Führungswechsel
Quelle: imago images

Sustainable Finance: Mehr Regulierung ist wünschenswert

Nachhaltiges Finanzwesen ist bisher eine schwammige Angelegenheit: Heißen die Produkte nur so oder sind sie auch nachhaltig? Wer legt das fest? Es wird höchste Zeit, dass hier genaue Regeln gelten – es geht um viel Geld.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Nein, es ist kein „Greta-Effekt“, wenn jetzt über Nachhaltigkeit im Finanzwesen gesprochen wird. Dafür läuft die Diskussion schon viel zu lange. Allerdings nimmt sie jetzt Fahrt auf. Schon bald ist mit strikter klimapolitischer Regulierung zu rechnen – und das ist auch gut so. Denn ohne die Wirtschaft wird die Politik nichts ausrichten können, und umgekehrt. Nur durch klare Regeln kann die Finanzbranche innerhalb verlässlicher Grenzen die eigenen Geschäftsmodelle revidieren und wirkungsvoll auf die politisch gewünschten Klimaziele ausrichten.

Bislang ist die Regulierung im Bereich Sustainable Finance eher vage. Zwar wies die EU-Kommission dem Finanzsystem schon im März 2018 eine Schlüsselrolle zu, das Pariser Klimaschutzabkommen und die UN-Agenda 2010 für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. In ihrem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen forderte sie die Branche eher schwammig auf, Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, finanzielle Krisen durch den Klimawandel (oder in Folge Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung oder soziale Probleme) zu bewältigen sowie Finanz- und Wirtschaftstätigkeiten langfristig auszurichten.

Doch seither wird von darauf spezialisierten Gremien sehr konkret diskutiert. Die EU-Kommission hat eine High-Level Expert Group on Sustainable Finance eingesetzt, die bestehende, durchaus hochkarätig aus Politik und Wirtschaft besetzte Gremien zusammenführt. Dazu gehört zum Beispiel auch der – schon 2001 von der Bundesregierung berufene – Rat für Nachhaltige Entwicklung, der im Sommer 2017 zusammen mit der Deutschen Börse AG einen Hub for Sustainable Finance (H4SF) gegründet hat. Das Thema ist also auf der Agenda von Politik und Wirtschaft.

Der Ruf nach stärkerer Regulierung wird dabei immer lauter. Vor wenigen Monaten veröffentlichte das Network for Greening the Financial System (NGFS), dem seit 2017 Zentralbanken und Aufsichtsbehörden angehören, einen ersten Bericht mit Handlungsempfehlungen für Finanzaufsichtsbehörden, wie sich Klimarisiken und Aspekte der Nachhaltigkeit in der Aufsichtspraxis besser berücksichtigen lassen. Solche Handlungsempfehlungen mögen noch so durchdacht sein, sie sind aber genauso wenig rechtlich bindend wie der EU-Aktionsplan.

Und so wabert ein begrifflicher Nachhaltigkeitsnebel durch die Broschüren und Webseiten der Finanzwirtschaft. Sicher, den großen deutschen Fondshäusern – beispielsweise Union Investment, DWS oder Allianz Global Investors – oder auch den großen deutschen Banken liegt nach eigenem Bekunden das Thema Nachhaltigkeit am Herzen. Und sie alle machen vielversprechende Angebote. Doch ist es schon ein nachhaltiges Investment, wenn die Hälfte einer Investition in ökologische Projekte fließt? Ist ein Unternehmen schon dann nachhaltig, wenn es ein Tochterunternehmen hat, das grüne Produkte entwickelt?

Deswegen forderte das NGFS unmissverständlich einheitliche Offenlegungspflichten und eine Taxonomie nachhaltiger Aktivitäten. Wichtigster erster Schritt ist eine trennscharfe Definition, was nachhaltiges Handeln überhaupt sein soll. Der Zeitdruck ist immens. Um das Zwei-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen, braucht es einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen.

Es geht nicht um Gutmenschidealismus, es geht auch nicht um Peanuts. Es geht um richtig viel Geld: Die OECD sieht in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und emissionsarme Fahrzeuge enormes Potenzial. Bis 2035 könnten die Finanzierung und Refinanzierung von Anleihen jährlich zwischen 620 und 720 Milliarden Dollar an Emissionen und 4,7 bis 5,6 Billionen Dollar an ausstehenden Wertpapieren erreichen.

Die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will die Europäische Investitionsbank (EIB) zur Klimabank machen und in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit einen „Green Deal für Europa„ vorlegen. Darin sollen ein europäisches Klimagesetz und ein Plan für nachhaltige Investitionen enthalten sein. Die Rede ist von einer Billion Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre.

Es ist also fest damit zu rechnen, dass die sogenannte „EU-Taxonomie-Verordnung„ bald vorliegt. Noch sind die Klassifizierungsentwürfe in der politischen Diskussion. Doch eindeutige verbindliche Kriterien für ökologische Nachhaltigkeit und ein einheitlicher Standard für Nachhaltigkeitslabels sind wünschenswert – nicht nur für jugendliche Klimaaktivistinnen, sondern vor allem für verantwortlich denkende Führungskräfte im Finanzmarkt, egal ob Fondsanbieter oder Wertpapierfirma, ob Privatanleger oder institutioneller Investor. Das weiß auch die Politik.

Der Weg zu einer europäischen Nachhaltigkeitsverordnung mit rechtlicher Bindungswirkung mag noch weit erscheinen. Doch die neue Kommission beginnt am 1. November und die 100-Tage-Frist läuft schon Anfang Februar ab. Die Finanzbranche kann sich also auf steigende Temperaturen einstellen: Der Endspurt wird rasant!

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%