Es soll Autofahrer geben, die nüchtern durchkalkulieren, ob sie ein Parkticket ziehen oder lieber ein Knöllchen bezahlen. Auch manche Schwarzfahrt ist kühl kalkulierte Ökonomie, bei der Ticketkauf gegen Geldstrafe für die Beförderungserschleichung abgewogen und durch die Wahrscheinlichkeit dividiert werden. Es soll auch in der Finanzbranche Leute geben, denen die Strafzahlung billiger erscheint als den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Doch Vorsicht: Jetzt muss mit Schlimmerem gerechnet werden. Die Bußgelder werden erhöht.
Und zwar nicht ohne Grund. Bis Ende August diesen Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits Bußgelder in Gesamthöhe von 6,7 Millionen Euro festgesetzt. Bis zum Jahresende flössen also grob zehn Millionen Euro ins Bußgeldkonto. Das ist jedoch kein Grund zur Freude. Im Gegenteil. In den beiden Vorjahren zusammengenommen betrugen die Bußgelder 11,9 Millionen Euro. Die Bußgelder hätten sich also binnen einen Jahres fast verdoppelt.
So sind Gesetze natürlich nicht gedacht. Bußgelder sind kein staatliches Geschäftsmodell, sondern sollen der Abschreckung dienen. Ziel ist also nicht, die Bafin-Einnahmen zu erhöhen, sondern die Regelverstöße zu reduzieren. Aber offenbar nahm die strikt ökonomische Betrachtung staatlicher Regulierung Überhand. Django kauft doch keine Busfahrkarte! So war es auch in der Finanzbranche offenbar für manchen uncool geworden, in ein Compliance-System oder einen fähigen Compliance-Officer zu investieren, der für die Einhaltung von Vorschriften sorgt.
Allein 2,4 Millionen Euro fallen auf Unternehmen, die Stimmrechtsmitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verletzt haben. Veränderungen relevanter Stimmrechtsanteile an börsennotierten Unternehmen (ab drei Prozent) dienen der Transparenz im Kapitalmarkt. Investoren brauchen diese Angaben, um ihre Anlageentscheidung zu treffen. Kein Fußballfan würde es durchgehen lassen, wenn Nationaltrainer Jogi Löw seine Mannschaftsaufstellung nicht vor Spielbeginn bekannt gäbe. Aber börsennotierte Gesellschaften vergessen, über ihre Anteilseigner zu informieren. Auch die neuen Anteilseigner müssen sich öffentlich zu erkennen geben, was – vielleicht sogar aus Unkenntnis? – gerne mal vergessen wird.
Jetzt werden also andere Saiten aufgezogen und schon kommt Musik in die trockene Aufsichtsmaterie. Die Bafin hat ihre Bußgeldpraxis aufgefrischt und – martialisch ausgedrückt – die Messer gewetzt. Die Zeiten des Laissez-faire sind vorbei. Zumindest in der Wertpapieraufsicht wird es jetzt schmerzhaft, den Bafin-Vorgaben nicht Folge zu leisten. Statt milder 8000 Euro könnte es künftig 250.000 Euro kosten, wenn zum Beispiel ein Unternehmen seinen Abschlussbericht nicht rechtzeitig ins Netz stellt. Die bislang oft vergessenen Meldungen von neu erworbenen Stimmrechten bringen 90.000 Euro auf die Bußgeld-Waage. Ein Verstoß gegen Stimmrechtsmitteilungen kann sogar bis zu zwei Millionen Euro kosten.
Den rechtlichen Grundstein für diese Trendwende hin zu drastisch höheren Bußgeldern hatte der europäische Gesetzgeber gelegt: Er erhöhte die Obergrenze der möglichen Bußgelder und ermöglichte den nationalen Aufsichtsbehörden damit, eine Geldbuße in Relation zum Konzernumsatz festzusetzen. Und das kann schmerzhaft werden. Bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes sieht zum Beispiel der Bußgeld-Katalog im Kreditwesengesetz (KWG) vor.
Kurz: Die BaFin greift durch. Und das effizient. Denn anders als Ticketkontrolleure in der U-Bahn ist die Bafin gesprächsbereit. Betroffene Unternehmen konnten sich in diesem Jahr immerhin bei 64 Prozent der geahndeten Sachverhalte mit der Bafin verständigen; nur in 36 Prozent der Fälle erging das Bußgeld uneingeschränkt. Solches „Settlement“ ist für betroffene Unternehmen durchaus attraktiv. Schließlich kann das Bußgeld um bis zu 30 Prozent geringer ausfallen. Allerdings muss sich dafür aus Sicht der BaFin die Verfahrensdauer verringern und damit die Prozesskosten. In der Regel wird das betroffene Unternehme auch glaubhaft Besserung geloben und nachweisen, dass es künftig Compliance im Unternehmen ernster nehmen will.
Effiziente Compliance-Systeme gewinnen jetzt also deutlich an (finanzieller) Attraktivität: Es ist billiger, Verstöße zu vermeiden, als sie aus der Bußgeldkasse auszugleichen. Schließlich muss auch die mittels eines Settlements vereinbarte Geldbuße im Verhältnis zum Tatvorwurf immer noch „eine (tat-)angemessene, spürbare Sanktion“ darstellen, wie es im Bafin-Merkblatt zum Settlement heißt.
Wirklich billiger weg kommt man also nur, wenn man sich an Recht und Gesetz hält. Heißt also: Auch Finanz-Djangos fahren besser mit Monatskarte.