Arbeitsrecht: Überstunden, die der Chef verlangen kann
Viele Arbeitnehmer können ihren Aufgabenberg gar nicht anders bewältigen, als mit Überstunden. Wer jedoch freiwillig mehr arbeitet, kann keine Bezahlung für Überstunden verlangen. Chefs zahlen nur die Arbeitszeit, die sie ausdrücklich anordnen.
Foto: FotoliaIn besonderen Fällen darf der Chef Überstunden von seinen Mitarbeitern verlangen. Das kann ein Personalengpass sein oder ein dringendes Projekt. Hierbei sind die Arbeitnehmer in der Pflicht – aber auch die Arbeitgeber. Diese dürfen ihre Mitarbeiter nicht überstrapazieren.
Arbeitsrechtsanwalt Sebastian Frahm spricht von der „gegenseitigen Rücksichtsnahmepflicht“ von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Bei Eltern müssen Arbeitgeber etwa Rücksicht nehmen, wenn sie ihre Kinder aus der Kita abholen müssen“, sagt der Rechtsanwalt der Stuttgarter Arbeitsrechtskanzlei Naegele. Das Arbeitsgericht in Frankfurt an der Oder hat sogar entschieden, dass ein Arbeitgeber anstehende Überstunden mindestens vier Tage vorher ankündigen muss. So soll es den Mitarbeitern möglich sein, ihr Privatleben immerhin an die Überstunden anzupassen.
Ab und zu eine Überstunde zu verhängen ist also angemessen – aber nicht Tag für Tag. Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Und Ausnahmefälle mit bis zu zehn Stunden sind nur dann erlaubt, wenn es innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich bei acht Stunden pro Tag bleibt. Außerdem steht Arbeitnehmern eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und dem nächsten Arbeitsbeginn zu.
Oftmals reichen die vertraglich festgelegten acht Stunden aber nicht aus, um den Aufgabenberg abzuarbeiten. Dann machen Arbeitnehmer oft Überstunden, ohne dass der Chef das explizit verlangt hat. Davon rät Christian Götz, Jurist bei der Gewerkschaft Verdi, jedoch ab: „Eine vertraglich festgelegte Arbeitszeit haben, von sich aus Überstunden machen und dann dafür Geld verlangen? Das geht nicht“, sagt Götz. „Sowas muss man vorher mit dem Arbeitgeber absprechen.“
Mit Multitasking ablenken
Manchmal hilft alles nichts: Einige Arbeitsaufgaben können so öde sein, dass selbst die Aussicht auf eine Belohnung nicht motiviert. Aber auch dann können Sie sich austricksen, indem Sie durch Multitasking langweilige Arbeit mit etwas Schönerem verbinden. Das funktioniert vor allem bei Aufgaben, die zwar zeitintensiv sind, aber nicht allzu viel Konzentration erfordern. Schaffen Sie sich selber Anreize, indem Sie mit Ihrem Laptop in ein schönes Café mit WLAN-Empfang gehen und dort arbeiten, oder Ihre Lieblings-Fernsehsendung schauen, während Sie Ihr E-Mail-Postfach aufräumen. Oder legen Sie eine neue CD auf, während Sie Aktenordner sortieren.
Foto: WirtschaftsWocheAufgaben eliminieren
Denken Sie anschließend über alle Möglichkeiten nach, die Sie entlasten könnten – auch die scheinbar unantastbaren: etwa halbtags arbeiten und auf Geld verzichten. Den hilfsbedürftigen Eltern einen Umzug vorschlagen, anstatt jedes Wochenende Hunderte Kilometer in die Heimat zu fahren. Oder einen Entspannungsurlaub im nahen Allgäu planen statt eines dreiwöchigen Stresstrips nach Asien.
Foto: dpaNein sagen
Anerkennung und Lob sind wichtig, aber Sie können es nicht jedem recht machen. Trauen Sie sich, nein zu sagen. Oftmals ist Ihr Gegenüber weniger enttäuscht, als Sie befürchten. Sie müssen mit Ihrer Entscheidung zufrieden sein.
Foto: WirtschaftsWocheGewissen beruhigen
Sie sind nicht immer verantwortlich, auch wenn Sie sich so fühlen: Früher hätte Sie Ihr Vorgesetzter im Urlaub gar nicht erreicht. Heute müssen Sie entscheiden, ob Ihr Chef den unzufriedenen Kunden selbst besänftigen soll oder Sie Ihre Familie am Strand warten lassen. Vollzeithausfrauen haben Zeit, einen Kuchen fürs Schulfest zu backen, berufstätige Eltern können einen beim Bäcker kaufen – ohne schlechtes Gewissen.
Foto: dpaTermine blocken
So unumstößlich wie Ihre Geschäftstermine müssen auch Ihre eingeplanten Ruhepausen sein. Schreiben Sie sie sich ruhig in den Kalender – auch als Signal an übereifrige Kollegen.
Foto: WirtschaftsWocheTechnik abschalten
Schalten Sie nach Feierabend und im Urlaub E-Mail-Aktualisierung und Diensthandy aus. Nachrichten, von denen Sie nichts wissen, belasten Sie nicht. Wichtig: Kommunizieren Sie im Vorfeld deutlich intern wie gegenüber Geschäftspartnern und Kunden, wann Sie nicht erreichbar sind. Benennen Sie Ansprechpartner für dringende Fälle.
Foto: WirtschaftsWocheE-Mails abarbeiten
Nach dem Urlaub warten Hunderte E-Mails in Ihrem Postfach. Diese ungesehen zu löschen ist rechtlich problematisch. Wichtig beim Abarbeiten: Jede E-Mail, die Sie öffnen, sollten Sie sofort bearbeiten. Sonst fassen Sie manche Nachricht mehrfach an. Das kostet Zeit.
Foto: WirtschaftsWocheFrequenz reduzieren
Nach jedem Blick ins Postfach brauchen Sie nachweislich einige Minuten, bis Sie sich wieder auf die unterbrochene Arbeit konzentrieren können. Deaktivieren Sie Ihre automatische E-Mail-Benachrichtigung, arbeiten Sie Ihre E-Mail-Korrespondenz möglichst nachmittags am Stück ab, und nutzen Sie die produktivste Zeit am Vormittag für Wichtigeres.
Foto: WirtschaftsWocheErledigte Aufgaben abhaken
Dieser Trick stammt aus dem Bereich des Zeitmanagements und der Selbstorganisation. Selbst kleine und scheinbar ganz banale Aufgaben können Spaß machen, wenn Sie diese auf einer To-Do-Liste aufschreiben und dann Stück für Stück abhaken. Das geht am besten ganz altmodisch mit Stift und Papier. Bereits der Vorgang des Aufschreibens und dann das Gefühl beim Durchstreichen oder abhaken einer Aufgabe kann Ihre Stimmung enorm steigern.
Foto: WirtschaftsWochePausen zulassen
Ein Termin ist geplatzt? Super! Gönnen Sie sich eine Verschnaufpause, und versuchen Sie, die freigewordene Zeit nicht mit neuen Aufgaben vollzustopfen.
Foto: WirtschaftsWocheVerpflichtungen auslagern
Klar, Sie können Ihren Computer selbst formatieren, den Haushalt alleine schmeißen und auch noch die Winterreifen wechseln. Wer es sich leisten kann, sollte solche Aufgaben aber an Fachleute auslagern. Vor allem wenn Sie diese Pflichten nur widerwillig erfüllen, sollten Sie, ohne zu zögern, in mehr Freizeit investieren.
Foto: dpa
Denn nur jene zusätzliche Arbeitszeit gilt als Überstunde, die vom Vorgesetzten angeordnet wurde – alles andere gilt als verschenkte Freizeit. „Manchmal muss man Arbeitnehmer vor sich selbst schützen“, sagt Götz. „Ich kenne Fälle, in denen es ein Stempelsystem gibt, und sich Mitarbeiter zwar am Ende des Tages ausbongen, aber dann trotzdem weiter arbeiten.“ Götz rät das zu bedenken: „Arbeitnehmer sollten sich immer vor Augen halten, was vertraglich festgelegt ist und ob sie sich ausbeuten lassen – oder vielleicht sogar sich selbst ausbeuten.“
Der Bürodienstleister Regus hat Arbeitnehmer befragt und herausgefunden, das beispielsweise 13 Prozent der Deutschen jeden Tag mehr als elf Stunden im Büro verbringen. Im internationale Schnitt sind es etwa zehn Prozent. Von den Deutschen, die täglich mehr als elf Stunden arbeiten, sitzen 18 Prozent im sogenannten Home-Office. Regus befragte insgesamt rund 12 000 Mitarbeiter weitweit, davon etwa 1000 in Deutschland.
Deutschland
In Deutschland nehmen 41 Prozent der befragten Männer mindestens dreimal pro Woche noch Arbeit mit nach Hause. 16 Prozent der deutschen Männer haben unter anderem dadurch auch eine 60-Stunden-Woche, bei den deutschen Frauen sind es nur sechs Prozent.
Foto: dpaUSA
In den USA nehmen 56 Prozent der Befragten ihre Aufgaben häufiger als dreimal pro Woche mit nach Hause. 16 Prozent der Amerikaner, die im "Heimoffice" arbeiten, tun dies mehr als 60 Stunden pro Woche. Im Vergleich dazu sind es nur sechs Prozent der Angestellten, die in einem Büro arbeiten.
Foto: dpaFrankreich
14 Prozent der Franzosen absolvieren eine 60-Stunden-Woche. Gerade in großen Unternehmen arbeiten 16 Prozent elf oder mehr Stunden pro Tag.
Foto: dpaBrasilien
Spitzenreiter in Sachen Überstunden ist Brasilien. 17 Prozent der dortigen Arbeitnehmer absolvieren eine 60-Stunden-Woche, dabei sind es 20 Prozent der brasilianischen Männer und nur vier Prozent der Frauen.
Foto: dpaJapan
In Japan gibt es sogar einen eigenen Begriff für die Konsequenzen von Überarbeitung – „Karoshi“ bezeichnet dort den „Tod durch Überarbeitung“. In Sachen Mehrarbeit liegen die Japaner im internationalen Vergleich direkt hinter den Brasilianern. 14 Prozent von ihnen haben mindestens eine 60-Stunden-Woche.
Foto: dpaTrend und Fazit
Der Trend der Studie zeigt, dass Mitarbeiter mit einem flexiblem Arbeitsplatz oder Home-Office länger arbeiten. Sie scheinen die gesparte Fahrtzeit zum Arbeitsplatz mit mehr Arbeitszeit zu ersetzen.
Resumée der Studie: Für Unternehmen wird es immer wichtiger aber auch eine große Herausforderung, sicherzustellen, dass die Arbeitsbelastung nicht zur Überlastung wird. Nur so könne langfristig mit der Produkivität und der Motivation der Mitarbeiter gerechnet werden, meinen die Experten von Regus.
Foto: CLARK/obsAbwarten und aufschreiben
Wenn sich bei Ihnen im Büro die Arbeit ohnehin schon stapelt und der Kollege jetzt auch noch neue Akten anschleppt, die schnellstmöglich bearbeitet werden müssen, steigt das Stresslevel in Sekunden. Da hilft nur Ruhe bewahren und eine Liste machen. Was muss zuerst erledigt werden? Der Rückruf beim Kunden, die E-Mails checken, die alten oder die neuen Akten zuerst? Das Sortieren nach Prioritäten nimmt dem Arbeitsberg seinen Schrecken und Ihnen den Stress. Und das Abhaken erledigter Aufgaben gibt auch noch ein gutes Gefühl.
Foto: FotoliaTief durchatmen
Wenn Ihnen alles über den Kopf zu wachsen droht, atmen Sie erst einmal tief durch und beruhigen sich selbst.
1. Machen Sie die Augen zu
2. Atmen Sie tief ein
3. Sagen Sie sich im Stillen (wahlweise*): "Ich werde..."
4. Atmen Sie aus
5. Sagen Sie dabei im Stillen: "...meinen Chef nicht töten."
Nach ein paar Wiederholungen fühlen Sie sich gelassener.
*alternativ geht natürlich auch: "Ich bin total entspannt", "ich werde das schaffen" oder was Sie sonst gerade beschäftigt.
Foto: FotoliaSorgen Sie für Ruhe
Da Lärm Stress erzeugt, sollten Sie sich - erst recht in einem Großraumbüro - ab und an Stille gönnen. Also nicht die Kopfhörer mit Musik auf die Ohren setzen, wenn Ihnen das Gebrabbel der Kollegen zu viel wird, sondern lieber Ohrstöpsel nehmen. Auch zu Hause schadet es nicht, Handy, Fernseher und Radio ausgeschaltet zu lassen. Ruhe kann Wunder wirken.
Foto: FotoliaSorgen Sie für guten Duft
Wenn es möglich ist, stellen Sie eine Pflanze an ihrem Arbeitsplatz auf, die dezent riecht. Zwischendrin mal die Augen schließen und an einer Rose zu schnuppern, entspannt.
Foto: dpaKurze Wutpause einlegen
Und wenn Sie an Ihrem Arbeitsplatz gerade alles kurz und klein schlagen könnten, stehen Sie auf und holen Sie sich einen Kaffee, einen Tee oder Kakao. Trinken Sie den ganz in Ruhe in der Küche oder vor dem Gebäude und genießen Sie die kurze Auszeit. Erst danach sollten Sie zurück an den Schreibtisch.
Foto: FotoliaMeditation in der Mittagspause
Wer es mit Meditation versuchen möchte, kann das App-sei-Dank mittlerweile sogar von unterwegs. Smartphone-Anwendungen wie "Headspace" bieten Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Tiefenentspannung.
Foto: APBewegung in der Pause
Wem das zu esoterisch ist, dem sei ein wenig Bewegung ans Herz gelegt, das macht den Kopf frei: In der Mittagspause oder nach Feierabend ein paar Runden durch den Park joggen, kann Wunder bewirken.
Foto: dpaNach Feierabend bewegen
Wenn es möglich ist, gehen Sie nach der Arbeit zu Fuß nach Hause oder fahren mit dem Rad. Dann müssen Sie sich nicht in überfüllte U-Bahnen oder Busse quetschen und stehen auch nicht ewig im Stau.
Foto: dpaEntspannen
Wer zu Hause immer noch gestresst ist, sollte sich für 20 Minuten ein heißes Bad gönnen. Duftende Badezusätze helfen, den Stress schneller loszuwerden.
Foto: ZBSchlafen
Und im Zweifelsfall hilft es, eine Nacht darüber zu schlafen. Vieles sieht am nächsten Tag gar nicht mehr so stressig und unüberwindbar aus.
Foto: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Denn Arbeitszeit, die der Chef nicht angeordnet hat, muss er auch nicht bezahlen – obwohl diese Zeit vielleicht nötig war. Arbeitsrechtsexperte Sebastian Frahm kennt dieses Problem aus Krankenhäusern: „Ärzte beklagen immer wieder, dass sie nicht nach Hause konnten, weil sie noch Patienten versorgen mussten.“ Die Krankenhäuser verweigern dann im Zweifel Zahlungen und verweisen darauf, dass sie Überstunden explizit nicht verlangt haben. „Das mag unmoralisch sein, aber es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, durch die Flure zu gehen und alle Mitarbeiter nach Hause zu schicken.“
Mitarbeitern, die ihre Arbeitsflut nur durch Überstunden bewältigen können, empfiehlt Frahm, die Mehrarbeit aufzuschreiben und vom Chef gegenzeichnen zu lassen. „Viele machen den Fehler, Überstunden bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses anzuhäufen, und erst dann einen Ausgleich zu fordern.“ Dann kann es jedoch oftmals zu spät sein. Schließlich verfallen Ansprüche spätestens nach drei Jahren, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Die dort festgelegten Fristen betragen oftmals auch nur drei Monate.
Ob Arbeitnehmer für die Überstunden bezahlt werden oder frei bekommen, können sie sich nicht selbst aussuchen – das entscheidet der Chef. Das gilt auch dafür, wann die Überstunden abgefeiert werden. „Das läuft spiegelbildlich zum Urlaubsantrag“, erklärt Frahm. Der Arbeitnehmer kann beantragen, zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Überstunden frei zu bekommen, und der Arbeitgeber genehmigt das oder nicht. „Dies lässt sich unter das arbeitgeberseitige Direktionsrecht einordnen, das sich eigentlich auf die Art und Weise der Arbeit bezieht.“
Oftmals ist jedoch vertraglich jeglicher Ausgleich für Überstunden ausgeschlossen: Dann heißt es etwa, dass Arbeitnehmer für Über- oder Mehrarbeit keine weitergehende Vergütung erhalten oder, dass mit dem Bruttogehalt alle Überstunden abgegolten sind. Bei solchen Fällen haben Richter unterschiedlich entschieden und sich jeweils nach der Gehaltshöhe gerichtet. Je niedriger das Gehalt ist, desto eher haben Mitarbeiter trotzdem einen Anspruch auf Überstunden.
Bei Spesenabrechnungen geht oft einiges schief, weshalb der schnellste Weg, einen unliebsamen Angestellten loszuwerden, über dessen Reisekostenabrechnungen führt. Wenn Sie schon einmal blind den Beleg unterschrieben haben, denen Ihnen Ihre Sekretärin vorgelegt hat oder Belege gesammelt und dann aus dem Gedächtnis Reisen (falsch) rekonstruiert haben, kann ihr Chef Sie entlassen. Eine falsche Spesenabrechnung ist nämlich nichts anderes als ein Versuch, sich auf Kosten des Unternehmens zu bereichern.
Foto: ReutersHand aufs Herz: Haben Sie noch niemals während der Arbeitszeit eine private E-Mail geschrieben? Doch? Dann kann Ihr Chef Sie rausschmeißen - und zwar unabhängig davon, ob Sie die Mail über Ihre Firmenadresse oder Ihren privaten Anbieter wie Gmail oder web.de verschickt haben. Er hat nämlich das Recht, private E-Mails vollständig zu verbieten.
Foto: dpaGenauso hat Ihr Chef das Recht, Ihnen das private Surfen am Arbeitsplatz zu verbieten. Wird gegen das Verbot verstoßen, müssen Beschäftigte mit Abmahnungen oder Kündigungen rechnen.
Foto: dpaGleiches gilt für private Telefonate - das schließt auch Ihr privates Handy mit ein. Prinzipiell sind Privatgespräche während der Arbeitszeit nur in Notfällen erlaubt.
Foto: APAuch Arztbesuche sind Ihr Privatvergnügen. Während der Arbeitszeit dürfen Sie nur im Notfall zum Arzt.
Foto: dpaWenn Sie Ihr Handy im Büro aufladen, wären Sie nicht der erste, der deshalb eine Kündigung erhält. Faktisch ist das Laden des Handys im Büro Diebstahl. Nur wer das Handy auch dienstlich nutzt, darf es auch im Unternehmen aufladen.
Foto: dpaWeil Sie so viel arbeiten, trifft der Postbote Sie nie an und zur Filiale schaffen Sie es auch nie? Lassen Sie sich Ihre Pakete trotzdem nur mit der Genehmigung Ihres Vorgesetzten an die Arbeit schicken. Denn auch die Poststelle dürfen Sie nicht für private Zwecke nutzen.
Foto: dpaGenauso wenig erlaubt ist es, im Büro private Kopien zu machen oder sich etwas auszudrucken, weil der eigene Drucker kaputt ist. Ihrem Arbeitgeber entstehen dadurch schließlich Extrakosten.
Foto: FotoliaUnd auch Büromaterial dürfen Sie nicht einfach so mitnehmen - selbst, wenn es weggeworfen werden soll.
Foto: FotoliaSie wollen Ihren Hund mit ins Büro nehmen? Ohne schriftliche Genehmigung des Chefs raten Arbeitsrechtsexperten von dieser Idee dringend ab.
Foto: dpaUnd auch die Zigarette zwischendurch muss Ihr Chef nicht erlauben. Gehen Sie trotzdem alle zwei Stunden einmal vor die Tür, riskieren Sie eine Abmahnung.
Foto: dpa
Hierbei orientieren sich die Richter an Paragraf 612 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) . Dieser spricht Arbeitnehmern eine Bezahlung von Überstunden zu, wenn dafür eine wirksame Regelung fehlt. Eine zusätzliche Vergütung sei vor allem dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt beziehe.
Davon profitierte etwa ein Lagerarbeiter, der in einer Spedition für 42 Stunden die Woche 1.800 Euro monatlich erhielt. Das Bundesarbeitsgericht erklärte die in seinem Vertrag festgehaltene Regelung für unwirksam, Überstunden nicht zu bezahlen. Schließlich habe der Mitarbeiter bei der Unterzeichnung nicht ahnen können, wie viel Arbeit auf ihn zukommt. Im Prozess nach Vertragsende sprachen ihm die Bundesarbeitsrichter eine Überstundennachzahlung für drei Jahre zu.
Kein Glück hatte ein Rechtsanwalt vor dem Bundesarbeitsgericht. Auch er forderte die Bezahlung seiner Überstunden ein und scheiterte. Als Grund nannten die Richter sein Jahresgehalt von rund 80.000 Euro brutto. Bei dieser Bezahlung sei es, wie bei einer Führungsposition, üblich, Leistung zu erwarten, die über das Normalmaß hinausgeht. Es ist fraglich, wie gerecht dieses zweierlei Maß ist. Schließlich ist in beiden Fällen Mehrarbeit mehr Arbeit.
Die verschiedenen Urteile zeigen, dass es sich lohnen kann, für seine Extra-Bezahlung zu kämpfen. „Zuerst sollte man mit dem Chef sprechen und dabei auch den Betriebsrat einschalten. Wenn das nicht fruchtet, sollte man vor Gericht ziehen“, empfiehlt Christian Götz von Verdi. „Viele Arbeitnehmer scheuen sich, vor Gericht zu ziehen, aber dafür gibt es keinen Grund.“