Wirtschaftsstrafprozesse Was PR-Berater für den Ruf von Markus Braun tun können

Markus Braun und weiteren Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft München vor, seit 2015 Umsatzzahlen und Bilanzen der Wirecard AG gefälscht zu haben. Quelle: Reuters

Das öffentliche Bild beschuldigter Manager ist meist schon vor Prozessbeginn schwer ramponiert. Was die Berater des Ex-Wirecard-Chefs aus den berühmtesten Fällen der Vergangenheit lernen können.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Als Thomas Middelhoffs Manöver Fahrt aufnimmt, sitzt er rund 40 Kilometer vom Ort des Geschehens in Untersuchungshaft. Im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtages aber verfängt seine Strategie an diesem 22. April 2015 auch in Abwesenheit. Es geht dort um die Haftbedingungen des verurteilten Managers in der JVA Essen, Middelhoff selbst hatte sie zuvor öffentlich beklagt, eine Völkerrechtsexpertin von Amnesty International und der Leiter der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen hatten die Zustände als unmenschlich bezeichnet.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty entgegnet dem zwar mit deutlichen Worten. Das sei eine „sehr gezielt gesteuerte Informationspolitik und Berichterstattung“, bei den Bediensteten der Anstalt habe sich Middelhoff nie über den Umgang beschwert. Dennoch hat Middelhoff Erfolg mit seinem Manöver. Der ein knappes halbes Jahr vorher zu drei Jahren Gefängnis verurteilte Ex-Manager, der unter einer Autoimmunkrankheit leidet, kommt unter Auflagen frei.

Es ist ein klassischer Fall von dem, was Experten Litigation-PR nennen und worauf es auch für den einstigen Wirecard-Frontmann Markus Braun in den kommenden Wochen ankommen dürfte: das gezielte Ablenken von juristischen Vorwürfen oder Taten. Reputationsschaden soll in Grenzen gehalten werden. Im Prozess kann Litigation-PR helfen, die eigene Situation zu verbessern oder das Bild von sich in der Öffentlichkeit geradezurücken „Die Vorverurteilung im ‚Gerichtssaal der Öffentlichkeit‘ geschieht rasant“, schreibt der Berliner Berater Martin Wohlrabe in seinem Buch über Litigation-PR.

„Anzahl und Komplexität der Streitfälle, die öffentliches Aufsehen erregen“, nähmen zu, sagt Wohlrabes Münchner Kollege Armin Sieber. „Die Debatten darum werden härter geführt und sie beeinflussen das Meinungsklima und die politische Kultur.“

von Claudia Tödtmann, Jannik Deters

Markus Braun, Ex-CEO des insolventen Zahlungsabwicklers Wirecard, hat die Hamburger Presserechtlerin Stephanie Vendt beauftragt, seine Persönlichkeitsrechte zu schützen. Über ihre Strategie rätseln Kenner noch. Zunächst kam es Braun gelegen, dass sich die Aufmerksamkeit der Ermittler und Journalisten auf den flüchtigen Co-Vorstand Jan Marsalek konzentrierte. In dieser Zeit habe Braun sich „noch als Opfer einer bösen Machenschaft von Marsalek stilisieren können“, sagt ein Anwalt, der anonym bleiben möchte. Eine erste Schlagseite hat die Strategie aber bereits Mitte Juli bekommen, als sich der einst fürs Dubai-Geschäft verantwortliche Manager ins Flugzeug setzte und in München auspackte. Die Staatsanwaltschaft erweiterte die Vorwürfe gegen Braun und nahm ihn erneut fest, diesmal ohne Kaution. Einige Wochen zuvor hatte er das Gefängnis noch gegen Hinterlegung von fünf Millionen Euro wieder verlassen dürfen.

Braun äußert sich öffentlich nicht. Ebenso wie Vendt, Fragen der WirtschaftsWoche ließ sie unbeantwortet. Das bedeutet aber keineswegs, dass derzeit keine Litigation-PR stattfindet. Denn ein großer Teil dieses Geschäfts findet hinter verschlossenen Türen statt, wenn Geschichten lanciert werden, die vom Mandanten ablenken sollen. Die Kommunikation, sagt Wohlrabe, müsse wegen der Schwere der Vorwürfe in einem Falle wie dem von Braun aber „engmaschig mit der juristischen Strategie abgestimmt“ werden.

Als geradezu beispielhaft für Litigation-PR weit vor Prozessbeginn gilt bis heute die juristische Aufarbeitung der Mannesmann-Übernahme vor knapp zwei Jahrzehnten. Damals ging es um die Frage, ob Aufsichtsräte des Konzerns, der an Vodafone verkauft werden sollte, scheidenden Vorständen und Managern zu hohe Bonuszahlungen zum Abschied genehmigt und sich somit der Untreue schuldig gemacht hatten.

Der Schachzug der Anwälte viele Wochen vor Prozessbeginn: Das Gutachten eines Jura-Professors, der darin zu dem Schluss kam, das Verhalten der Männer sei rechtlich einwandfrei gewesen. Die Höhe der Prämien sei mit dem Aktienrecht vereinbar. Schließlich habe sich das Angebot im Bietergefecht um die Firma auf 180 Milliarden Euro verdoppelt. Daher gebe es auch keine Geschädigten, Grundvoraussetzung für den Tatbestand der Untreue. Der erste Prozess endete daraufhin nach einigen Monaten mit Freisprüchen. Im von der Staatsanwaltschaft veranlassten Revisionsverfahren einigten sich die Parteien auf eine Einstellung gegen Geldauflagen in Millionenhöhe.

Ein direkter Zusammenhang zwischen Angeklagten-PR und Richterspruch lässt sich daraus nicht ableiten. Und kein Richter der Welt würde wohl zugeben, dass er sich davon beeinflussen lässt. Wohlrabes Firma Consilium und die Uni Mainz veröffentlichten vor zwei Jahren eine Studie, in der die Hälfte der 465 befragten Richter sagte, sie verfolgten die Berichterstattung über Prozesse regelmäßig. Ob das aber tatsächlich in ihre Urteilsfindung einfließt, dazu gibt die Studie keine Auskunft. 

Sicher ist: Die öffentliche Einflussnahme beschränkt sich nicht auf die PR-Berater der Angeklagten. Auch Staatsanwaltschaften mischen mitunter kräftig mit. Einerseits müssten sie ein „öffentliches Informationsinteresse bedienen“, sagt Sieber. Andererseits aber den Ruf von Beschuldigten nicht unberechtigt gefährden. „Aber natürlich gibt es auch Fälle, in denen Informationen an die Medien durchgestochen wurden.“ Als Beispiel nennt Sieber eine Hausdurchsuchung vor laufenden Kameras. Er habe den Eindruck, dass Staatsanwaltschaften manchmal „bewusst kommunikative Ziele“ verfolgten, „die Mandanten schaden können“.

Wohlrabe ist überzeugt davon, dass „außergerichtliche Einigungen durch den nötigen medialen oder politischen Rückenwind vorbereitet und ermöglicht werden“ könnten, wie er in seinem Buch schreibt. So gesehen verfehlte Middelhoffs öffentliche Justiz-Schelte seine Wirkung nicht. Sein Ruf aber war schon 2015 nicht mehr zu retten – und wurde so in Middelhoffs Selbstwahrnehmung zum entscheidenden Grund für die Haftstrafe: Einen Großteil seiner Strafe, sagte Middelhoff später, habe er dafür bekommen, „dass ich Fehler gemacht habe im öffentlichen Auftritt, dass ich gierig rübergekommen bin, dass ich eiskalt rübergekommen, dass ich arrogant rübergekommen bin“. Es bliebt also noch viel Luft nach Unten für Markus Braun. Sein Ex-Kompagnon Marsalek ist da schon ein Stück weiter. 

Mehr zum Thema
Im Skandal beim Zahlungsdienstleister Wirecard packt ein Kronzeuge aus, drei Ex-Manager wurden verhaftet. Jürgen Wessing, einer der renommiertesten Strafverteidiger Deutschlands erzählt, wie es Managern in Haft ergeht und was sie niemals tun sollten.


© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%