Der Kinderpsychiater und Psychoanalytiker John Bowlby, bekannt durch seine Studienergebnisse zur Bindungstheorie, vertrat die These, dass für den Aufbau einer stabilen Bindung die Beziehung des Kindes zu einer zentralen Bindungsperson (normalerweise die Mutter) konstitutiv sei. Neuere Forschungen zeigen, dass Kindern ein solcher Bindungsaufbau auch dann gelingt, wenn gleichzeitig Beziehungen zu mehreren Bindungspersonen existieren. Das heißt, eine stabile Eltern-Kind-Beziehung gelingt auch, wenn Kita–Erzieher oder Tagesmütter als Bindungspersonen hinzukommen. Wenn hier stabile und auf Kontinuität basierende Beziehungsangebote gemacht werden und sich Eltern abends und am Wochenende ihren Kindern widmen, reicht das also, um Neurosen beim Nachwuchs zu vermeiden.
162.397 Scheidungen allein im letzten Jahr
Für viele Frauen ist Kindererziehung eine enorm sinnstiftende Tätigkeit, wogegen per se nichts einzuwenden ist. Im Jahr 2016 gab es allerdings 162.397 Scheidungen in Deutschland. Das sollte man sich bewusst machen, wenn man sich für die traditionelle Vereinbarkeit von Beruf und Familie entscheidet und maximal Teilzeit arbeitet.
Um diese Kosten kommen Sie bei einer Scheidung nicht herum
Abhängig vom Streitwert der Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten aus. Der Streitwert errechnet sich aus der dem monatlichen Nettoeinkommen des Paares sowie dem gemeinsamen Vermögen.
Beide Einkommen werden zusammengerechnet und mit drei multipliziert. Von diesem Betrag werden pro unterhaltspflichtigem Kind noch einmal 255 Euro abgezogen. Verdient sie also 2000 Euro und er 3000 Euro, wäre die entsprechende Summe 15.000 Euro. Hat das Paar zwei Kinder, läge der Streitwert nach Einkommen also bei 14.500 Euro.
Zu dem Streit- oder Verfahrenswert kommt in der Regel noch der Wert des Versorgungsausgleichs hinzu. Beim Versorgungsausgleich geht es um die während der Ehe geschlossenen Absicherungen für das Alter. Dazu gehören beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, eine betriebliche Altersvorsorge oder private Lebensversicherungen. Pro Police kommen zum Streitwert zehn Prozent des dreifachen Netto-Einkommens der Eheleute hinzu.
Bei der Beispielfamilie mit 5000 Euro gemeinsamen monatlichen Einkommen, wären das also jeweils 1500 Euro pro Vertrag. Der Mindestwert des Versorgungsausgleichs beträgt 1000 Euro.
Ist sich das Paar nicht einig, spielt bei der Berechnung des Streitwertes oft auch das Vermögen eine Rolle. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 61.355 Euro, der bei der Rechnung berücksichtigt wird.
Wenn ein Paar ein Vermögen von mehr als 61.355 Euro pro Person und Kind besitzt, wird der darüber liegende Betrag mit zehn Prozent eingerechnet.
Wenn das Beispielpaar mit den zwei Kindern ein Vermögen von 300.000 Euro besitzt, werden von diesem Betrag also vier mal 61.355 Euro abgezogen. 300.000 Euro abzüglich 245.420 Euro wären dementsprechend 54.580 Euro oberhalb der Freigrenze. Davon zehn Prozent, also 5.458 Euro, werden auf den einkommensabhängigen Streitwert aufgeschlagen. In diesem Fall betrüge der Streitwert also insgesamt 19.958 Euro (plus mindestens 1000 Euro für den Versorgungsausgleich).
Manche Richter sind bereit, den tatsächlichen Streitwert um 30 Prozent zu reduzieren, wenn sich das Paar einvernehmlich trennt und es keine Streitereien um Unterhalt oder das Sorgerecht für die Kinder gibt.
Die Gerichtskosten einer Scheidung sind - verglichen mit den Anwaltskosten - eher gering. Wer Prozesskostenhilfe bekommt, muss die Gerichtskosten gar nicht tragen. Ansonsten gilt: Beide Partner müssen die Kosten zu gleichen Teilen zahlen. Wer den Scheidungsantrag eingereicht hat, muss seine Hälfte allerdings schon zu Beginn des Verfahrens einzahlen.
Nach der Gerichtskostentabelle müsste die Beispielfamilie mit zwei Kindern, zusammen 5000 Euro monatlichem Nettoeinkommen und einem Vermögen von 300.000 Euro (Streitwert von rund 20.000 Euro) 576 Euro Gerichtskosten pro Person zahlen.
Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Streitwert der Scheidung. Bei einem Streitwert zwischen 22.000 und 25.000 Euro beträgt die einfache Gebühr 686,00 Euro. Wohlgemerkt, die einfache. Wie weit es nach oben gehen darf, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Wer über viele Jahre seines Lebens wenig Geld verdient und sich auf seinen Mann verlässt, pokert hoch. „Geld ist die wichtigste Stellschraube auf dem Weg zur Chancengleichheit: Nichts im Leben verschafft dir so viel Freiheit wie wirtschaftliche Unabhängigkeit“, so Henrike von Platen, Gründerin und CEO des Fair Pay Innovation Labs.
„Paare müssen individuell und auf Augenhöhe aushandeln können, wie sie Familienarbeit und Erwerbstätigkeit aufteilen möchten. Solange Frauen weniger verdienen als Männer, werden sie zuhause bleiben. Und solange sie zuhause bleiben, werden sie weniger verdienen.“
In diesen Städten verdienen Frauen am besten
In München ist das Durchschnittseinkommen weiblicher Top-Kräfte mit 67.220,68 Euro am höchsten.
Quelle: Adzuna
In Nürnberg gibt es für weibliche Top-Verdiener im Schnitt 66.967,75 Euro. Macht Platz zwei im Ranking.
Das durchschnittliche Gehalt einer weiblichen Hamburger Top-Verdienerin liegt bei 66.895,52 Euro.
Platz vier geht an die weiblichen Top-Verdienerinnen in Köln mit durchschnittlich 66.570,07 Euro.
In Düsseldorf bekommen gutverdienende Frauen durchschnittlich 65.191,21 Euro brutto im Jahr.
In Berlin gibt's im Schnitt 62.942,57 Euro.
Die weibliche Augsburger Top-Verdienerin bekommt durchschnittlich 61.498,58 Euro brutto pro Jahr.
Weibliche Top-Verdienerinnen bekommen in Bielefeld im Durchschnitt 61.099,43 Euro brutto im Jahr.
In Frankfurt liegt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt für weibliche Spitzenkräfte bei 60.240,04 Euro.
In Stuttgart liegt das Gehalt bei 56.818,28 Euro brutto.
Damit sich das ändert, sind alle gefordert: Väter, Mütter, Politik und Unternehmen. Denn letztere überlassen die Gestaltung der Vereinbarkeit von Kind und Karriere ihren Mitarbeiterinnen. Was fehlt, sind Stellenanzeigen a lá: „Suchen Frauen, nehmen gerne auch ihre Kinder – bieten neben Betriebs-Kita auch Reinigungsservice für Ihre Bürokleidung, Einkaufshilfe, Stillzimmer und Nanny für unvorhergesehene Abendmeetings oder Krankheitsfälle. Lohngleichheit ist uns selbstverständlich eine Ehrensache.“
So lange Unternehmen so tun, als ob Frauen die Pest bekämen, wenn sie schwanger werden, wird sich nichts ändern. Darunter leidet nicht nur die einzelne Frau, sondern der Wohlstand unserer Gesellschaft hängt.