Betrüger zielen auf Mittelständler So holen Cheftrick-Opfer ihr Geld zurück

Jürgen Klengel ist Strafverteidiger mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-, Allgemeines- und Steuerstrafrecht. Quelle: Presse

Noch immer fallen Mittelständler auf den Cheftrick rein. Anwalt Jürgen Klengel erklärt, welche Unternehmen besonders betroffen sind und wie geprellte Unternehmer sich ihr Geld zurückholen können.

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Herr Klengel, der Cheftrick gilt mittlerweile als eine der bekanntesten Betrugsmaschen, vor der gewarnt wird. Gibt es überhaupt noch Unternehmen, die auf den Trick hereinfallen und auf angebliche Anweisung des Vorgesetzten Geld ins Ausland überweisen?
Der Cheftrick ist genauso simpel wie effektiv. Trotz aller Warnungen, Medienberichten und Schulungen funktioniert er immer noch. Ich habe sogar einen Unternehmer betreut, dessen Buchhalterin auf den Trick hereingefallen ist, obwohl sämtliche Mitarbeiter Schulungen gegen solche Betrügereien durchlaufen mussten. Der Trick ist deshalb so erfolgreich, weil die Täter ihre Taktik ständig anpassen. So greifen sie etwa kaum noch Konzerne oder große Unternehmen an, weil deren Schutzmechanismen mittlerweile gut funktionieren. Es geraten jetzt vermehrt Mittelständler in den Fokus der Täter.

Wie gewinnen die Betrüger das Vertrauen ihrer Opfer?
Das Vorgehen ist extrem professionell. Das beginnt schon bei der Auskundschaftung der potenziellen Opfer. Die Täter durchstöbern meist Firmenwebsites und soziale Medien, um interne Kommunikationsmuster zu erkennen. Doch auch Unterschriften vom Chef, etwa in Geschäftsberichten, sind dankbare Fundstücke, mit denen sie fingierten Schreiben den letzten Schliff verpassen. Je weniger Interna sie auf der Firmenwebsite preisgeben, desto besser sind Unternehmen geschützt. E-Mail-Adressen oder direkte Durchwahlen zur Buchhaltung sind ein absolutes No-Go. Das lesen Betrüger als Einladung.

Gibt es Branchen, die es besonders trifft?
Alle sind betroffen, die Täter wählen ihre Opfer nicht nach Branche aus. Sie suchen stattdessen gezielt nach Unternehmen mit patriarchalischen Strukturen. Mitarbeiter, die es gewohnt sind, Anordnungen vom Chef ungefragt auszuführen, sind die perfekten Opfer. Unternehmen mit einem starken Hierarchiedenken sind meist auf den ersten Blick zu erkennen. Das typische Beispiel ist der mittelständische Betrieb, der den Namen des Eigentümers trägt.

Als Außenstehender ist es dennoch schwer nachzuvollziehen, warum Buchhalter oder Sekretäre aufgrund einer E-Mail und ohne Rücksprache mit dem Chef hohe Geldbeträge auf ausländische Konten überweisen.
Die Täter kalkulieren die Zurückhaltung ihrer Opfer in den Tatplan mit ein. Deshalb versuchen sie, ihre Opfer psychologisch zu indoktrinieren. Auch in dieser Hinsicht werden die Angriffe immer ausgefeilter. Die Betrugs-E-Mails werden oft von Anrufen begleitet. Da ruft etwa ein fingierter Anwalt in der Buchhaltung an und fragt nach, ob die E-Mail oder das Schreiben auch angekommen sei und bittet nochmals um absolute Diskretion. Zudem wird dem Buchhalter bei solchen Gesprächen gerne versichert, dass er aufgrund seiner herausragenden Arbeit und absoluten Loyalität für diesen Vorgang ausgewählt wurde und keinesfalls mit Kollegen darüber sprechen solle. Eine große Anwaltskanzlei warnt mittlerweile schon auf ihrer Website vor solchen fingierten Anwälten.

Wie sollen Unternehmen reagieren, wenn sie den Betrug entdecken?
Viele Unternehmen fürchten um ihre Reputation und zeigen den Betrug deshalb nicht an. Gerade kleinere Beträge werden von Mittelständlern oft stillschweigend abgeschrieben. Dabei lässt sich das gestohlene Geld unter Umständen auch wieder zurückholen. Das geht aber nur, wenn die Unternehmen sofort handeln und die Polizei sowie einen versierten Anwalt hinzuziehen. Dabei zählt wirklich jede Minute. Wer den Betrug entdeckt und sein Geld wiederbekommen will, muss handeln – und zwar ohne auch nur fünf Minuten verstreichen zu lassen.

Wie kann man das Geld wiederbekommen?
Entscheidend ist, dass der Transfer des Geldes vom Konto des Betrügers auf weitere Konten verhindert wird. Häufig führt der Weg des Geldes von Deutschland nach London und von dort weiter in osteuropäische Länder oder nach Hongkong und China. Am besten wird das gestohlene Geld schon am Ort der ersten Überweisung eingefroren. Dazu weise ich sämtliche Banken per Unterlassungserklärung auf den Betrug hin und mache deutlich, dass sie im Fall einer weiteren Überweisung des Geldes schadenersatzpflichtig werden.

Was kostet so eine Rückholung?
Das kommt darauf an, wie schnell der Unternehmer reagiert. Wenn das Geld noch am Ort der ersten Überweisung eingefroren werden kann, halten sich die Kosten in Grenzen. Wenn das Geld schon in China oder Osteuropa ist, müssen auch Anwälte vor Ort zugezogen werden. Die Stundensätze von Anwälten in Hongkong sind aber hoch. Deshalb zahlt sich das meist nur bei höheren Summen aus.

Wie viel Geld haben Sie für Unternehmen schon zurückgeholt?
Zuletzt habe ich für ein Unternehmen rund vier Millionen Euro zurückgeholt, die bereits zu kleineren Banken in Hongkong und China transferiert waren. Aber noch einmal: Was zählt, ist nicht der Ort der Überweisung, sondern die Zeit. Je früher ein Unternehmen reagiert, desto mehr kann man von dem gestohlenen Geld zurückholen.

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