Jobwechsel Wenn Headhunter ganze Teams abwerben

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Diskrete Wechsel bei den Banken

Sicher, solche schlagzeilenträchtigen Transfers sind eher die Ausnahme. Wesentlich diskreter geht meistens die Bankbranche vor. Hier sind Teamwechsel die Regel, und zwar aus einem einfachen Grund: Geld ist Vertrauenssache. Kunden mit üppigen Depots folgen daher gerne bekannten Geldmanagern, weil sie wissen, was sie an ihnen haben. Die Lunis Vermögensmanagement in Frankfurt etwa warb im April ein Team der Schweizer Privatbank J. Safra Sarasin ab, inklusive des Generalbevollmächtigten Andreas Brandt. Der kennt sich mit solchen Wechseln aus. Manche seiner Teammitglieder folgten ihm vor mehreren Jahren schon von der Credit Suisse.

Gute Mitarbeiter folgen guten Chefs

Der größte Vorteil eines Teamwechsels ist die kostenlose Qualitätskontrolle: Ein Chef nimmt zu einem neuen Arbeitgeber nur Leistungsträger mit, die er fachlich und menschlich wertschätzt. Und auch umgekehrt gilt: „Gute“ Mitarbeiter folgen nur „guten“ Chefs. Auf der nächsten Station können sich beide gegenseitig helfen. Wer den Arbeitgeber wechselt, hat im neuen Unternehmen in der Regel keine Vertrauten. Das kann insbesondere bei Partnergesellschaften wie Anwaltskanzleien und Unternehmensberatungen zum Problem werden.

Das weiß auch Berater Andreas Schüren. Vor sieben Jahren verließ er zusammen mit zwei Partnern und rund 30 Mitarbeitern die Beratung Baker Tilly. „Wir waren uns mit den übrigen Partnern über wichtige Fragen wie die strategische Ausrichtung uneins geworden und kamen nicht mehr zusammen“, erinnert sich Schüren. Daraufhin wurde er Partner bei der Unternehmensberatung Ebner Stolz in Köln. Für seinen ehemaligen Arbeitgeber hatte das negative Folgen – und zwar messbare: Die Umsätze gingen zurück, weil Kunden Schürens Truppe folgten.

Deshalb sind Teamwechsel ein juristisches Minenfeld. Es ist ein bisschen wie in einer Ehe: Eine Scheidung tut immer weh. Wenn der Partner dann aber obendrein Kinder, Haustiere und Möbel mitnimmt, schmerzt es umso mehr.

„Alles, was jemand im Kopf hat, darf er mitnehmen“

Deshalb gilt es, vor allem für abwerbende Unternehmen und als abwanderungswillige Mitarbeiter, Fallen zu vermeiden und Regeln einzuhalten. „Abtrünnige Vorgesetzte dürfen ihre Exkollegen nicht in der Arbeitszeit abwerben“, sagt Michael Kliemt, Gründer der größten deutschen Arbeitsrechtskanzlei, Kliemt & Vollstädt, „und auch nicht in den Räumen ihres Arbeitgebers.“

Damit aber nicht genug. Manch ein Arbeitnehmer will seiner ehemaligen Firma bewusst schaden: Kliemt kennt die Fälle, in denen elektronische Adressbücher oder Kundenlisten vor dem Wechsel schnell noch kopiert werden, zuweilen sogar Konstruktionspläne oder Betriebsgeheimnisse.

Dabei ist die Faustregel simpel: „Alles, was jemand im Kopf hat, darf er mitnehmen“, sagt Kliemt, „alles andere nicht.“

Wenig zielführend ist es auch, wichtige Daten an eine private E-Mail-Adresse zu schicken. „Die Menschen sind erstaunlich bedenkenlos, Unternehmen kommen ihnen im Nachhinein auf die Schliche“, sagt Kliemt. Manche Firmen haben Warnfunktionen auf ihren Servern installiert. Zieht ein Anwalt auffällig große Datenmengen ab, merkt das die IT meist schnell.

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