsanwalt Grundstein warnt: „Solange man noch bei seinem alten Arbeitgeber angestellt ist, darf man dessen Kunden nicht gezielt abwerben.“ Auch Kundenlisten ausdrucken und mitnehmen oder Geschäftsgeheimnisse verwerten ist tabu. Wogegen der alte Arbeitgeber jedoch kaum eine Handhabe hat, ist, dass sich jemand von Kunden und Geschäftspartnern verabschiedet und seine neue Wirkungsstätte mitteilt. Kontakt zu halten ist heute über Online-Netzwerke wie LinkedIn oder Xing ohnehin wesentlich einfacher als früher.

Wie gut sich die Kündigungsfrist nutzen lässt, zeigt auch das Beispiel der Personalreferentin Gabriele Fahl*. Sie wechselte zu einer Beratungsgesellschaft, die sie zunächst als Sekretärin einstellte, ihr aber versprach, sie zur Beraterin zu machen. Fahl merkte allerdings schnell, dass sie diesem Ziel nicht näher kam: „Sobald ich auch nur mit einem Klienten gesprochen hatte, kam sofort der Chef angelaufen und sagte, das sei nicht meine Aufgabe“, erzählt sie.

Ihr Frust wuchs, sie überlegte zu gehen – wurde dann aber kurzerhand gekündigt. „Da habe ich mir überlegt, was ich falsch gemacht habe“, sagt sie. Ergebnis: Während der gesamten Zeit hatte sie einen der beiden Chefs zu wenig beachtet. Also widmete sie ihm in der Zeit nach der Kündigung deutlich mehr Aufmerksamkeit und engagierte sich für ihn. Mit Erfolg: Kurz nach ihrem Abschied als Sekretärin durfte sie als Beraterin ins Unternehmen zurückkehren.

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