




Führungskräfte, die krank sind, können sich nicht einfach ins Bett legen. Sie haben in dem Fall mehr Pflichten als normale Angestellte. Sie müssen nämlich - zumindest soweit zumutbar - ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, wenn ohne ihn nun dringende oder zeitgebundene Arbeiten liegen bleiben. Sie müssen ihn soweit unterrichten, dass er diese Arbeiten an andere Kollegen delegieren kann. Das steht so im Detail in keinem Arbeitsvertrag und auch nicht im Gesetz, aber Arbeitnehmer haben solche Treuepflichten - immer wieder bestätigt durch die Arbeitsgerichte.
Über die Serie
Unternehmen greifen immer öfter zu fiesen Tricks, wenn sie sich von Führungskräften trennen möchten. Oft ist die Strategie nicht gleich erkennbar, aber es gibt Indizien. Die Varianten schildert Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf die Vertretung von Managern und leitenden Angestellten spezialisiert. In der neuen WiWo-Serie zeigt der Rechtsanwalt die Methoden auf, die ihm tagtäglich begegnen.
Redaktion: Claudia Tödtmann
Die Methode, wie Unternehmen ihre Führungskräfte dann ausgerechnet in so einer Situation mürbe machen, funktioniert dann so: Als zum Beispiel der Abteilungsleiter eines Möbelhauses mit einem Burn-Out-Syndrom außer Gefecht war, ließ ihn das Unternehmen nicht mehr zur Ruhe kommen. Ohne Unterlass pushte ihm der Geschäftsführer Nachfragen zur Schluss-Redaktion des neuen Produktkatalogs auf sein Dienst-Blackberry. Tatsächlich ging es dem Geschäftsführer jedoch weniger um das Heft, sondern vielmehr darum, den Kranken unter Druck zu setzen. Der Grund: Der Unternehmenslenker hatten es sich schon länger in den Kopf gesetzt, sich von seinem Abteilungsleiter zu trennen und versuchte nun, ihm das Leben möglichst schwer zu machen - ohne Rücksicht auf seine Gesundheit.

Solche Fälle häufen sich: Einem meiner Mandanten wurde neulich vorgeworfen, er habe sich "in die Krankheit geflüchtet". Ein hanebüchener Vorwurf in seinem Fall - aber eben auch ein Mittel, um der Führungskraft deutlich zu zeigen, wie ihr Standing ist. Hier hilft nur ein dickes Fell.
Oder ein anderer Fall: Ein Abteilungsleiter aus der Lebensmittelbranche hatte mit Krankheitsbeginn explizit gebeten, in Ruhe gelassen zu werden. Was passierte? Sowohl ein Kunde, wie auch ein Personalmitarbeiter meldeten sich auf dem privaten Mobiltelefon - und zwar mit unterdrückter Telefonnummer. Auch hier war zu vermuten, dass man ihn tatsächlich gerade nicht in Ruhe lassen wollte.