Betriebsprüfung Erfolgreich den Aufstand proben

Unternehmer sollen oft horrende Summen nachzahlen. Doch vor Gericht stellt sich immer wieder heraus, dass Finanzbeamte mit fragwürdigen Annahmen und umstrittenen Berechnungsmethoden gearbeitet haben. Wie Sie sich gegen die Willkür des Finanzamts schützen können.

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Auf dem Tisch einer Gaststätte in Frankfurt am Main steht am 02.08.2008 ein Teller, auf dem ein Schnitzel mit Kartoffelsalat und Beilage angerichtet ist. Quelle: dpa

Currywurst, Pommes mit Ketchup und Schnitzel Hawaii: Lange hatte Gerhard Kaltscheuer von einem eigenen Imbiss geträumt. Direkt nach der Wende ging sein Traum dann endlich in Erfüllung: Zusammen mit seiner Lebensgefährtin eröffnete er in dem Örtchen Hammerbrücke in der Nähe von Chemnitz die „Futterstube“: rustikale Einrichtung, rustikale Karte, rustikale Gäste – meist Bauarbeiter oder Handwerker, die nach Aussage von Kaltscheuer meist ordentlich Kohldampf hatten. „Im Schnitt 200 Gramm“ brächten seine Schnitzel auf die Waage, so der Wirt; mit Panade, Ananas oder Käsescheiben könnten es auch schon mal 230 Gramm sein.

Steuernachzahlung wegen 35 Gramm Fleisch

Eine unwichtige Kleinigkeit? Mitnichten. Denn genau wegen dieses Unterschieds hat Kaltscheuer nun Ärger mit dem Finanzamt: 38.000 Euro Steuern soll er nachzahlen. Der Vorwurf: Der Imbissbudenbesitzer habe etliche Schnitzel schwarz verkauft und das Geld am Finanzamt vorbei kassiert. Das Amt ging nämlich nicht von einem Durchschnittsgewicht von 200 Gramm pro Schnitzel aus, sondern lediglich von 165 Gramm. Damit ergäben sich bei der von Kaltscheuer laut eigener Buchführung eingekauften Fleischmenge jedoch deutlich mehr verkaufte Portionen als vom Wirt der „Futterstube“ offiziell angegeben.

Willkürliche Berechnungen, dachte sich Kaltscheuer – und entschloss sich deshalb dazu, seine Situation öffentlich zu machen. Mit erheblicher Resonanz. Damit schaffte er es kurz vor Weihnachten sogar bis in den ZDF-Jahresrückblick „Menschen 2011“. Dort befragte ihn der Moderator Hape Kerkeling ausführlich zu seinem skurrilen Steuerstreit. Kaltscheuer steht mit seinem Zwist nicht allein: Zahlreiche Mittelständler haben ähnliche Erfahrungen gemacht wie der 50-Jährige. Immer wieder zweifeln Betriebsprüfer die Rechtmäßigkeit der Buchführung in kleinen Unternehmen an und berufen sich dabei auf eigene Kalkulationen. „Inzwischen haben sich bei mir Dutzende Selbstständige gemeldet“, bestätigt Kaltscheuer.

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