Whistleblower in Unternehmen Hier ist Petzen ausdrücklich erwünscht

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Hinweise müssen extrem vorsichtig behandelt werden

Nicht immer landen Compliance-Verantwortliche solche Volltreffer. Immer wieder finden sich unter den Hinweisgebern schlicht Miesepeter, die einfach mal über die Qualität des Kantinenessens meckern wollen. Um solche Berufsnörgler möglichst rasch auszusieben, müssen etwa die fünf Mitarbeiter der Whistleblower-Hotline bei der Deutschen Telekom immer die gleichen sechs Kontrollfragen stellen, bevor sie ernsthaft in die Vorwürfe einsteigen: Was geschah, wer war beteiligt, wo ist es geschehen, wann, wie und warum?

Erst wenn die Antworten auf diesen Fragenkatalog einen Anfangsverdacht rechtfertigen, wird ein Fall dem zuständigen Fachbereich zur Bewertung vorgelegt. Oder entschieden, ob er gar dem Vorstand gemeldet werden muss.

„Hinweise von Whistleblowern müssen extrem vorsichtig und professionell behandelt werden“, bestätigt Jörn Weber, Chef der Sicherheitsberatung Corma aus Mönchengladbach, der Unternehmen wie Hewlett-Packard oder Ergo betreut.

Der ehemalige Kriminalkommissar erzählt von einer Facility-Managerin, die über die Hotline ihres Arbeitgebers in Süddeutschland der Bestechlichkeit bezichtigt wurde. Die Hotline war nicht nur für Mitarbeiter, sondern auch für Geschäftspartner zugängig, der Tipp kam anonym. Die Frau wurde freigestellt, Weber mit der Aufklärung beauftragt. Nach zwei Wochen hatte er herausgefunden, dass nicht sie die Korrupte war, sondern ihr Vorgänger in diesem Job. Angeschwärzt hatte sie ein rachsüchtiger Lieferant, der von der Managerin gerade ausgelistet worden war, aber noch Zugang zum Firmen-Intranet hatte. Er hatte von den rechtswidrigen Vergabepraktiken des Vorgängers profitiert und sah sich nun abserviert.

Korruptes Umfeld beseitigen

Manche Unternehmen bekommen über ihre eigene Hotline gar einen Hinweis darauf, dass sie selbst Opfer von Kartellen sind. Die Deutsche Bahn erfuhr im vergangenen Jahr auf diesem Weg, dass 16 Personaldienstleister bei den Brandschutzsanierungen von fünf S-Bahnhöfen im Münchner Zentrum verbotene Wettbewerbsabsprachen getroffen hätten. Das Unternehmen meldete selbst den Verdacht der Staatsanwaltschaft, der Schaden soll sich auf einen siebenstelligen Euro-Betrag belaufen, das Verfahren läuft noch.

Wie auch immer dieses oder andere Verfahren ausgehen, die durch die Informationen eines Tippgebers ins Rollen gebracht wurden: Letztlich sollten diese Gerichtsurteile den Anstoß geben für einen ganz grundlegenden internen Reformprozess.

„Juristisch betrachtet müssen Straftäter belangt werden, der Richter kann ja keine Unternehmenskultur ins Gefängnis bringen“, sagt Guido Palazzo, Professor für Unternehmensethik an der Universität Lausanne . „Juristen und Unternehmensspitze müssen besser verstehen, weshalb Mitarbeiter Regeln brechen, Sie müssen fragen, wer ein solch korruptes Umfeld geschaffen hat. Denn letztlich sollte die Möglichkeit, Kollegen anonym zu verpfeifen, nur der Anfang eines tief greifenden Kulturwandels sein.“

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