Richtig vererben Wie Unternehmer ihre Nachfolge regeln

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Für oder gegen das eigene Kind?

Beim diesjährigen Treffen haben Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen, Väter und Mütter herausgearbeitet, was einen guten Gesellschafter ausmacht. Auf bunte Zettel schreiben sie, was sie für wichtig halten. An der Pinnwand stehen Wörter wie Teamfähigkeit, Spaß und Kompetenz. Anschließend darf jeder kleine, dunkle Papierkreise auf die Attribute kleben, die ihm am wichtigsten erscheinen. Ganz oben auf der Rangliste: Kompetenz.

Damit es nicht bei einer theoretischen Fingerübung mit Worthülsen bleibt, übernehmen die Kirchhoffs das Schriftstück in ihre Familienverfassung. „Eine gute Checkliste für potenzielle geschäftsführende Gesellschafter, um die Kinder später an ihren eigenen Ansprüchen zu messen“, sagt Arndt Kirchhoff. „Sehen wir dann, dass es zum Beispiel noch an internationaler Erfahrung mangelt, könnten wir potenzielle Nachfolger gezielt weiterentwickeln.“

Auch KPMG-Mittelstandsexperte Koeberle-Schmid lässt seine Mandanten häufig aufschreiben, was ein externer Geschäftsführer alles können müsste, um ihr Unternehmen zu übernehmen. Dann fragt er, ob Sohn oder Tochter diese Voraussetzungen denn auch erfülle. Häufige Folge: langes Schweigen. „Sie fühlen sich dabei ertappt, dem eigenen Spross mehr zuzutrauen, obwohl er objektiv den Anforderungen nicht genügt.“

Auch bei den Kirchhoffs ist es keineswegs ausgeschlossen, dass jemand aus der fünften Generation die Firmenlenker beerbt. Das muss dann aber der Beirat entscheiden, der sich aus drei anderen Familienunternehmern zusammensetzt. „Das können wir nicht intern regeln“, sagt Arndt Kirchhoff. Es sei viel zu schwierig, eine Entscheidung gegen das eigene Kind zu treffen. „Sollte es so weit kommen, werden wir diese Entscheidung aber akzeptieren.“

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