Betriebsprüfung Erfolgreich den Aufstand proben

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Unternehmer müssen Schätzzuschlag nicht hinnehmen

blaue Bleistifte Quelle: Fotolia

Erstens müssten Beamte ihre Kalkulationen auf eine „repräsentative Anzahl“ von Käufen stützen, so die westfälischen Richter. Und zweitens liege das Streitjahr bereits vier Jahre zurück, sodass es sehr gut möglich sei, dass der Wirt damals größere Portionen verkauft habe – zumal er inzwischen einen neuen Mitarbeiter eingestellt habe, der das Fleisch vom Spieß schneide. Auf wackligen Füßen stehen Berechnungen ebenfalls, wenn Beamte sich als Marktforscher betätigen. So geschehen zum Beispiel im Falle einer Kfz-Reparaturwerkstatt aus Niedersachsen. Dort hatte der Steuerprüfer die Zahl der Arbeitsstunden addiert, die auf den Kundenrechnungen ausgewiesen waren. Das Ergebnis machte ihn stutzig. Denn in manchen Wochen hatten Mitarbeiter demnach lediglich 20 Stunden repariert – obwohl es in dem Betrieb offiziell eine 40-Stunden-Woche gab. Um den Verdacht zu untermauern, dass die Mitarbeiter in der restlichen Zeit schwarz gearbeitet hatten, recherchierte der Beamte in Branchenstatistiken und telefonierte mit Vertretern des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes.

Gericht pfiff Buchprüfer zurück

Das Ergebnis der Nachforschungen: Werkstattmitarbeiter sind hierzulande in der Regel mindestens 70 Prozent der Arbeitszeit damit beschäftigt, Autos zu reparieren. Der Rest entfalle hingegen auf „allgemeine Werkstatt-Arbeiten“ und Papierkram. Der Beamte erklärte die Zahlen des Betriebes daraufhin für gefälscht und schätzte zusätzliche Einnahmen von durchschnittlich 40.000 Euro pro Jahr. Doch das Finanzgericht Niedersachsen pfiff ihn wenig später zurück. Wenn das Finanzamt den offiziell ausgewiesenen Gewinn um einen „Schätzzuschlag“ erhöhe, müsse es beweisen, dass die vom Unternehmen vorgelegten Zahlen „schlechterdings nicht zutreffen können“, so die Richter. Diese Anforderung sei in diesem Fall nicht erfüllt. Zwar seien Zweifel an den Angaben des Werkstattbesitzers durchaus berechtigt. Eine unterdurchschnittliche Produktivität sei aber noch lange kein Beweis für schwarze Nebentätigkeiten. Das Ende vom Lied: Nach langjährigem Rechtsstreit bestätigte der Bundesfinanzhof im Dezember 2010 das Urteil der niedersächsischen Richter (III B 199/09).

In den meisten Branchen läuft es rund

Auch in anderen Bereichen verlassen sich die Finanzbehörden auf Branchenvergleiche. Dieses Vorgehen ist sogar von höchster Stelle abgesegnet. So veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jährlich eine„Richtsatzsammlung“ mit Angaben zu durchschnittlichen Gewinnen in einzelnen Branchen. Sie beruhen auf einer Analyse der Zahlen, die Unternehmen den Finanzbehörden melden. Den aktuellen Werten zufolge läuft es in den meisten Branchen rund. Fotografen etwa machen demnach im Schnitt einen Gewinn von 33 Prozent des Umsatzes. Bestatter kommen auf 31 Prozent, Fahrschulen auf 26, Optiker auf 23. Und wenn ein Unternehmen darunterliegt? Dann hegen Prüfer schnell den Verdacht, dass Einnahmen verheimlicht wurden.

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