Kündigungen Abfindungen im Sinkflug

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Wie viele Monate reicht eine Abfindung für den bisherigen Lebensunterhalt? (Zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)

Sozialabgaben: Sie werden von der Abfindung nicht abgezwackt, vorausgesetzt es werden nicht Entgelt-Anteile wie Urlaubsgeld oder Überstunden verrechnet. Auf diese Einzelsummen sind Sozialabgaben zu leisten.

Sperrfrist: Der Gekündigte hat seinem Rauswurf gegen die Zahlung einer Abfindung zugestimmt, so sieht es die Agentur für Arbeit. Und damit gilt wie immer bei einer einvernehmlichen Kündigung: Der Mitarbeiter bekommt die ersten drei Monate ohne Job keinen Cent Arbeitslosengeld.

Anwaltskosten: Wer um seine Abfindung mithilfe eines Profis verhandelt, muss auch diese Kosten abziehen. Das Honorar richtet sich nach dem Streitwert, in der Regel vier Monatsgehälter. Konkret: Der Spitzenverdiener mit 250.000 Euro überweist seinem Advokaten bei einer außergerichtlichen Einigung 3.822 Euro. Ziehen sie vor Gericht sind 5.342 Euro plus 756 Euro Gerichtsgebühren fällig. Der Angestellte mit 80.000 Euro Jahresgehalt ist mit 2.278 Euro, respektive 3.180 Euro plus 340 Euro Gerichtsgebühren dabei. Anders als bei anderen Rechtsstreitigkeiten zahlen in der ersten Instanz Kläger und Beklagter ihre Kosten allein, egal, wer den Prozess gewinnt. Üblicherweise lassen sich diese Kosten auf Rechtsschutzversicherungen abwälzen.

Die schnelle Checkliste. Nur weil eine Kündigungserklärung aus der Personalabteilung kommt, heißt das nicht, dass sie auch gültig ist. Oft klemmt es im Detail. Marc Streller, Anwalt für Arbeitsrecht in der Düsseldorfer Kanzlei Prüwer & Proff, kennt die häufigsten Fallstricke.

„Die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld aufgrund der Abfindung lässt sich umgehen, wenn in der Kündigung klar formuliert ist, dass es auf jeden Fall unter Einbehalt aller gesetzlichen Fristen auch ohne Abfindung zu einer unabwendbaren betriebsbedingten Kündigung gekommen wäre“, sagt Streller.Das korrekte Bruttogehalt ist die Ausgangsgröße für eine Abfindung. Doch nicht das letzte Monatsgehalt ist die Messlatte, sondern das umgelegte Jahresbrutto einschließlich Urlaubsgeld, Überstunden oder Schichtzuschläge.Werden mit der Abfindung ausdrücklich auch Ansprüche aus Urlaubsgeld, geleisteten Überstunden oder ähnlichen Entgeltbestandteilen abgegolten, sollte das im Vertrag besser unter eine allgemeine Klausel fallen. Sie besagt, dass sämtliche Ansprüche mit einer Abfindung ausgeglichen sind. Sonst sind auf diese Bestandteile Zahlungen an die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.Oft werden Abfindungen gedrückt, indem zu Unrecht Boni oder Gratifikationen verrechnet werden, warnt Streller.Konkurrenzklauseln, also das befristete Verbot beim Mitbewerber anzuheuern oder sich im gleichen Beritt selbstständig zu machen, sind rechtlich möglich, aber eventuelle Einkommensverluste müssen dann mit der Abfindung finanziell ausgeglichen werden. „Obacht“, warnt Anwalt Streller: „Viele Klauseln sind unwirksam, weil nicht alle Leute echte Geheimnisträger sind.“Kündigungsfristen fallen zu kurz aus. „Ein Drittel aller in den Kündigungen genannten Fristen sind falsch“, bemängelt Streller. Oft steckt nicht böser Wille dahinter, sondern die Berechnung ist gerade bei sehr langer Betriebszugehörigkeit kompliziert. Betriebe wurden zwischenzeitlich verkauft, Tarifverträge oder gesetzliche Fristen haben sich geändert.

Fehler können auch Taktik sein

Nicht immer liegen Fehler oder Ungenauigkeiten an Schusseligkeit. Manchmal sind sie Strategie. Daher sollte niemand umgehend einen Klageverzicht, einen Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung unterschreiben. Egal, mit welchen Vorteilen das Unternehmen den schnellen Griff zum Griffel anpreist – oder mit welchen Restriktionen es mit Hinweis auf mögliches früheres Fehlverhalten droht. „Zu diesem ersten Zeitpunkt ist der Arbeitnehmer noch in einer guten Ausgangslage. Meist hat das Unternehmen mehr zu verlieren als er“, sagt Streller.

Viele Firmen feuern erst mal und warten ab, wie die Mitarbeiter reagieren. Die Erfahrung lehrt, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung nur jeder Siebte klagt – das rechnet sich aus Unternehmenssicht. Vorsicht ist bereits geboten, wenn es plötzlich vermeintlich unberechtigte Abmahnungen regnet. Sie könnten die Vorläufer einer späteren Kündigung sein. So wird mancher Mitarbeiter weichgekocht oder seine Abfindung gedrückt. Abmahnungen sind vor Gericht nur dann wasserdicht, wenn sie echte Fehler des Mitarbeiters lückenlos dokumentieren. Aktuell „in Mode“ sei etwa der Vorwurf, der Gekündigte habe E-Mails nicht korrekt weitergeleitet, beobachtet Streller.

Psychologische Kriegsführung. Im Pokerspiel zwischen Chef und Geschasstem geht es längst nicht nur um die Finessen des deutschen Arbeitsrechts. Gute Nerven und Taktik gehören auch dazu und Bauernschläue schadet nicht. In Deutschlands Finanzmetropole Frankfurt geht es auch in dieser Hinsicht hoch her. Banken fusionieren, Fondsgesellschaften reduzieren, Versicherungen rationalisieren. Mittendrin steckt Peter Groll, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und lernt wöchentlich neu, wie Personal-Profis auch mit gestandenen Führungskräften Schlitten fahren. Da werden Internet-Protokolle der Kündigungskandidaten auf Pornoseiten abgecheckt, unwürdige Ersatzjobs angeboten, sogenannte Sterbezimmer zum Zeitunglesen eingerichtet und alte Kollegen zu Spionen. „Und trotzdem gilt“, so Anwalt Groll: „Locker bleiben! Arbeitnehmer, die nicht gerade eine Leiche im Keller haben, haben trotz Finanzkrise eine gute Ausgangsposition.“

Auch wenn die Höhe der Zahlungen sinkt.

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