Abwerbeverbote „Es besteht kein Bewusstsein, dass man hier einen Fehler begeht“

Angela Westdorf ist als Managing Partner bei der Unternehmensberatung Signium in Köln tätig und arbeitet seit 1998 in der Executive Search Beratung. Quelle: PR

Wenn Unternehmen vereinbaren, untereinander keine Mitarbeiter abzuwerben, kann das Angestellte ausbremsen. In Deutschland ist diese Praxis weit verbreitet, sie könnte aber gegen geltendes Recht verstoßen.

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Vom Gentlemen’s Agreement sprechen Unternehme gern, wenn sie vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben. Das klingt zwar nett, dürfte allerdings gegen das Kartellrecht verstoßen. Dennoch sind solche Absprachen in Deutschland weit verbreitet: 47 Prozent der Headhunter, die der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater befragte, berichteten, sie würden regelmäßig oder häufig von ihren mittelständischen Auftraggebern gebeten, wegen Abwerbeverboten bestimmte Firmen bei der Suche nach Fachkräften außen vor zu lassen. Bei Konzernen erleben dies hingegen nur 15 Prozent der Personalberater, wie die Umfrage für die WirtschaftsWoche zeigt. Eine weitere Befragung des DFK-Verbands für Fach- und Führungskräfte ergibt: Fast jeder fünfte Manager hat selbst schon heimlich mit anderen Unternehmen Abwerbeverbote ausgemacht. Personalberaterin Angela Westdorf und Partnerin bei Signium erzählt, in welchen Unternehmen, Regionen und Jobs Abwerbeverbote üblich sind.

Frau Westdorf, wie oft erleben Sie es, dass Geschäftsführer oder Personalchefs Sie bitten, bestimmte Unternehmen von vornherein von Ihrer Liste zu streichen, wenn Sie nach Fachkräften suchen?
Solche Absprachen gibt es eher in ländlichen Regionen oder strukturschwachen Gegenden wie rund um Passau, Görlitz oder im Sauerland. Es kann aber auch zu einer Absprache unter Hidden Champions in einer Region kommen, in der die Unternehmer erfolgreich voneinander profitieren, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Ostwestfalen-Lippe oder eine Nicht-Abwerbeabsprache bei einer Kooperation.

Im Silicon Valley hatten sich Apple, Google und vier weitere Arbeitgeber heimlich abgesprochen, sich nicht die begehrten IT-Fachleute gegenseitig wegzunehmen und die Löhne hochzutreiben. Als das herauskam gab es eine Sammelklage, die Firmen mussten zur Strafe 415 Millionen Dollar an 64.000 Angestellte zahlen. Wer sind hierzulande am häufigsten die Leidtragenden solcher heimlicher Absprachen?
Es sind Mitarbeiter, die ein ganz spezifisches Fachwissen haben und lokal verankert sind. Dazu gehören sowohl Führungskräfte in der IT, aber auch im Vertrieb und ganz oft solche mit raren Kombinationen von spezifischem Führungs- und Fachwissen.

Was sind die Gründe der Unternehmer für diese heimlichen Absprachen?
Die Gründe variieren. Mal ist es gegenseitiger Respekt vor dem Geleisteten, das heißt, als Unternehmer in derselben Region denken sie: Wir möchten uns doch nicht gegenseitig wehtun. Sie möchten – ganz egoistisch – keine guten Mitarbeiter verlieren, da Vakanzen nur schwer wieder zu füllen sind. Manche wollen auch vermeiden, dass die Mitarbeiter zu gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten haben und die Unternehmen gegeneinander ausspielen, um die Gehälter nach oben treiben zu können.

Wenn Produzenten – nehmen wir Brauereien als Beispiel – heimliche Preisabsprachen trafen oder andere Vertriebsregionen untereinander aufteilten, blieben sie früher jahrzehntelang unbehelligt. Bis das Bundeskartellamt begann, Millionen-Geldbußen zu verhängen, und mit der Einführung der Kronzeugenregelung dafür sorgte, dass die Unternehmen sich gegenseitig anschwärzen. An diese abschreckenden Beispiele scheint keiner der Unternehmer zu denken bei ihren sogenannten Gentlemen’s Agreements?
Es besteht gar kein Bewusstsein, dass man hier einen Fehler begeht, da es ja vermeintlich zum Besten des Unternehmens, der Region und ebenso vermeintlich auch zum Besten des Mitarbeiters geschieht. Und insgesamt in einer Art übergeordnetem Bewusstsein, am besten zu wissen, was gut ist.

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