Wie sollten sich Unternehmen wappnen?
Im eigenen Unternehmen sollten sie schleunigst eine Kontrollinstanz einrichten, die die Einhaltung des Mindestlohns sicherstellt. Außerdem sollten sie sich vertraglich von ihren Dienstleistern zusichern lassen, dass sie Mindestlöhne zahlen und sich Freistellungs- und Ausgleichsansprüche einräumen lassen.
Da schreien die Dienstleister Hurra...
Wie leicht sich diese Forderungen für Outsourcer gegenüber ihren Auftragnehmern durchsetzen lassen, ist letztlich eine Frage der Marktmacht. Konzerne mit vielen Subunternehmern haben es da möglicherweise leichter als kleine Auftraggeber.
Zoll kämpft gegen schwarze Schafe beim Mindestlohn
Dafür ist der Zoll verantwortlich, der dem Bundesfinanzministerium untersteht. Grundlage für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). In der Praxis laufen die Fäden bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusammen.
Nach Angaben des Zolls sind Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das für einige Branchen Mindestlöhne garantiert, an der Tagesordnung. Um Kosten zu drücken und ihre Gewinne zu steigern, üben einige Firmen Druck auf ihre Beschäftigten aus. Diese geben offiziell den Mindestlohn an, obwohl sie tatsächlich deutlich weniger für ihre Arbeit bekommen. Oder als geringfügig beschäftigt gemeldete Arbeitnehmer arbeiten mehr, so dass tatsächlich der Mindestlohn gar nicht gezahlt wird. Auch werden von Firmen gerne Stundenaufzeichnungen manipuliert, die dem Zoll bei Kontrollen vorgelegt werden müssen.
Die Dunkelziffer ist hoch, der volkswirtschaftliche Schaden geht sicher in die Milliarden. Im vergangenen Jahr konnten die rund 6500 Zöllner Schäden durch Schwarzarbeit von etwa 750 Millionen Euro (2011: 660 Mio.) aufdecken. Sie überprüften mehr als 543.000 Personen (2011: 524.000) und annähernd 66.000 Arbeitgeber (2011: 68.000). Ihr oberster Dienstherr, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), meinte kürzlich: „Hinter den beeindruckenden Zahlen stehen Zöllnerinnen und Zöllner, die Tag für Tag und oft unter widrigen, ja manchmal sogar gefährlichen Bedingungen ihren verantwortungsvollen Auftrag erfüllen.“
Wie stellen Sie sich solche Kontrollen vor – soll sich der Auftraggeber die Lohnzettel seiner Subunternehmer zeigen lassen?
In der Tat sollte die Geschäftsführung des Auftraggebers seine Subunternehmer schriftlich auffordern, ihm Einsicht in seine Löhne zu geben. Zumindest die Verdächtigen, sonst wird es zu schwierig bei Hunderten von Subunternehmern und mehr. Kann ein Manager schon an der Kalkulation erkennen, dass der Subunternehmer wahrscheinlich keinen Mindestlohn zahlt oder auf dem angeblich gezahlten Lohnniveau keinen Gewinn erzielen kann, hängt er als Auftraggeber mit drin. Ein Kampfpreis kann mal vorkommen, ist aber als Dauerzustand nicht akzeptabel. Wer sehenden Auges Unternehmen beauftragt, die mutmaßlich weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlen, handelt ordnungswidrig.
Kann der Subunternehmer die Offenlegung der Daten nicht unter Berufung auf den Datenschutz ablehnen?
Die Namen der Mitarbeiter lassen sich ja schwärzen. Dann kann der Auftraggeber immer noch nachrechnen, ob sein Subunternehmer den Mindestlohn einhält.
Und wenn der Subunternehmer seinen Mitarbeitern auf dem Papier zwar Mindestlohn zahlt, diesen aber mit unrealistischen Vorgaben verknüpft, die den Lohn faktisch senken? Dass also eine Putzfrau im Hotel für diese Summe eine bestimmte Zahl von Zimmern säubern muss oder in einem Büro 200 Papierkörbe leert?
Ist zweifelhaft, ob das Pensum in der vorgegebenen Zeit zu schaffen ist, kann sich der Auftraggeber vom Subunternehmer eine Bestätigung des Mitarbeiters mit Stundenzahl und Lohn vorlegen lassen. Stechuhren für fremde Arbeitnehmer muss er aber nicht aufstellen.