Maut-Affäre: Ein politisches Signal, das in der Sache wenig bringt
Der Mann, der lieber über Chancen als über Sünden reden wollte: Andreas Scheuer, ehemaliger Bundesverkehrsminister
Foto: imago images„Mea Culpa“ ist nie sein Ding gewesen. Knapp vier Monate waren verstrichen, seitdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Pkw-Maut für Ausländer kippte. Sein Projekt war gescheitert, das Millionengrab absehbar. Damals im November 2019. Doch Andreas Scheuer, der Bundesverkehrsminister, der – im Vertrauen auf das Gelingen seiner Maut-Pläne – ein halbes Jahr vor dem Urteil Verträge mit privaten Maut-Betreibern abgeschlossen hatte, schüttelte in der Axel-Springer-Zentrale in Berlin noch die Hände von Lobbyvertretern. Die Bild-Zeitung verlieh das „Goldene Lenkrad“.
Als ein Journalist wissen wollte, ob die Visite angesichts der Maut-Affäre nicht etwas unangemessen wäre, reagierte Scheuer leicht angesäuert: „Ich rede nicht über Sünden, ich rede über Chancen“. Dumm nur für Scheuer, dass auch andere in der Sache mitreden. Volker Wissing (FDP) zum Beispiel. Der Bundesverkehrsminister plant ein grundsätzliches Rechtsgutachten, was die Regressforderung angehe. Es gehe um eine Summe von 243 Millionen Euro, die der Bund nach einem Schiedsverfahren als Schadenersatz an die vorgesehenen Mautbetreiber zahlen muss.
Und damit stellt sich die Frage: Was bedeutet das für den ehemaligen Minister Scheuer? Und ganz grundsätzlich: Kann jemand, der in seinem Job großen Schaden anrichtet, Politiker wie Manager, dafür später in Haftung genommen werden?
Wenn Manager falsche Entscheidungen treffen, müssen sie im Ernstfall dafür geradestehen – auch Jahre später, wenn die Zeit im Amt schon längst vorbei ist. Das zeigt etwa der Fall Volkswagen: Im Juli 2021 einigte sich der Konzern mit dem damaligen Konzernchef Martin Winterkorn darauf, dass dieser eine Schadenersatzsumme von 11,2 Millionen Euro zahlt – gut sechs Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals. Rupert Stadler, der Ex-Audi-Chef, zahlte 4,1 Millionen.
Dass Vorstände und Geschäftsführer von ihren Unternehmen in Regress genommen werden können, sieht das Recht sogar ausdrücklich vor. Maßgeblich ist die „Business Judgment Rule“. Sie regelt, dass Führungskräfte nicht eigennützig handeln dürfen, sich gut informieren müssen, bevor sie wichtige Entscheidungen treffen.
Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, droht die Haftung. Dem Risiko sind sich Führungskräfte bewusst. In der Regel schließen Unternehmen für ihre Top-Manager eine D&O-Versicherung ab, also eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die Firmen erlitten haben. Eine solche schützt Entscheidungsträger vor einer persönlichen Haftung. Im Abgasskandal hat Volkswagen rund 260 Millionen Euro von Versicherern erhalten. Ein Vielfaches der Summe, die Stadler und Winterkorn aus eigener Tasche zahlen mussten.
Bei Politikern ist das anders. Das Rechtsgutachten gegen Andreas Scheuer hält Patrick Heinemann, Anwalt für Verwaltungsrecht bei Bender Harrer Krevet, „vor allem für ein politisches Signal“. Wissing wolle damit ausdrücken, dass er die Vermögensinteressen der Bundesrepublik schütze. Aussichten darauf, dass der Bund das Geld von Scheuer tatsächlich zurückbekommt, sieht Anwalt Heinemann nicht.
Der entscheidende Unterschied zwischen Managern und Politikern: Den einen geht es um Profit, den anderen meist nur um die Gunst der Wähler. VW-Chef Winterkorn beispielsweise profitierte finanziell selbst vom Verkauf schmutziger Dieselfahrzeuge. Das eigennützige Verhalten, das gegen die Interessen des Unternehmens, habe der Bundesgerichtshof in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Skandals zum maßgeblichen Kriterium für die Haftungsfrage erklärt.
Bei Scheuer sei dies nicht zu erkennen, sagt Heinemann. Der damalige Verkehrsminister habe zwar versucht, politisch Profit zu schlagen. Ihm nachweisen, dass er sich bereichern wollte, könne man aber nicht. Anders wäre der Fall gelagert, so Heinemann, wenn Scheuer nicht Minister gewesen wäre, sondern ein einfacher Beamter, etwa Oberbürgermeister.
In solchen Fällen sehe das Bundesbeamtengesetz eine Regresshaftung schon bei grober Fahrlässigkeit vor. Der Status von Ministern unterscheide sich aber grundsätzlich von einfachen Beamten: Anwalt Heinemann sagt, es sei ein Unterschied, ob jemand „eine ganze Volkswirtschaft steuert“, oder „nur“ für eine Stadt Verantwortung trägt. Das Gesetz wolle an dieser Stelle Minister „in ihrer Entscheidungsfreiheit“ nicht lähmen, damit sie handlungsfähig bleiben.
Auch strafrechtlich konnte man Scheuer bisher nichts anhaben. Im November 2019 hat die Staatsanwaltschaft Berlin bereits einer Strafanzeige wegen Untreue eine Absage erteilt. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi (damals DIE LINKE) hatte sie eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft entgegnete aber, der damalige Verkehrsminister sei nicht hinreichend verdächtig, bei Abschluss der Verträge mit den Maut-Betreibern unvertretbare Risiken eingegangen zu sein.
Im Gegensatz zu Managern sind Politiker auch nicht gegen Haftungsrisiken versichert. Scheuer in Haftung zu nehmen, hieße, 243 Millionen Euro von ihm zu verlangen. Es ist unrealistisch, dass Scheuer diese Summe aufbringen kann. Und eben auch unrealistisch, dass sich der Bund – bei einem solch ungewissen Ausgang und bei einer solch heiklen juristischen Lage – wirklich eine Klage wagt.
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