Wie kann ein Unternehmen eine Führungskraft ganz ohne Abfindung aus dem Weg räumen? Zum Beispiel, indem das Selbstwertgefühl der Person angeknackst, gar zerstört und die Führungskraft als Versager bloßgestellt wird - vor der gesamten Belegschaft.
So wie in diesem Fall: "Suchen Sie sich selbst Ihre Mitarbeiter im Unternehmen", hatte der Geschäftsführer leichthin zu seiner Managerin - einer Expertin für Funksensoren - gesagt, die ein Projekt übernehmen sollte. Doch auch wenn die Führungskraft bekannt war als Frau für alle Fälle, so war dieser Auftrag ein Himmelfahrtskommando: Es gab weder Budget noch Manpower.
Über die Serie
Unternehmen greifen immer öfter zu fiesen Tricks, wenn sie sich von Führungskräften trennen möchten. Oft ist die Strategie nicht gleich erkennbar, aber es gibt Indizien. Die Varianten schildert Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf die Vertretung von Managern und leitenden Angestellten spezialisiert. In der neuen WiWo-Serie zeigt der Rechtsanwalt die Methoden auf, die ihm tagtäglich begegnen.
Redaktion: Claudia Tödtmann
Dass sich kein vernünftiger Angestellter auf eine Anfrage der Managerin einlassen würde, war dem Top-Management klar. Und so lief es auch: Die einen schoben Arbeit vor, sie seien komplett ausgelastet. Den anderen gab die Geschäftsleitung gleich zu verstehen, dass sie sich gefälligst nicht auf diese Aufgabe einlassen sollten.
Die Sorge um den guten Ruf
Die Arbeit alleine zu bewältigen, war allerdings unmöglich - und wäre es für jeden gewesen. Der Expertin lief die Zeit bis zur Präsentation ihres Projekts beim Vorstand davon. Doch auf keinen Fall wollte sie sich nachsagen lassen, dass sie der Aufgabe nicht gewachsen sei.
Dabei war der Kampf von vornherein verloren. Der Vorstand ließ - plangemäß - die Ergebnisse der Expertin durchfallen, mit aller Kälte und Gnadenlosigkeit. Die erhoffte Folge: Ihr Selbstwertgefühl war am Boden, sie war unglücklich über ihren angeknacksten Ruf und unzufrieden im Unternehmen. Die Personalabteilung hatte leichtes Spiel beim Trennungsgespräch.
Wie sich die Situation retten lässt
Kann man so eine Situation, wenn sie sich abzeichnet, noch abwenden und seine Karriere retten?
Wichtig ist es, früh und ausdrücklich auf die mangelhafte Ausstattung gegenüber der Top-Etage hinzuweisen - und zwar unbedingt schriftlich, damit es später beweisbar ist. Bei den Rahmenbedingungen geht das noch vergleichsweise einfach: Da es Aufgabe und vertragliche Pflicht des Arbeitgebers ist, einen geeigneten Arbeitsplatz und geeignete Arbeitsmittel zu Verfügung zu stellen, sollte der bedrängte Mitarbeiter stets alles genau dokumentieren. Notfalls mit Handy-Fotos.
Dabei kann er gegebenenfalls den Betriebsrat oder den Sprechausschuss beteiligen. Wichtig ist im Ergebnis allein, dass man nachweisen kann, dass der Arbeitgeber den mangelhaften Arbeitsplatz beziehungsweise die fehlenden Ressourcen kannte und nichts dagegen unternommen hat.
Oberstes Gebot bei so einer geplanten Überforderung ist: Immer streng sachlich bleiben, auch wenn es noch so provokant wird. Zum Beispiel wenn ein Vorgesetzter den Betroffenen auch noch vorführt und ihn vor der Belegschaft erniedrigt und herabwürdigt.
Wie schwer es ist, sich dann beherrschen zu müssen, zeigt dieser konkrete Fall: Da wurde ein Teamleiter mit fristgebundenen Aufgaben überhäuft, die er zeitlich nicht schaffen konnte.
Dann wiesen ihn die Chefs regelmäßig per E-Mail auf seine Abgabetermine hin und schickten ihm prompt nach dem jeweiligen Fristablauf eine Ab- oder Ermahnung. Schließlich brachte es die Firma auf gut 15 Ab-und Ermahnung in nur drei Monaten.
Auf keinen Fall zu Entgleisungen hinreißen lassen
Hätte sich der Gejagte irgendeinen emotionalen Ausbruch oder eine Entgleisung in dieser Zwangslage geleistet, oder hätte er sich zu Beleidigungen hinreißen lassen oder andere Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber aufgestachelt und schlecht über die Chefs geredet, hätte er sich angreifbar gemacht: Denn das wäre für den Arbeitgeber ein allzu willkommener Anlass gewesen, den Teamchef im Extremfall allein deshalb fristlos zu kündigen.