So wie beim Gipshersteller Knauf. Seit der Gründung 1932 wurde der Mittelständler aus dem fränkischen Iphofen immer von einem Familienmitglied geleitet – bis zum Jahr 2008. Als sich die Vettern Nikolaus und Baldwin Knauf aus dem operativen Geschäft zurückziehen, ist die nachfolgende Generation noch zu unerfahren.
Keinem der Junggesellschafter, die schon im Unternehmen arbeiteten, trauen die beiden Chefs den Sprung an die Firmenspitze zu. Stattdessen übernehmen erstmalig zwei familienfremde Gesellschafter die Geschäfte. Unter ihrer Ägide etabliert Knauf einen Qualitäts-Check für Führungskräfte, den 2012 alle Manager absolvieren, egal, ob Enkel des Firmengründers oder erst kürzlich von der Konkurrenz eingekauft. Dabei überzeugt auch Baldwins Sohn Alexander, der im Januar 2013 als nächster der Gips-Dynastie die Geschäftsführung übernimmt.
Familienunternehmen
Branche: Metallgroßhandel
Mitarbeiter: 200
Alte Generation: Aleksandar und Konstantin Bikar
Junge Generation: Claudia und Pascal Bikar
Status: Anteile und Geschäftsführung übergeben
Branche: Hotellerie
Mitarbeiter: 150
Alte Generation: Ernst-Friedrich und Sylvia von Kretschmann
Junge Generation: Caroline von Kretschmann
Status: Leiten das Hotel gemeinsam
Branche: Befestigungstechnik
Mitarbeiter: 4150
Alte Generation: Klaus Fischer
Junge Generation: Jörg Klaus Fischer
Status: Sohn aus Geschäftsführung ausgeschieden
„Eine solche Bewertung von außen sichert nicht nur die Objektivität“, sagt Tom-Arne Rüsen, geschäftsführender Direktor des Wittener Instituts für Familienunternehmen. „Dadurch erhalten Nachfolger eine Legitimation, die nicht nur von liebenden Eltern kommt. Sie brauchen sich weder vor Neidern aus der Familie noch vor den Mitarbeitern zu rechtfertigen.“
Das mussten auch die Unternehmerkinder Claudia und Pascal Bikar nie. Gemeinsam mit ihrem Vater Aleksandar stehen sie Anfang Dezember im Rohbau einer neuen Werkshalle am Standort im thüringischen Korbußen. Der Vater lässt sich genau erklären, wo ab März riesige Kreissägen Metall zurechtschneiden und wie das automatisierte Hochregallager funktionieren soll.
„Sehr gut“, sagt er und lächelt. Seine Kinder haben ihm mal wieder bewiesen, was sie können. Wie schon damals, als sie die erste Halle in Korbußen fertigstellten. „Ich habe nie daran gezweifelt, dass die beiden unser Unternehmen gut weiterführen“, sagt Aleksandar Bikar, der gemeinsam mit seinem Bruder Konstantin 2011 alle Anteile auf Claudia und Pascal sowie deren jüngere Cousins übertragen hat. „Trotzdem mussten sie uns zeigen, wie gut sie sind. Uns war es von Anfang an wichtig, dass sie sich sowohl außerhalb als auch in der Firma beweisen.“
Typische Betriebsausgaben von Selbstständigen
Beruflich bedingte Fahrten können Unternehmer natürlich unter den Betriebsausgaben steuerrelevant angeben. Sie umfassen die Dienstreisepauschale von 30 Cent je gefahrenen Kilometer sowie die Verpflegungspauschalen zwischen sechs und 24 Euro, gestaffelt ab einer Abwesenheitsdauer von acht Stunden (Achtung, altes Reisekostenrecht für 2013).
Sofern eine Bewirtung dem Erhalt, Erwerb oder der Sicherung der Einkommensquelle dienen, gehören die Kosten dafür in die Betriebsausgaben. Auf dem erforderlichen Bewirtungsbeleg muss vermerkt sein, welche Personen bewirtet wurden, das Datum und der Grund der Bewirtung - und zwar präzise.
Für das häusliche Arbeitszimmer gelten die gleichen Regeln wie für Arbeitnehmer. Sofern es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, können alle Kosten angesetzt werden. Andersfalls können maximal 1250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Auch eine Renovierung des Arbeitszimmers kann voll abgesetzt werden.
Was zum Arbeiten benötigt wird, wirkt steuermindernd. Zum Beispiel die Kosten für Druckerpatronen, Ordner oder Werkzeug. Auch der Telefonanschluss, Handykosten oder der Internetzugang können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Allerdings muss der Anteil der privaten Nutzung abgezogen werden. Meist wird dazu der berufliche Anteil geschätzt.
Unternehmer müssen fachlich auf dem Laufenden sein. Kosten, die durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen entstehen, können zu den Betriebsausgaben gezählt werden. Für Existenzgründer sind Fortbildungen ein probates Mittel, um die Steuerlast zu senken. Der berufliche Zweck muss allerdings gegeben sein.
Branchen- oder Arbeitgeberverbände sind für Unternehmer wichtig, um Kontakte zu gewinnen. Die Beiträge zu diesen Interessengemeinschaften können den Betriebsausgaben zugerechnet werden.
Geschenke bis 35 Euro pro Jahr und Person an Geschäftspartner, Kunden oder Mitarbeiter können steuerlich geltend gemacht werden. Teurere Geschenke erkennt das Finanzamt nicht an. Ist der Beschenkte ebenfalls Unternehmer und das Geschenk teurer als zehn Euro, muss der Beschenkte dies als Betriebseinnahme verbuchen. Alternativ kann der Schenkende eine pauschale Steuer von 30 Prozent entrichten.
Der Großhandel für Aluminium, Kupfer, Messing und Bronze, den der Großvater 1962 in einer selbst gebauten Garage in der Kleinstadt Bad Berleburg im Rothaargebirge gegründet hat, prägt schon die Kindheit von Claudia und Pascal. Sie begleiten ihren Vater regelmäßig zur Arbeit. „Nichts war aufregender, als Stapler zu fahren“, erinnert sich die heute 35-Jährige. In den Schulferien jobben sie im Lager, verpacken Ware, stöbern in den Bestelllisten. „Schon als Jugendliche“, sagt Pascal Bikar, „wussten wir, welche Legierung wozu geeignet ist und wie gerade die Metallpreise stehen.“
Beide studieren Betriebswirtschaftslehre – Claudia heuert während des Studiums beim Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik in Dortmund an, geht dann für einen Aluminiumhersteller nach Indien und Frankfurt. Ihr vier Jahre jüngerer Bruder sattelt nach dem Studium einen MBA in Miami drauf, den sein damaliger Arbeitgeber, eine US-Großbank, finanziert.