Wenn sich die Vorzeichen ändern Ausstiegsklauseln in Manager-Verträgen

Wie Führungskräfte sich bei Eigentümerwechseln mit einer Change-of-Control-Klausel absichern: Ihrer Lebensplanung zuliebe, gegen Jobverlust und Karriereknicks.

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Für den Fall der Fälle hatte Obermann eine Ausstiegsklausel in seinem Anstellungsvertrag vereinbart. Quelle: dpa

Rene Obermann hatte – bevor er Telekom verließ – seine Lebensplanung und seine Motive verraten. Er wolle bei Ziggo, dem niederländischen Kabelnetzbetreiber,  mal wieder das Gegenteil von einem Konzern erleben. Wieder Macher sein können. So wie damals, als er sein Studium an den Nagel hängte und lieber eine eigene Firma aufbaute. Dass Ziggo plötzlich womöglich – vorausgesetzt, die Kartellwächter stimmen dem Deal zu - vom US-Riesen Liberty Global übernommen wird, kam in Obermanns Lebensplanung im Dezember nicht vor. Und als Statthalter des Texaners John Malone, dem Chef von Liberty Global,  hatte sich Obermann seine nächsten Karriereschritte nicht vorgestellt. Im Gegenteil, er wollte unabhängiger arbeiten können.

Von heute auf morgen die Karten neu gemischt

Vorgesorgt hatte er trotzdem: Für den Fall der Fälle hatte Obermann eine Ausstiegsklausel in seinem Anstellungsvertrag vereinbart, von der er nun Gebrauch macht. Nach der Firmenübernahme durch Liberty Global will Obermann ausscheiden, auch wenn er hinter dem Deal ebenso wie die ganze Führungsriege steht – freilich gegen eine gute Abfindung.

Diese Change-of-Control-Klauseln Vereinbarung erlauben es Vorständen wie Geschäftsführern, direkt zu kündigen, wenn ihre Firma etwa übernommen wird, ein Private-Equity-Haus oder die Erben einsteigen. Selbst wenn ihr Vertrag eigentlich noch mehrere Jahre läuft.

So vermeiden Sie Fehler mit Headhuntern
Sich hochrechnen: Jeder Headhunter benötigt eine genaue Angabe des Jahreseinkommens eines Kandidaten. Variable Anteile und zahlreiche sogenannte fringe benefits wie PKW, Versicherungen, Boni und so weiter sind jedoch nicht so ohne Weiteres in ein Gesamteinkommen umzurechnen. Natürlich möchte fast jeder Kandidat bei einem Job-Wechsel ein deutlich höheres Einkommen realisieren. Deshalb versuchen viele, ihr derzeitiges Einkommen hochzurechnen. Aber intransparente oder gar falsche Aussagen zum aktuellen Beschäftigungsverhältnis zerstören jegliches Vertrauen. Der Berater muss von Ihnen auch ehrlich überzeugt sein, um Sie bedenkenlos zu empfehlen. Quelle: Fotolia
Den Lebenslauf fälschen: Richtig gefälschte Lebensläufe kommen selten vor. Werden sie entdeckt, ist die Karriere des Kandidaten abrupt abgebrochen. Häufiger kommen jedoch "geschönte" Lebensläufe vor, indem beispielsweise Positionen besser dargestellt werden. Wenn der Headhunter dies herausfindet, hat er sofort Zweifel in die Qualifikation des Kandidaten. Stellt dies jedoch erst der Vorgesetzte im neuen Unternehmen fest, dann ist Vertrauensverhältnis zum neuen Unternehmen arg ramponiert. Quelle: gms
"Ich wäre froh, hier wegzukommen"Auch wenn das Jobangebot für Sie wie ein wahrer Segen erscheint, bleiben Sie sachlich. Schimpfen Sie nicht über Ihren derzeitigen Arbeitgeber. Schließlich erwartet man auch in Ihrem neuen Job Souveränität und Loyalität. Quelle: Fotolia
"Wie sind Sie auf mich gekommen"Fragen Sie den Headhunter nicht, wieso er eigentlich ausgerechnet bei Ihnen anruft. Sie sollten selbstbewusst sein. Offenbar hat man Sie in Ihrer Branche oder Funktion als kompetent wahrgenommen. Quelle: dpa
Misserfolge vertuschen: Ein Misserfolg im Job ist nicht unehrenhaft, sein Verschweigen aber durchaus. Entweder dem Berater oder spätestens bei der Vorstellung im Unternehmen fällt dieser Schwindel auf und der neue Job ist weg. Quelle: Fotolia
Nicht angefallene Kosten abrechnen: Jeder Kandidat hat ein Eigeninteresse am neuen Job, trotzdem erlauben es die gesetzlichen Bestimmungen, dem Unternehmen die Kosten für die Anreise zum Vorstellungsgespräch in Rechnung zu stellen. Selbstbewusste Kandidaten berücksichtigen das. Peinlich wird es aber, wenn Kandidaten durch den Vorstellungsprozess ihr Einkommen aufbessern wollen, indem sie dem Headhunter oder dem Unternehmen Reisekosten zusenden, obwohl sie ihren aktuellen Dienstwagen benutzt habe. Ähnliche Tricks kommen immer wieder vor. Das Ansehen des Kandidaten sinkt damit rapide. Quelle: Fotolia
Wohnungs- und Anstellungswechsel nicht mitteilen: Die Datenbanken der Headhuntern müssen immer wieder aktualisiert werden. Für eine effektive Zusammenarbeit mit dem Headhunter sollte jeder Kandidat persönliche Veränderungen umgehend mitteilen. Er bleibt damit im Focus und erspart dem Berater mühselige Suchaktionen. Quelle: Fotolia

Golden Parachute – der goldene Fallschirm für Manager

Die Folge: „Der Manager bekommt nicht nur den Lohn für den Rest der Vertragslaufzeit ausbezahlt, sondern obendrein meist noch eine stattliche Abfindung“, rechnet Tobias Neufeld, Arbeitsrechtler von Allen & Overy vor. Ein Golden Parachute, ein goldener Fallschirm, wird dieses Vertragskonstrukt aus den USA genannt, mit dem ein Manager je nach Restlaufzeit des Vertrags unter Umständen den Lohn für mehrere Jahre kassieren kann. 

Auch vier  Vorstände vom Baukonzern Hochtief – Herbert Lütkestratkötter, Burkhard Lohr, Martin Rohr und Peter Noé – verließen ihr Unternehmen, nachdem dem spanischen Wettbewerber ACS die Übernahme ihres Baukonzerns gelungen war. Die Spitzenmanager hatten ihren monatelangen, hartnäckigen Abwehrkampf gegen die feindliche Übernahme verloren. Mit ihrer Sorge, ACS würde Hochtief mit seinen immerhin 75 500 Mitarbeitern zerschlagen und Werte vernichten, waren die Vorstände bei den Aktionären nicht durchgedrungen. Die verkauften ihre Aktien trotzdem an die Spanier, so dass ACS 30 Prozent der Aktien hatte und die Macht übernahm. Soweit so ärgerlich für das Top-Management. Einerseits.

35 Millionen Euro für ausgeschiedene Hochtief-Manager

Doch andererseits hatte die Essener das Glück einer günstigen Regelung in ihrem Arbeitsvertrags, der ihren Frust erträglich machte. Insgesamt kassierten sie laut Geschäftsbericht 35 Millionen Euro. Denn die Änderung der Machtverhältnisse war die Gelegenheit für die Top-Manager, ihre sogenannte Change-of-Control-Klausel zu ziehen.

Die neuen Hochtief-Besitzer wurmten diese Millionen so sehr, dass sie jetzt keinem Manager mehr solch eine Klausel zugestehen wollen.

Sinnvoll ist die Regelung, wenn die Top-Manager die Strategien der neuen Machthaber nicht mittragen wollen und bei der veränderte Lage ohnehin keinen Rückhalt mehr haben beim Aufsichtsrat oder den Gesellschaftern.

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