Interview mit Arbeitsrechtler E-Mails dürfen nicht einfach gelöscht werden

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Einfach löschen, geht nicht

So tanken Sie nach dem Job neue Kraft
Machen Sie viele kurze UrlaubeBevor Sie sich einmal im Jahr für vier Wochen an den Strand legen, verteilen Sie Ihren Urlaub lieber über das Jahr. So haben Sie immer wieder viele kleine Erholungspausen, anstatt einer großen, auf die Sie das ganze Jahr warten müssen. Quelle: dpa
Langsam in den Arbeitsalltag startenSie kommen frisch und erholt aus dem zweiwöchigen Badeurlaub oder der Rucksacktour durch Thailand zurück und nach zwei Stunden im Büro ist alles wieder wie zuvor? Lassen Sie es lieber langsam angehen. Wer erst Sonntagabends aus dem Urlaub kommt und montags um sieben wieder volle Leistung bringen muss, riskiert, schnell wieder so gestresst zu sein wie vor dem Urlaub. Legen Sie Ihren ersten Arbeitstag also besser auf einen Dienstag oder Mittwoch. Quelle: Fotolia
Erholung zum festen Termin machenTrotzdem ist der Alltag voller Termine: früh aufstehen, die Kinder wecken, anziehen und in die Kita oder Schule bringen, zur Arbeit, die Kinder aus der Nachmittagsbetreuung abholen, einkaufen, Haushalt managen, Kinder ins Bett bringen, Rechnungen bezahlen, Keller aufräumen. Wenn alles erledigt ist, ist es 23 Uhr und Sie fallen tot ins Bett. Deshalb will auch Freizeit geplant sein. Organisieren Sie sich einen Babysitter, planen Sie den Mittwochnachmittag für Sport ein, den Donnerstag für den Besuch in der Sauna oder den Montag für einen Kinoabend. Quelle: Fotolia
Machen Sie SportApropos Sport: Auch wenn Sport anstrengend ist, trägt er doch zur Erholung bei: Sie bekommen den Kopf frei und Ihre Nervenzellen belohnen Sie mit Endorphinen. Eine halbe Stunde moderates Joggen genügt, um glücklich zu sein. Und gesund ist es auch noch. Quelle: dpa
Gehen Sie SpazierenWenn Sie sich schon nicht zum Joggen oder Tanzen aufraffen können, gehen Sie wenigstens im Park spazieren. Die Natur wirkt beruhigend auf Menschen, ein Spaziergang im Grünen kann den Blutdruck senken und steigert das Wohlbefinden. Quelle: obs
Treffen Sie FreundeFür den Stressabbau ist es auch hilfreich, wenn Sie sich mit Menschen treffen, die Sie mögen. Sie können Ihren Tag besprechen und kommen so auf andere Gedanken. Quelle: Fotolia
Ergreifen Sie ein EhrenamtWenn es möglich ist, engagieren Sie sich ehrenamtlich. Paradoxerweise entspannt uns Arbeit nämlich - wenn wir sie freiwillig tun. Das haben Psychologen der Universitäten Mainz und Konstanz herausgefunden. Allerdings funktioniert der Trick nur, wenn Sie in Ihrem Ehrenamt etwas anderes tun, als in Ihrem Job. Die Krankenschwester, die nebenbei noch im Altenheim hilft, wird dort kaum Stress abbauen. Kümmert sie sich ehrenamtlich um Hunde im Tierheim, sieht es schon wieder anders aus. Quelle: AP


Darf der Arbeitgeber den Account des Arbeitnehmers löschen, wenn die Privatnutzung verboten war?
Dzida: Wenn die Privatnutzung verboten war, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz. Wenn er den dienstlichen Account für Privatmails genutzt hat, ist es sein Problem, wenn er an diese Mails nicht mehr herankommt.

Und wenn Unternehmen - wie bei vielen offenbar üblich und nicht entsprechend kommuniziert, sondern versteckt in einer seitenlangen Betriebsvereinbarung oder an ähnlicher Stelle - automatisch alle Mails löschen, die älter als sechs Jahre sind - ist das zulässig?
Dzida: Der Arbeitgeber darf nicht einfach alles löschen. Denn Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte geschäftsrelevante Mails bis zu sechs oder sogar bis zu zehn Jahre lang aufzubewahren. Das betrifft zum Beispiel alles, was mit dem Abschluss von Verträgen zu tun hat oder für die Besteuerung des Unternehmens relevant ist. Wer diese Aufbewahrungspflichten verletzt, handelt ordnungswidrig oder macht sich sogar strafbar.

Geschäfts-Mails können auch noch später erst wichtig werden, etwa im Zusammenhang mit Kartellverfahren. Wenn etwa jemand nach Jahren beweisen will, dass es keine Kartellabsprache gab. Oder sich für sonstwas entlasten muss.
Dzida: Ja, das ist ein gutes Beispiel. Oder auch, wenn ein Unternehmen in einen Prozess in den USA verwickelt wird. Dort kann das Gericht anordnen, dass alle Mails herausgegeben werden, die mit dem Streit zu tun haben. Wer das nicht mehr kann, weil er die Mails gelöscht hat, kann den Prozess allein deshalb verlieren. Dann kann es passieren, dass eine Firma für die Löschwut seiner IT-Abteilung mehrere Millionen an Kartellstrafe bezahlen muss - einfach weil er verteidigungsunfähig wurde.
Wer alle seine Mails vernichtet, hat sie eben auch nicht mehr, wenn er sie braucht, um sich zu entlasten. Und in der Tat bekommen manchmal Mails erst im Nachhinein eine Relevanz.


Können auch deutsche Gerichte die Herausgabe von E-Mails verlangen?
Dzida: Deutsche Zivilgerichte haben anders als die US-Gerichte keine Möglichkeit, die Herausgabe aller prozessrelevanten Mails anzuordnen. Aber auch hier kann man als Prozesspartei in Schwierigkeiten kommen, wenn man die Beweismittel, die man braucht, gelöscht hat. Ich hatte neulich einen Fall, in dem es Streit über eine 1974 erteilte Pensionszusage gab. Natürlich konnte sich niemand mehr an den Vorgang erinnern, Akten aus der Zeit gab es nicht mehr und ein wichtiges Dokument fehlte. Wahrscheinlich hätten wir den Prozess wegen Beweisschwierigkeiten verloren. Da waren alle froh, dass der frühere Personalleiter noch Kisten mit Unterlagen im Keller hatte.

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