




Änderung der Eigentümerstruktur
- Problem: Drohendes Karriereende durch überraschende Änderung der Eigentümerstruktur
- Lösung: Change-of-Control-Klausel mit Sonderkündigungsrecht und Abfindungsanspruch
Gerät ein Unternehmen im Zuge einer Übernahme in neue Hände oder wird es komplett oder in Teilen verkauft oder vererbt, steht oft ein strategischer und personeller Wechsel ins Haus. Mit einer Change-of-Control-Klausel sichern sich Manager schon bei Vertragsschluss für die ersten drei bis vier Monate nach einer etwaigen Veränderung der Mehrheitsverhältnisse ein Sonderkündigungsrecht und eine Abfindung für die restliche Vertragslaufzeit. „Manager können so verhindern, dass sie innerhalb des Unternehmens kaltgestellt werden, einen anderen Manager vor die Nase bekommen oder plötzlich eine andere Unternehmenspolitik umsetzen müssen“, sagt Michael Kliemt, Gründer der Arbeitsrechtskanzlei Kliemt & Vollstädt.
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Altersvorsorge bei Jobswechsel
- Problem: Mitnahme der betrieblichen Altersvorsorge bei Jobwechsel
- Lösung: Unverfallbarkeitsklauseln
Weil Manager heute schneller als früher den Arbeitgeber wechseln, brauchen sie eine „portable Altersversorgung“, sagt Arbeitsrechtler Tobias Neufeld von Allen & Overy. Also etwa Direktversicherungen, die der Manager zum nächsten Arbeitgeber mitnimmt und die dieser weiterführt. Wer eine unmittelbare Versorgungszusage seines Unternehmens bekommt, sollte diese als unverfallbar vom ersten Tag an definieren. Wechselt er nach zwei Jahren das Unternehmen, kann er die bis dahin verdiente Altersversorgung mitnehmen.