Selbstmanagement So zähmen Sie Ihren Chef

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Lieber ein Ende mit Schrecken...

Was der Chef alles wissen darf - und was nicht
Arbeitnehmer dürfen im Einstellungsgespräch lügen. Das bestätigte das Bundesarbeitsgericht 2012 in einem Urteil (BAG 6 AZR 339/11). Ein Lehrer hatte auf die Frage, ob gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufe, eine falsche Antwort gegeben. Als sich herausstellte, das gegen den Seiteneinsteiger ein Verfahren lief, kündigte der Arbeitgeber. Das sei nicht rechtmäßig, erklärten die Richter in der letzten Instanz. Nicht die einzige Frage, die Chefs nicht stellen dürfen... Quelle: dpa
Wenn sich der Vorgesetzte für den Mitarbeiter interessiert, ist das nicht immer in seinem Interesse. Wer beim Chef als krank, unflexibel oder finanziell angeschlagen gilt, muss mit schlechteren Karrierechancen rechnen. „Es kommt immer wieder zu Missverständnissen, was der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter wissen darf und was nicht“, sagt Marc Spielberger, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Beiten Burkhardt. Quelle: dpa
Der Chef darf sowohl bei der Einstellung als auch während des Arbeitsverhältnisses Fragen stellen. Unzulässige Fragen dürfen Mitarbeiter allerdings falsch beantworten – es drohen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Bei legitimen Fragen muss der Angestellte allerdings wahrheitsgemäß antworten. Sonst riskiert der Mitarbeiter eine fristlose Kündigung oder Rückabwicklung des Arbeitsvertrages mit möglichen Schadenersatzansprüchen. Auf den folgenden Seiten erklärt Handelsblatt Online, welche Fragen zulässig sind – und welche nicht. Quelle: dpa
AusbildungDie Übersicht startet mit zulässigen Fragen. Dazu zählt etwa Angaben zu Ausbildung, Qualifikation und dem beruflichen Werdegang. „Der Arbeitgeber darf auch ins Detail gehen und nach Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten fragen“, sagt Spielberger. Selbst die Frage nach Vorbeschäftigungszeiten beim eigenen Unternehmen ist legitim, wenn der Mitarbeiter ein befristetes Arbeitsverhältnis abschließen möchte. Wer bei diesem Fragen falsche Angaben macht, riskiert eine außerordentliche Kündigung. Quelle: dpa
FlexibilitätIm Interesse des Arbeitgebers steht auch die Frage nach der Einsetzbarkeit des Mitarbeiters. Der Vorgesetzte darf etwa zur Bereitschaft zur Versetzung an andere Standorte oder Bereiche. Der Chef darf auch Fragen, ob der Mitarbeiter für Schichtdienste zu Verfügung steht. Quelle: AP
SpracheAuch nach Fremdsprachenkenntnisse und der Beherrschung der Muttersprache darf der Arbeitgeber fragen. „Aber nur wenn sie für die tatsächlicher Aufgabe des Mitarbeiters von Belang sind“, sagt Spielberger. Der Arbeitgeber darf zusätzlich nach Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis oder Staatsangehörigkeit fragen, etwa wenn der Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden soll. Quelle: dpa
ZweitjobsEbenfalls erlaubt sind Fragen nach Nebenjobs, wenn sie den Job behindern könnten. Das gilt auch für bestehende Wettbewerbsverbote, etwa aus dem alten Job. Quelle: dpa

11. Wie Sie elegant Nein sagen

Sicher, Hilfsbereitschaft ist gut, einerseits. Wer wagt es schon, seinem Chef einen Wunsch auszuschlagen? Ein bisschen gut Wetter kann schließlich nicht schaden. Der Chef könnte die Ablehnung ja übel nehmen und nachtragen.

Andererseits gilt aber auch: Wer niemals Nein sagen kann, schadet damit langfristig seinem Ansehen beim Boss. Schnell hat er das Image des Ja-Sagers, der widerstandslos alle Arbeiten erledigt, die sonst keiner machen will. Zum anderen riskiert er Stress und Selbstausbeutung. Wissenschaftler warnen immer wieder: Chronische Ja-Sager sind besonders gefährdet, bis zur völligen Erschöpfung zu schuften.

Der Vorgesetzte weiß zwar, dass er sie nicht endlos ausbeuten kann – das hält manche aber nicht davon ab, es dennoch zu versuchen. Und gerade wenn Ihr Chef nicht erkennt, wo ein verträgliches Limit der Belastung liegt, müssen Ihre Geduld und Gutmütigkeit Grenzen haben. Wie sagt schon der Volksmund: Willst du langfristig was gelten, mach dich ab und zu selten.

Wenn Ihre Führungskraft Sie also demnächst wieder mit einer Sonderaufgabe beglücken will, zeigen Sie zunächst Verständnis für seine Situation und die Notwendigkeit der Sache. Aber beschreiben Sie auch Ihre Lage. Und sagen freundlich, aber bestimmt ab, wenn Sie zu Recht auf ein bereits dichtes Programm verweisen können. Oder reichen Sie ihm rhetorisch die Hand für einen Kompromiss, nach dem Motto: „Jetzt nicht. Aber nächste Woche gerne.“

12. So bekommen Sie Ihren Willen

Chefs lieben es, zu entscheiden und Macht auszuüben. Egal, wie gut die Vorschläge der Mitarbeiter auch sein mögen, viele Manager lehnen sie erst mal ab. Not-invented-here-Syndrom heißt das klassische Eitelkeitsphänomen in der englischsprachigen Fachliteratur, das besonders häufig in kreativen Berufen anzutreffen ist: Die Angestellten überflügeln sich mit Vorschlägen, doch der Chef favorisiert die eigene Idee – und macht die anderen schlecht. Ärgerlich, aber nicht ausweglos.

Tipp: Nennen Sie ihm zunächst Ihren Favoriten – der es in Wahrheit aber gar nicht ist. Ihre eigentlich erste Wahl präsentieren Sie danach als vermeintliche Alternative. Die Strategie mag Ihnen riskant vorkommen, doch Studien zeigen: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Ihr Chef sich für die Alternative entscheidet. Dann glaubt er, selbst entschieden zu haben – und Sie genießen trotzdem den heimlichen Sieg.

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